Im Folgenden finden Sie die wesentlichen Informationen zum Schwerpunktbereich 7 „Medien- und Informationsrecht“. Der ehemalige Schwerpunktbereich „Medienrecht“ wurde zum Wintersemester 2022/23 neu strukturiert. Neben einer Vorstellung der vom Schwerpunktbereich umfassten Themen sind auf dieser Seite die nach der StudO vorgesehenen Pflicht- und Wahlveranstaltungen aufgeführt. Außerdem finden Sie eine FAQ-Rubrik zu Fragen rund um den Schwerpunktbereich.

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Vorstellung des Schwerpunktbereichs

Der Schwerpunkt „Medien- und Informationsrecht“ erfüllt das unerlässliche Bedürfnis einer demokratischen Informationsgesellschaft nach kompetenten Jurist:innen, die sich ihrer Chancen und Risiken gleichermaßen bewusst und in der Lage sind, die vielfältigen Konflikte zwischen Informationsinteressen und Persönlichkeitsschutz, zwischen technischem Fortschritt und rechtlichen Ordnungen, zwischen demokratischem Auftrag und wirtschaftlichen Zwängen zu erfassen. Neben den Funktionen der Medien für die demokratische Willensbildung haben sich wesentliche Veränderungen der menschlichen Kommunikation in vielen Gebieten ergeben. Sie (auch im internationalen Kontext) rechtlich zu erfassen und zu umhegen, ist eine fortgesetzte Aufgabe und Herausforderung – gerade weil sich Information und Kommunikation dem Zugriff der nationalen Rechtsordnung entziehen. Zudem bietet sich damit zugleich ein neues Arbeitsgebiet an, auf dem junge Jurist:innen ein interessantes berufliches Tätigkeitsfeld finden können. Weil es sich um eine Querschnittsmaterie handelt, behandeln die drei Pflichtfächer gebündelt die wesentlichen medien- und informationsrechtlichen Themen jeweils eines Fachbereichs (Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht).

Haben Sie Fragen zum SPB 7, etwa zu dessen Umgestaltung zum Wintersemester 2022/23? Antworten finden Sie in unseren FAQ.

Curriculum nach der Studienordnung

Veranstaltung

SWS

I. Pflichtfächer (§ 26 Absatz 2 StudO)

Medienrecht I (Zivilrecht)

2

Medienrecht II (Öffentliches Recht)

2

Medienrecht III (Strafrecht) (auch Schwerpunktbereich 6)

2

II. Katalog-Wahlfächer (§ 26 Absatz 4 StudO)

Urheberrecht

2

Informationsrecht

2

Datenrecht

2

Presserecht – Persönlichkeitsschutz und Äußerungsrecht

2

Europäischer Menschenrechtsschutz – EMRK oder Internationaler und Europäischer Menschenrechtsschutz (aus Schwerpunktbereich 4)

2

Lauterkeitsrecht (aus Schwerpunktbereich 12)

2

Kartellrecht I – Grundlagen (aus Schwerpunktbereich 12)

2

Das Curriculum ist hier so dargestellt, wie es nach der aktuell laufenden Neufassung der Studienordnung sein wird. Stand: 25.04.2024.

Hilfsmittel für die SPB-Klausur

Für die Prüfungsklausur im SPB 7 (§ 23 PrüfO) hat der Prüfungsausschuss neben den auch für die Staatliche Pflichtfachprüfung zugelassenen HIlfsmitteln zusätzlich die Vorschriftensammlung „Fechner/Mayer, Medienrecht“ zugelassen. Für die Einzelheiten verweisen wir auf die Hilfsmittelbekanntmachung des Prüfungsausschusses.

Normen, die in den zum Zeitpunkt der Klausur verfügbaren Auflagen der Vorschriftensammlungen nicht bzw. nicht in der aktuellsten Fassung enthalten, aber für die Klausurbearbeitung von Bedeutung sind, werden wir gegebenenfalls mit dem Sachverhalt abdrucken.

FAQ zur Neustrukturierung des SPB 7 seit Wintersemester 2022/23

Was ist neu im SPB 7 und wie wirkt sich die Neustrukturierung auf Ihr Studium aus? Finden Sie es hier heraus!

Für darüber hinausgehende Fragen schreiben Sie uns gern eine E-Mail.

Der SPB 7 heißt ab dem Wintersemester 2022/23 nicht mehr nur „Medienrecht“, sondern nun „Medien- und Informationsrecht“. Mit dieser namentlichen Ergänzung geht auch eine inhaltliche Neustrukturierung einher. Die drei neuen Pflichtfächer (je 2 SWS) behandeln nun gebündelt die medienrechtlichen Themen jeweils eines Fachbereichs (Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht). Daneben wurde der Katalog der Wahlfächer, aus denen Vorlesungen im Umfang von mindestens 8 SWS besucht werden müssen, neu aufgestellt.

Das ab Wintersemester 2022/23 angebotene Curriculum finden Sie oben.

Bisheriges Curriculum
(bis 2021/22)
Derzeitiges Curriculum
(2022/23 bis – vsl. – 2023/24)

Zukünftiges Curriculum
(vsl. 2024/25)

/ Medienrecht I (Zivilrecht)
Pflichtfach
Medienrecht I (Zivilrecht)
Pflichtfach
Medienrecht I: Presse, Rundfunk, Telemedien – Institutioneller Teil
Pflichtfach
Medienrecht II (Öffentliches Recht)
Pflichtfach
Medienrecht II (Öffentliches Recht)
Pflichtfach
Medienstrafrecht
Wahlfach
Medienrecht III (Strafrecht)
Pflichtfach
Medienrecht III (Strafrecht)
Pflichtfach
Urheberrecht
Pflichtfach
Urheberrecht
Wahlfach
Urheberrecht
Wahlfach
Öffentliches Informationsrecht
Wahlfach
Informationsrecht
Wahlfach
Informationsrecht
Wahlfach
Datenschutzrecht
Wahlfach
Datenrecht
Wahlfach
Datenrecht
Wahlfach
Medienrecht II: Presse, Rundfunk, Telemedien – Persönlichkeitsschutz und Äußerungsrecht
Pflichtfach
Presserecht – Persönlichkeitsschutz und Äußerungsrecht
Wahlfach
Presserecht – Persönlichkeitsschutz und Äußerungsrecht
Wahlfach
Marken- und Kennzeichenrecht
Wahlfach
Marken- und Kennzeichenrecht
Wahlfach
/
Urhebervertragsrecht
Wahlfach
Urhebervertragsrecht
Wahlfach
/
Filmrecht
Wahlfach
/ /
Wettbewerbsrecht
Wahlfach
Wettbewerbsrecht
Wahlfach
Lauterkeitsrecht
Wahlfach
Europäischer Menschenrechtsschutz – EMRK oder Internationaler und Europäischer Menschenrechtsschutz
Wahlfach
Europäischer Menschenrechtsschutz – EMRK oder Internationaler und Europäischer Menschenrechtsschutz
Wahlfach
Europäischer Menschenrechtsschutz – EMRK oder Internationaler und Europäischer Menschenrechtsschutz
Wahlfach
/ / Kartellrecht I – Grundlagen

Information zur Änderung von Vorlesungsbezeichnungen

Sofern die Dozent:innen nichts Abweichendes bekanntgeben, führt die Änderung einer Vorlesungsbezeichnung nicht zu einer (wesentlichen) Änderung des Inhalts.

Wenn Ihnen noch ein Pflichtfach aus dem alten Curriculum auf Ihrem „rosa Zettel“ fehlt, dann können Sie die fehlende Vorlesung auch nach der Neustrkturierung des SPB noch besuchen. Da die Veranstaltungen inhaltlich gleichgeblieben sind, ändert sich durch die Herabstufung von „Medienrecht II“ (a. F.) und „Urheberrecht“ von Pflicht- zu Wahlfächern nichts.

Fehlen Ihnen allerdings noch alle drei bisherigen Pflichtfächer, dann können Sie den SPB 7 nicht nach dem alten Curriculum absolvieren.

Die Umgestaltung hat auf Ihre bisherigen Vorlesungsteilnahmen keine Auswirkungen. Nach der Übergangsregelung in § 30 Abs. 6 PrüfO n. F. werden Veranstaltungen, die Sie vor dem Wintersemester 2022/23 besucht haben, bei der Anmeldung zur SPB-Prüfung – auch über das Sommersemester 2024 hinaus – weiterhin mit der Zahl an Semesterwochenstunden und dem Status (Pflichtfach oder Wahlfach) berücksichtigt, den diese Veranstaltungen zum Zeitpunkt der Teilnahme hatten.

Leider nicht. Falls Sie Ihr SPB-Studium vor dem Wintersemester 2022/23 begonnen und bereits mindestens eine Veranstaltung aus dem bisherigen Pflichtfachbereich absolviert hatten, konnten Sie zwischen dem Sommersemester 2023 und dem Sommersemester 2024, dass Ihnen eine SPB-Klausur gestellt wird, deren Stoff sich aus den bisherigen Pflichtfächern ergab. Bitte beachten Sie aber, dass diese Übergangsregelung nur bis zur Klausur im Sommersemester 2024 in Anspruch genommen werden konnte (siehe auch die letzte Frage).

Nein – das Prüfungsseminar wird von der SPB-Reform nicht berührt. Sie können bspw. die SPB-Klausur im Sommersemester 2024 noch nach der alten Prüfungsordnung schreiben und das Prüfungsseminar erst im Wintersemester 2024/25 absolvieren.

Ab dem Wintersemester 2024/25 wird nur noch eine Klausurversion („neue“ Klausur) angeboten, deren Inhalt sich grundsätzlich aus dem Stoff der neuen Pflichtfächer (Medienrecht I – III) ergeben soll. Eine „alte“ Klausur aus den bisherigen Pflichtfächern wird nicht mehr angeboten.

Sofern Sie Ihre Zulassung zur SPB-Prüfung nach „altem Recht“ auf der Grundlage der bisherigen Pflichtfächer erhalten haben, können Sie ohne Weiteres eine „neue“ Klausur schreiben. Ihre Prüfungszulassung gilt nämlich für den jeweiligen SPB zeitlich und inhaltlich unbeschränkt.

Sofern in dieser Rubrik nichts Abweichendes erläutert wird, bleibt auch nach der SPB-Reform alles beim Alten.

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