Ziel des Studiums der Rechtswissenschaften ist das erfolgreiche Ablegen der „Ersten Juristischen Prüfung“ (vormals "Erstes Staatsexamen"). Die „Erste Juristische Prüfung“ gliedert sich in zwei Teile: Die staatliche Pflichtfachprüfung einerseits und die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung andererseits.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Eine Studentin schreit eine Klausur, Foto: Colourbox
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Die Erste Juristische Prüfung ist bestanden, wenn beide Teile bestanden sind, wobei die Prüfungsgesamtnote der Ersten Juristischen Pflichtfachprüfung mit 70 Prozent und die Prüfungsgesamtnote der universitären Schwerpunktbereichsprüfung mit 30 Prozent in die Prüfungsgesamtnote der Ersten Juristischen Prüfung einfließen. 

Die Erste Juristische Prüfung ist gleichzeitig die Einstellungsprüfung für den Vorbereitungsdienst als Rechtsreferendar:in.

Die Juristische Fakultät verleiht Ihnen auf Antrag den Hochschulgrad des „Diplom-Juristen“ oder der „Diplom-Juristin“ („Dipl.-Jur. Univ.“).
Die schriftlichen Unterlagen können Sie im Studienbüro einreichen.

Antrag
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Bachelor of Laws (LL.B.)

Studierende, welche die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung an der Universität Leipzig bestanden haben und die Voraussetzung zur Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erfüllen, können sich gemäß § 9 Sächsisches Juristenausbildungsgesetz auf Antrag den Bachelorgrad Bachelor of Laws (LL.B.) verleihen lassen. Der Bachelorgrad wird mit 240 Leistungspunkten (Credit Points) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) bemessen.

Für die Verleihung des Bachelorgrades sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  1. das Bestehen der universitären Schwerpunktbereichsprüfung an der Universität Leipzig und
  2. das Erfüllen der Voraussetzungen zur Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung.

 

Die Erfüllung der Voraussetzungen zur Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung kann entweder

  • über die Zulassung des Landesjustizprüfungsamtes zur staatlichen Pflichtfachprüfung oder
  • über den Nachweis der für die Zulassung erforderlichen Unterlagen (Belege über die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur juristischen Schlüsselqualifikation und über die praktischen Studienzeiten)

erfolgen.

 

Der Antrag auf Verleihung des Bachelorgrades ist spätestens ein Jahr nach der Exmatrikulation durch die Universität Leipzig zu stellen. Studierende, bei denen alle Voraussetzungen für die Verleihung des Bachelorgrades erstmals nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. April 2025 vorliegen oder vorgelegen haben, können den Antrag auf Verleihung abweichend von der vorgenannten Jahresfrist bis zum 1. April 2026 stellen.

Die entsprechenden juristischen Ordnungen finden Sie auf unserer Unterseite „Rechtsvorschriften und Formulare“.

Zur Beantragung der Verleihung des Bachelorgrades können Sie das Antragsformular auf der rechten Seite unter Downloads verwenden. Der Antrag kann gern auch per Mail an das Studienbüro gestellt werden. Bitte fügen Sie die erforderlichen Unterlagen (siehe Antragsformular) als pdf-Datei an.

Aufgrund der urlaubsbedingten Abwesenheit in der vorlesungsfreien Zeit können die Bachelordokumente (Urkunden und Zeugnisse) erst wieder Anfang Oktober 2025 erstellt werden. Anträge werden in dieser Zeit erstmal nur entgegengenommen.

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