Im Folgenden finden Sie die wesentlichen Informationen zu diesem Schwerpunktbereich zusammengefasst. Ergänzend sind im Curriculum die Pflicht- und Wahlveranstaltungen mit den geplanten Semesterwochenstunden (SWS) aufgeführt.
Vorstellung des Schwerpunktbereichs
Der Schwerpunkt Kriminalwissenschaften hat als Pflichtfächer das Revisionsrecht, die Rechtsfolgen der Tat sowie materiell-rechtlich das Wirtschaftsstrafrecht. Im Revisionsrecht gilt es, vertiefte strafprozessrechtliche Kenntnisse nachzuweisen; die Studierenden müssen hier die Klaviatur der StPO aus unterschiedlichen Blickwinkeln beherrschen. Das Sanktionsrecht in einer ersten theoretischen Herangehensweise wird gelehrt und geprüft – das Wirtschaftsstrafrecht geht über das Kernstrafrecht hinaus. Als Wahlfächer werden u. a. das Ordnungswidrigkeitenrecht sowie das europäische und internationale Strafrecht angeboten. Dazu kommen das Steuerstrafrecht sowie Kriminologie für Fortgeschrittene im Bezug zum Wirtschaftsstrafrecht – Stichwort: Compliance.
Curriculum
Veranstaltung | SWS |
---|---|
I. Pflichtfächer (§ 26 Absatz 2 StudO) | |
Wirtschaftsstrafrecht (auch Schwerpunktbereich 5) | 2 |
Strafrechtliche Sanktionen | 2 |
Strafprozessuales Revisionsrecht | 2 |
II. Katalog-Wahlfächer (§ 26 Absatz 4 StudO) | |
Internationales Strafrecht (Europäisches Strafrecht, Völkerstrafrecht, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, Strafrechtsvergleichung) (auch Schwerpunktbereich 4) | 2 |
Jugendstrafrecht | 2 |
Kriminologie II: Vertiefung und besondere Probleme der Kriminologie | 2 |
Ordnungswidrigkeitenrecht | 2 |
Steuerstrafrecht (auch Schwerpunktbereich 11) | 2 |
Strafvollzugsrecht | 2 |
Wirtschaftskriminologie und Compliance (auch Schwerpunktbereich 9) | 2 |
Europäischer Menschenrechtsschutz – EMRK oder Internationaler und Europäischer Menschenrechtsschutz (auch Schwerpunktbereich 1, 3, 4, 7) | 2 |
Systematische Rechtsphilosophie (soweit Strafrechtsphilosophie) (auch Schwerpunktbereich 1) | 2 |
Medienstrafrecht (aus Schwerpunktbereich 7) | 2 |