Zum Jurastudium gehört ab dem 4. Fachsemester das Studium der Schwerpunktbereiche. In diesem erlangen Sie über den Stoff des Pflichtfachstudiums hinaus wissenschaftlich vertiefte Rechtskenntnisse in einem Schwerpunktbereich Ihrer Wahl. Das Schwerpunktstudium läuft entweder parallel zum Hauptstudium oder schließt daran an und umfasst grundsätzlich zwei Semester. Es bereitet auf die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung vor.

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In Leipzig haben Sie eine außergewöhnlich breite Auswahl an Schwerpunktbereichen, Foto: Colourbox

Leistungen

Ziel des Schwerpunktstudiums ist das erfolgreiche Ablegen der universitären Schwerpunktbereichsprüfung als Teil der Ersten Juristischen Prüfung

Im Schwerpunktbereichsstudium erwerben Sie folgende Nachweise, die Voraussetzung für die Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung sind:

  • Teilnahme an den Pflicht- und Wahlveranstaltungen des gewählten Schwerpunktbereichs im Umfang von mindestens 14 SWS. Der Nachweis erfolgt grundsätzlich durch einen Belegbogen („rosa Zettel“), welcher im 4. OG der Burgstraße 27 ausliegt.
  • Teilnahme an einem rechtswissenschaftlichen Zulassungseminar des gewählten oder eines anderen Schwerpunktbereichs oder des Pflichtfachstudiums, die durch den Seminarschein nachgewiesen wird. 

 

Seminarankündigungen

Schwerpunktbereiche

In der folgenden Übersicht finden Sie eine kurze Beschreibung der jeweiligen Schwerpunktbereiche. Detaillierte Informationen finden Sie auf den dort verlinkten Informationsseiten der Schwerpunktbereiche. 

Der Schwerpunktbereich 1 soll interessierten Studierenden die Möglichkeit bieten, vertiefte Kenntnisse in den Grundlagen des Rechts zu erwerben. Zu den Grundlagen des Rechts zäh­len neben der Rechtsgeschichte die Rechtsphilosophie und das kirchliche Recht. Dabei konzentriert sich der Schwerpunktbereich 1 in seinen Pflichtfächern auf die Rechtsgeschichte und die Rechtsphilosophie und bietet Veranstaltungen zu den anderen Fachgebieten als Wahlfächer an.

Modernes Recht ist durch Vielschichtigkeit, Internationalisierung und schnellen Wandel ge­kennzeichnet. Detailwissen veraltet schnell. Gefragt ist stattdessen die Fähigkeit, übergrei­fende Bezüge herzustellen, Zugänge zu Nachbarwissenschaften (insbesondere: Geschichte, Philosophie und Ökonomie) zu finden und eine Methodik der schnellen Einarbeitung zu be­herrschen. Das Studium des Schwerpunktbereichs 1 schult diese Kompetenzen. Es vermittelt Schlüsselqualifikationen, auf die der Arbeitsmarkt immer größeren Wert legt.

Zum Schwerpunktbereich 1

Wer sich für diesen Schwerpunktbereich entscheidet, kann beachtliche Synergieeffekte mit Blick auf das Examen erzielen. Denn zum einen wiederholen und vertiefen Sie in den Lehrveranstaltungen verschiedenste Bereiche des Staats- und Verwaltungsrechts, die in der ersten Staatsprüfung zum Pflichtfachstoff zählen. Zum anderen werden in den verschiedenen Teilgebieten jeweils auch die einschlägigen europarechtlichen Regelungen mitbehandelt, sodass Sie auch diese Fertigkeiten am konkreten Beispiel vertiefen können.

Dabei erweist sich die räumliche Nähe zum Bundesverwaltungsgericht, das nicht weit entfernt seinen Sitz hat, als erheblicher Standortvorteil: Zum einen bestehen verschiedene Kooperationen mit den Lehrstühlen des Öffentlichen Rechts, zum anderen halten die Richter des Bundesverwaltungsgerichts im Schwerpunktbereich selbst Vorlesungen an unserer Fakultät. Damit sowie durch die Einbindung besonders qualifizierter Rechtsanwälte wird gewährleistet, dass auch die Rechtspraxis zu Wort kommt.

Zum Schwerpunktbereich 2

Durch die fortschreitende Globalisierung und Migration nach sowie innerhalb Europas gewinnen Fälle mit auslandsrechtlichem Einschlag zunehmend an Bedeutung. Das kommt vor allem durch die angestrebte und teilweise bereits verwirklichte Schaffung eines einheitlichen europäischen Binnenmarktes als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zum Ausdruck. Der Schwerpunktbereich Internationaler und Europäischer Privatrechtsverkehr befasst sich mit der privatrechtlichen Seite internationaler und europäischer Rechtsanwendung.

Dies umfasst neben der Bestimmung des jeweils anwendbaren materiellen Rechts auch prozessrechtliche Elemente. Den Studierenden wird ein breit gefächertes Rechtsgebiet näher gebracht, um ihnen die wesentlichen Instrumente zur materiell- und prozessrechtlichen Behandlung derartiger Fallkonstellationen zu erläutern. Dabei stehen die Bearbeitung internationaler privatrechtlicher Fälle, deren Zuordnung zu einer bestimmten Rechtsordnung sowie die prozessuale Behandlung im Vordergrund.

Zum Schwerpunktbereich 3

Dieser Schwerpunkt fokussiert die europäischen und internationalen Bezüge des Rechts. Im Vordergrund stehen die Institutionen und Rechtsquellen des Europa- und Völkerrechts, internationale und supranationale Organisationen sowie die Menschenrechte. All dies bestimmt klassischerweise die berufliche Tätigkeit bei der EU, im diplomatischen Dienst oder bei internationalen Organisationen.

Zudem sehen sich vor allem Richter_innen, Rechtsanwält_innen, Delegierte, Diplomat_innen sowie Völker- und Europarechtswissenschaftler_innen zu Beginn des 21. Jahrhunderts mit radikalen Veränderungen konfrontiert. So rücken nichtstaatliche bewaffnete Konflikte zunehmend in den Vordergrund und stellen das humanitäre Völkerrecht vor schwierige Fragen. Das Phänomen der „Krise“ bestimmt immer mehr den europarechtlichen Diskurs und bringt das institutionelle Gleichgewicht ins Wanken. Der Schwerpunktbereich bietet interessierten Studierenden die Gelegenheit, sich mit diesen und anderen Fragen aus dem Völker- und Europarecht zu befassen.

Zum Schwerpunktbereich 4

Im Mittelpunkt der universitären Ausbildung steht die praxisbezogene Vermittlung der materiellen Rechtsgrundlagen des Bank- und Kapitalmarktrechtes, aktueller Rechtsentwicklungen und zivilprozessualer Besonderheiten.

Zum Curriculum des Pflichtfachbereichs gehören insbesondere das Recht der Bankgeschäfte mit Verbrauchern und gewerblichen Kunden, das Recht der Geldanlage (u.a. Anlageberatung, Wertpapiergeschäfte die Vermögensverwaltung), der internationale und nationale Zahlungsverkehr, das Effektengeschäft, das Bankenaufsichtsrecht sowie das Wertpapierhandelsrecht und das Börsenrecht.

Zum Schwerpunktbereich 5

Hinweis: Das Völkerstrafrecht wird in den Schwerpunktbereichsprüfungen zum Schwerpunktbereich 6 bis einschließlich November 2024 nicht abgeprüft. 

Der Schwerpunkt Kriminalwissenschaften hat als Pflichtfächer das Revisionsrecht, die Rechtsfolgen der Tat sowie materiell-rechtlich das Wirtschaftsstrafrecht. Im Revisionsrecht gilt es, vertiefte strafprozessrechtliche Kenntnisse nachzuweisen; die Studierenden müssen hier die Klaviatur der StPO aus unterschiedlichen Blickwinkeln beherrschen. Das Sanktionsrecht in einer ersten theoretischen Herangehensweise wird gelehrt und geprüft – das Wirtschaftsstrafrecht geht über das Kernstrafrecht hinaus. Als Wahlfächer werden u. a. das Ordnungswidrigkeitenrecht sowie das europäische und internationale Strafrecht angeboten. Dazu kommen das Steuerstrafrecht sowie Kriminologie für Fortgeschrittene im Bezug zum Wirtschaftsstrafrecht – Stichwort: Compliance.

Zum Schwerpunktbereich 6

Der Schwerpunkt Medien- und Informationsrecht erfüllt das unerlässliche Bedürfnis einer demokratischen Informationsgesellschaft nach kompetenten Jurist:innen, die sich ihrer Chancen und Risiken gleichermaßen bewusst und in der Lage sind, die vielfältigen Konflikte zwischen Informationsinteressen und Persönlichkeitsschutz, zwischen technischem Fortschritt und rechtlichen Ordnungen, zwischen demokratischem Auftrag und wirtschaftlichen Zwängen zu erfassen. Neben den Funktionen der Medien für die demokratische Willensbildung haben sich wesentliche Veränderungen der menschlichen Kommunikation in vielen Gebieten ergeben. Sie (auch im internationalen Kontext) rechtlich zu erfassen und zu umhegen ist eine fortgesetzte Aufgabe und Herausforderung - gerade weil sich Information und Kommunikation dem Zugriff der nationalen Rechtsordnung entziehen. Zudem bietet sich damit zugleich ein neues Arbeitsgebiet an, auf dem junge Jurist:innen ein interessantes berufliches Tätigkeitsfeld finden können.

ZUM SCHWERPUNKTBEREICH 7

Die Juristenausbildung erfolgt traditionell aus dem Blickwinkel der richterlichen Tätigkeit. Dieser Schwerpunktbereich dient der wissenschaftlichen Vertiefung vor allem des Zivilrechts einschließlich des Prozess- und Vollstreckungsrechts unter der Perspektive eines handlungsbezogenen Umgangs mit der Rechtsordnung, wie sie etwa von einem Rechtsanwalt zugrunde gelegt wird. Die Fragen der anwaltlichen Vertragsgestaltung und Prozessführung bis hin zur Zwangsvollstreckung bilden einen wesentlichen Bestandteil der Schwerpunktausbildung.

Neben den Pflicht- und reichhaltigen Wahlfächern bietet der Schwerpunkt praktische Übungen zur Strategie in Prozess und Zwangsvollstreckung sowie bei der Rechtsgestaltung an. Die Teilnahme an Moot Courts kann in die Schwerpunktbereichsausbildung integriert werden. Der Schwerpunkt soll Studierenden schon während des Studiums auf den Beruf als Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin, Notar_in oder eines_r in einem Unternehmen rechtsberatend tätigen_r Juristen_in vorbereiten.

Zum Schwerpunktbereich 8

Der wirtschaftsrechtlich orientierte Schwerpunktbereich soll interessierten Studierenden die Möglichkeit bieten, vertiefte Kenntnisse im Unternehmensrecht zu erlangen und Einblicke in diese zugleich spannende und vielschichtige Materie zu gewinnen, die auch nach dem Studium vielfältige Berufschancen eröffnen.

Der Schwerpunktbereich „Unternehmensrecht“ soll die Studierenden befähigen, rechtliche Probleme aus den Bereichen Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht zu bewältigen, in den dogmatischen Gesamtzusammenhang einzuordnen und praktikable Lösungen für neu auftretende Probleme zu finden. Die fortschreitende Entwicklung des Wirtschaftsrechts – zunehmend beeinflusst von europarechtlichen Vorgaben – wird auch in Zukunft hohe Anforderungen an Jurist_innen stellen. Sie bietet aber zugleich auch eine Chance, sich im späteren Berufsleben zu profilieren und von der breiten Masse abzuheben.

Zum Schwerpunktbereich 9

Das Arbeitsrecht gehört in der Praxis zu den am stärksten wachsenden Rechtsgebieten und bietet dadurch ausgezeichnete Job-Chancen mit vielfältigen Einsatzmöglichkeiten. Dies belegen nicht nur die ständig wachsenden Zahlen der Fachanwälte_innen für Arbeitsrecht und Untersuchungen zu den Einsatzfeldern für Jurist_innen. Neben den klassischen Berufsfeldern (Arbeitsrichter_in oder Fachanwalt bzw. -anwältin) sind auch Tätigkeiten in den Personalabteilungen von Unternehmen oder als Gewerkschafts- oder Arbeitgeberverbandsvertreter_in möglich.

Durch den Schwerpunktbereich sollen die Studierenden das nötige Rüstzeug bekommen, das breit gefächerte Aufgabenspektrum der Arbeitsrechtler_innen sowohl in der Theorie als auch in der Praxis sicher zu bewältigen. Daher werden neben soliden Kenntnissen des Individual- und Kollektivarbeitsrecht auch die jeweils zugehörigen wirtschaftlichen Zusammenhänge sowie entsprechende verhandlungsstrategische Erwägungen vermittelt.

Zum Schwerpunktbereich 10

Steuerrecht ist ein Teilgebiet des Öffentlichen Rechts mit eigener Gerichtsbarkeit. Es weist aber auch enge Bezugspunkte zum Zivilrecht auf, vor allem zum Bilanz- und Gesellschaftsrecht. Solide Kenntnisse im Steuerrecht eröffnen vielfältige Berufsperspektiven: Das ist offensichtlich für Fachanwält_innen für Steuerrecht, für Finanzbeamt_innen im höheren Dienst oder für Finanzrichter_innen. Aber auch in der hochqualifizierten Gestaltungsberatung sind steuerrechtliche Kenntnisse gefragt: So muss jede zivilrechtliche Beratung und Vertragsgestaltung im Unternehmensrecht auch die steuerrechtlichen Folgen im Auge haben. Geht es etwa um die Wahl der richtigen Gesellschaftsform, setzt die professionelle Beratung Kenntnisse im Einkommen-, Körperschaft-, Umsatzsteuer-, Gewerbe- und Umwandlungssteuerrecht voraus, weil das Steuerrecht insgesamt nicht rechtsformneutral ausgestaltet ist. Das dazu erforderliche Verständnis der Steuerrechtssystematik erlernen Sie im Schwerpunktstudium Steuerrecht.

Zum Schwerpunktbereich 11

Eine zentrale Wirksamkeitsbedingung rechtsgeschäftlicher Vereinbarungen ist die Chance auf einen beidseitig angemessenen Interessenausgleich. Bei Verträgen über Massengüter ist konstitutive Voraussetzung einer solch materialen Vertragsfreiheit die Sicherung eines wirksamen Wettbewerbs durch das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellrecht) und das Recht der wettbewerbsanalogen Regulierung natürlicher (Netz-)Monopole (Regulierungsrecht). Der Schwerpunktbereich 12 führt die Studierenden in die dogmatischen Grundlagen des Kartell- und Regulierungsrechts ein. Ein besonderer Fokus liegt auf dem Internetkartellrecht und dem Energiewirtschaftsrecht. Behandelt wird zudem das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, das vor unlauteren, vor allem vor irreführenden und aggressiven Geschäftspraktiken schützt. Die Rechtsgebiete des Schwerpunktes bieten Ihnen vielfältige Betätigungsmöglichkeiten in Gerichten, (Regulierungs-)Behörden, Anwaltskanzleien und Beratungsgesellschaften.

Zum Schwerpunktbereich 12

Im Schwerpunktbereich 13 „Recht der Politik“ erweitern und vertiefen Sie Ihre Kenntnisse im Verfassungs und Verwaltungsrecht. Die Pflichtfächer behandeln die rechtliche Regulierung des politischen Prozesses sowie die Transformationsleistungen der Verwaltung zwischen Politik und Gesellschaft. Dank des breiten Wahlfachangebots vertiefen Sie Ihre Grundlagenkenntnisse und erhalten praxisnahe Einblicke in politikrelevante Bereiche des Verfassungs- und Verwaltungsrechts. Der Besuch von ausgewählten Veranstaltungen anderer Fakultäten ermöglicht Ihnen den Aufbau eines interdisziplinären Profils.

Der Schwerpunktbereich vermittelt Ihnen Kompetenzen, die für die Tätigkeit in Ministerien und Parlamenten, Behörden und Verwaltungsgerichten ebenso von Vorteil sind wie für die Rechtsberatung im Öffentlichen Recht, die Politikberatung in Parteien und Nichtregierungsorganisationen sowie die fachjournalistische Tätigkeit.

ZUM SCHWERPUNKTBEREICH 13

Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung

Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung erstreckt sich auf den von Ihnen gewählten Schwerpunktbereich. Inhalt und Ausgestaltung der Schwerpunktbereiche regelt die Juristenfakultät in eigener Verantwortung. Die Schwerpunktbereichsprüfung beschließt das Schwerpunktbereichsstudium.

Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung erstreckt sich auf den von Ihnen gewählten Schwerpunktbereich. Sie besteht aus einer 4-stündigen Klausur und der Anfertigung einer wissenschaftlichen Studienarbeit (Prüfungsseminararbeit) und deren Verteidigung im Rahmen eines juristischen Seminars Ihres Schwerpunktes.

An der universitären Schwerpunktbereichsprüfung können Sie nur teilnehmen, wenn Sie zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung zugelassen wurden. Der Antrag auf Zulassung ist in dem Semester, das dem ersten Prüfungssemester vorangeht, spätestens bis zum Ende der Vorlesungszeit  bei der/dem Sachbearbeiter:in für die Schwerpunktbereichsprüfung einzureichen. Die Vorlesungszeit und damit die Frist für die Zulassung zum Schwerpunkt endet deutlich vor der Anmeldefrist für die Teilleistung Schwerpunktbereichsklausur.

Bitte beachten Sie, dass mit der Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung noch nicht die Anmeldung zur Teilnahme an den Teilleistungen der Schwerpunktbereichsprüfung (Klausur und und wissenschaftlichen Studienarbeit) verbunden ist. Für diese müssen Sie sich jeweils separat anmelden.

Zulassungsantrag

Folgenden Unterlagen sind Ihrem

Antrag auf Zulassung
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zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung beifügen:

  1. Notenübersicht mit dem Nachweis der Zwischenprüfung sowie der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den Übungen für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht.  Diese kann beantragt werden unter: studienbuero.jura(at)uni-leipzig.de und wird sodann im Almaweb zum selbständigen Ausdruck bereitgestellt.
  2. Nachweis des Erwerbs fachspezifischer Kenntnisse in einer Fremdsprache gemäß § 18 Abs. 2 Satz 2 SächsJAPO in Kopie und Original (sofern nicht auf der Notenübersicht aufgeführt); sofern Sprachenschein bereits beim LJPA eingereicht wurde: Nachweis der Zulassung zur staatlichen Prüfung in Original und Kopie
  3. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem rechtswissenschaftlichen Seminar (Zulassungsseminar) des gewählten oder eines anderen Schwerpunktbereichs oder des Pflichtfachstudiums in Kopie und Original
  4. Nachweis der Immatrikulation an der Juristenfakultät der Universität Leipzig einschließlich einer Studienverlaufsbescheinigung im Original
  5. Belegungsbogen über mindestens 14 SWS Lehrveranstaltungen im gewählten Schwerpunktbereich im Original

 

Bitte beachten Sie

  • Der Antrag ist immer fristgemäß zu stellen. Das unverschuldete (!) Fehlen einzelner Unterlagen rechtfertigt eine verspätete Antragsstellung nicht, stellt also keinen Grund für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dar. Das rechtzeitige Zusammenstellung der Unterlagen und Anfragen von Unterschriften dem Veranstaltenden obliegt den Studierenden. Dies gilt insbesondere für ein verspätetes Zulassungsschreiben des LJPA.
  • Studierende, die sich erst nach der Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung zur Schwerpunktbereichsprüfung anmelden wollen, legen statt der Originalscheine Kopien der Scheine und das Zulassungsschreiben des Landesjustizprüfungsamtes vor. Das Zulassungsschreiben vom Landesjustizprüfungsamt ersetzt nicht die Kopien der Scheine. Beglaubigte Kopien und Zweitausfertigungen der Scheine sind nicht notwendig. 
  • Ein Leistungsnachweis aus AlmaWeb über die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen im gewählten Schwerpunktbereich ersetzt nicht den Belegbogen („rosa Zettel“)! Ihre regelmäßige Teilnahme an den Veranstaltungen lassen Sie sich bitte über den Belegbogen („rosa Zettel“) bestätigen. Eine Anmeldung zu den Veranstaltungen im SPB ist zukünftig nicht mehr möglich bzw. nicht erforderlich.
  • Studierende (ab Immatrikulation WS 15/16), deren Leistungen über AlmaWeb verbucht werden, geben als Nachweis statt der Scheine einen Leistungsnachweis aus AlmaWeb ab. Der Leistungsnachweis wird Ihnen dann als Web-Version vom Studienbüro zum Ausdrucken zur Verfügung gestellt.

Mit der Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung (! Fristende deutlich vor dem Fristende für die Klausuranmeldung, s .o. !) ist noch nicht die Anmeldung zur Teilnahme an der Schwerpunktbereichsklausur und/oder der wissenschaftlichen Studienarbeit verbunden. Für diese müssen Sie sich jeweils separat anmelden.

  • Anmeldeschluss für die Prüfungsklausuren ist für das Sommersemester jeweils der 15.02. und für das Wintersemester jeweils der 31.07.
  • Die Anmeldung zu den Prüfungsseminaren erfolgt über den Lehrstuhl, der das Seminar veranstaltet.

 

Seminarankündigungen

Nach § 26 II Satz 1 der Prüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft handelt es sich um eine Freiversuchsleistung in der Schwerpunktbereichsprüfung, wenn die Prüfungsleistung vor Ablauf des 10. Fachsemesters abgelegt wurde. Hierbei ist jede Prüfungsleistung einzeln zu betrachten, § 26 II Satz 2, 1. Halbsatz PrüfO.

Bitte beachten Sie
Wenn Sie die die Prüfungsleistung im Freiversuch nicht erbringen können und die nächste Teilnahme erst nach dem 10. Fachsemester erfolgt, so ist diese Leistung keine Freiversuchsleistung mehr. Dies gilt auch dann, wenn Sie die Prüfungsverhinderung nicht zu vertreten hatten (z.B. Krankheit).

Beim Versäumnis einer Frist zur Zulassung oder Prüfungsanmeldung bleibt Ihnen als einzige Möglichkeit ein formloser Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. In diesem müssen Sie gem. § 32 VwVfG – nach Möglichkeit mit entsprechenden Nachweisen – glaubhaft machen, dass Sie die Anmeldefrist „ohne Verschulden“ versäumt haben, das heißt aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben. Der Antrag auf Zulassung zum Schwerpunktbereich ist immer fristgemäß zu stellen. Das unverschuldete (!) Fehlen einzelner Unterlagen rechtfertigt eine verspätete Antragstellung nicht, stellt also keinen Grund für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dar. Dies gilt insbesondere für eine verspätete Zustellung des Zulassungsschreibens des LJPA. Sofern einzelne Dokumente nachgereicht werden, ist ein Nachweis für die unverschuldete Verspätung beizufügen. Das rechtzeitige Zusammenstellung der Unterlagen und Anfragen von Unterschriften dem Veranstaltenden obliegt den Studierenden. Das Vergessen der Frist z. B. wegen der Nähe der staatlichen Pflichtfachprüfung, ein höheres Fachsemester o. ä. stellen keinen Grund für eine Wiedereinsetzung dar. Auch eine Ausnahme in Form eines Härtefalls ist nie möglich. Das Fristversäumnis ist z. B. bei nachgewiesener Krankheit zum Zeitpunkt der Frist unverschuldet und ein Antrag auf Wiedereinsetzung hat damit Aussicht auf Erfolg.

Den Antrag reichen Sie beim Prüfungsausschuss für den Studiengang Rechtswissenschaft, zu Händen de/der Vorsitzenden ein; Sie können ihn persönlich zu den Sprechzeiten im Sekretariat des Lehrstuhls abgeben, per Post oder gerne auch per E-Mail senden.

Für die Beantragung eines Nachteilsausgleichs für die Schwerpunktbereichsklausur verwenden Sie bitte die folgenden Formulare:

 

ANTRAG AUF NACHTEILSAUSGLEICH

BESTÄTIGUNGSFORMULAR FÜR ÄRZT:INNEN

 

Um eine rechtzeitige Entscheidung über den Antrag zu gewährleisten, sind die vollständigen Antragsunterlagen bei dem/der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für den Studiengang Rechtswissenschaft einzureichen, sobald die Zulassung zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung erfolgt ist.

Hinweis: Es ist zu beachten, dass nach ständiger Rechtsprechung eine Beeinträchtigung durch Prüfungsangst oder Prüfungsstress nicht zu einer rechtlich beachtlichen Prüfungsunfähigkeit führt. Ein Rücktritt aus diesem Grund ist somit grundsätzlich ausgeschlossen.

Bei den Teilleistungen der Schwerpunktbereichsprüfung (Schwerpunktbereichsklausur und Wissenschaftliche Studienarbeit) muss neben der schriftlichen Anzeige die Erkrankung durch ein ärztliches Attest glaubhaft gemacht werden, welches in der Regel nicht später als am Prüfungstag bzw. Abgabetermin ausgestellt sein darf.

Das ärztliche Attest muss die gesundheitliche Beeinträchtigung beschreiben (z.B. Hinweis auf Schmerzen) und die sich daraus ergebende Behinderung in der Prüfung (z.B. Störung der Konzentrationsfähigkeit) angeben. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus.
Die schriftliche Anzeige und die Bescheinigung zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit sind unverzüglich dem Prüfungsausschuss für den Studiengang Rechtswissenschaft vorzulegen.

Für die schriftliche Anzeige und das ärztliche Attest sollte der folgende Vordruck genutzt werden.

Bescheinigung zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit
PDF 226 KB

Aktuelles zur Schwerpunktbereichsprüfung

Klausurtermine Schwerpunktbereichsprüfung Sommersemester 2024

KLAUSURTERMINE
PDF 108 KB

  • Sommersemester 2024:      06.05.2024 - 17.05.2024  (09.05. Christi Himmelfahrt)                                          
  • Wintersemester 2024/25:   11.11.2024 - 22.11.2024  (20.11. Buß- und Bettag)                                

Prüfungsseminare werden im vorausgehenden Semester über die schwarzen Bretter in der Fakultät als Aushänge und über in die digitalen aktuellen Meldungen bekannt gegeben.

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