Die Geschicke unserer Fakultät, deren Unterstützung und Förderung liegen in den Händen wichtiger Gremien und Beauftragter. Wesentliche Gremien sind der Fakultätsrat, der Fachschaftsrat, die Studienkommission und die Prüfungsausschüsse.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: In einer Reihe aufgestellte Tische in einem Konferenzraum, an den Tischen stehen schwarze Stühle.
Foto: Colourbox

Die Gremien

Die Zuständigkeiten der Fakultätsgremien sind im Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz und in der Fakultätsordnung geregelt.

  • Dem Fakultätsrat gehören Vertreter aller Mitgliedergruppen der Fakultät an. Die Dekanin, der Prodekan, der Studiendekan und die Gleichstellungsbeauftragte gehören dem Fakultätsrat mit beratender Stimme an, sofern sie nicht durch Wahl Mitglied sind.
  • Die Vertreter:innen der jeweiligen Mitgliedergruppen werden in unmittelbarer Wahl für die Dauer von drei Jahren gewählt, die studentischen Vertreter:innen für ein Jahr.
  • Zur Vorbereitung von Entscheidungen kann der Fakultätsrat Kommissionen einsetzen.

Der Fakultätsrat tagt an folgenden Terminen

Wintersemester 2024/2025

MonatDatum
Oktober 2024             23.10.2024
November 202427.11.2024
Dezember 202411.12.2024
Januar 202522.01.2025

Sommersemester 2025

MonatDatum
April 2025                  16.04.2025
Mai 202514.05.2025
Juni 202511.06.2025
Juli 202509.07.2025

Die zu besprechenden Themen finden Sie auf den zugehörigen Aushängen im Dekanat. Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an den Dekanatsrat Herrn Dr. Christian Kraus.

 

Aktuelle Besetzung

PositionPersonen
LehrkräfteProf. Dr. Katharina Beckemper
Dekanin
Prof. Dr. Marc Desens
Prodekan
Prof. Dr. Justus Meyer
Studiendekan
Prof. Dr. Burkhard Boemke
Prof. Dr. Hubertus Gersdorf
Prof. Dr. Lutz Haertlein
Prof. Dr. Diethelm Klesczewski
Prof. Dr. Stephanie Schiedermair
Prof. Dr. Jochen Mohr
Wissenschaftliche 
Mitarbeiter:innen
Norah Köpf
Felix Lingath
Mitarbeiter:in Verwaltung und TechnikMaria Garz
StudierendeElla Schmidt
Madlen Kock
Constantin Meyer zu Allendorf
GleichstellungsbeauftragteCarolin Heinzel
Claudia Heinrich (Stellvertreter:in)

Die Studienkommission wird vom Fakultätsrat bestellt. Sie erfüllt beratende Aufgaben, die für einen ordnungsgemäßen Lehr- und Studienbetrieb bedeutsam sind. Die Ergebnisse der Kommission haben empfehlenden Charakter für den Fakultätsrat, welcher einen Beschluss über die Umsetzung fasst. Beschlüsse zur Organisation des Lehr- und Studienbetriebs sind bindend, sofern der Fakultätsrat sie nicht mit Zweidrittelmehrheit überstimmt.

Zuständigkeiten:

  • Erarbeitung von Studien- und Prüfungsordnungen
  • Anpassung von Studiendokumenten an geänderte Rahmenbedingungen
  • Planung der Durchführung der Lehrevaluation
  • Auswertung der Ergebnisse der Lehrevaluation
  • Beratung über Probleme und Verbesserungsmöglichkeiten in der Lehre

Aktuelle Besetzung: 

LehrkräfteProf. Dr. Justus Meyer
Vorsitzender
Prof. Dr. Gregor Roth
Wissenschaftliche
Mitarbeiter:innen
Norah Köpf
Romina Weißberg
Anna Wilde (Ersatzmitglied)
StudierendeLaura Gebauer 
Maximilian Thieme
Leo Wossidlo
Emma Pihl

 

Die Mitglieder des Fachschaftsrats (FSR) werden jeweils für ein Jahr gewählt. Die Wahl findet meistens im Juni oder Juli statt. Die Amtsperiode des FSR Jura läuft vom 01. Oktober bis zum 30. September des folgenden Jahres. Zurzeit sind 13 Personen für den FSR Jura vorgesehen. Damit einzelne Aufgaben abgesichert und an interessierte Personen abgegeben werden können, hat der FSR die Möglichkeit Mitarbeiter:innen zu beschäftigen. Auch hierbei handelt es sich um ehrenamtliches Engagement. Mitarbeiter:innen werden durch Beschlussfassung der Mitglieder in den FSR aufgenommen. Mehr Information finden Sie auf der Website des FSR.

Aktuelle Besetzung:

  • Laura Gebauer (Sprecherin)
  • Constantin Meyer zu Allendorf (Sprecher)
  • Sebastian Fimmel (Finanzer)
  • Tobias Böhringer (Finanzer)
  • Adrian Doß
  • Amanda Kipke
  • Anna Vanessa Sauer
  • Klara Schneider
  • Laura Herrmann
  • Leo Kölsch
  • Linus Groß
  • Naomi Yuval
  • Theo Heinrichsmeier

Die Prüfungsausschüsse

Die Zuständigkeit der Prüfungsausschüsse richtet sich nach der jeweiligen Studienordnung. Sie sind mit Hochschullehrenden, wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen und Studierenden besetzt.

In seinen Zuständigkeitsbereich fallen insbesondere die Leistungen im Rahmen der Zwischenprüfung und der Schwerpunktbereichsprüfung. Insoweit ist der Prüfungsausschuss unter anderem zuständig für die Entscheidungen über:

  • die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis zur Anmeldung von Abschlussklausuren und der Hausarbeit für Anfangende
  • den Rücktritt von einer Prüfungsleistung
  • die Gewährung eines Nachteilsausgleichs
  • die Bewertung von Prüfungsleistungen bei unlauterem Prüfungsverhalten
  • Widersprüche gegen das endgültige Nichtbestehen der Zwischenprüfung
  • Widersprüche gegen das Zeugnis der universitären Schwerpunktbereichsprüfung

Zudem entscheidet in der Regel der Prüfungsausschuss über die Anerkennung von Prüfungsleistungen aus einem anderen Studium oder aus einem rechtwissenschaftlichen Studium an einer anderen Universität.

Aktuelle Besetzung:

LehrkräfteProf. Dr. Kurt Faßbender
Vorsitzender
Prof. Dr. Gregor Roth
Stellvertretender Vorsitzender
Prof. Dr. Fabian Michl
Wissenschaftliche
Mitarbeiter:innen
David Hartung
StudierendeLaura Gebauer

Bei Prüfungsleistungen im Rahmen der Übungen für Fortgeschrittene ist der/die jeweilige Übungsleiter:in und nicht der Prüfungsausschuss zuständig.

In der Prüfungsordnung ist alles Wesentliche über Besetzung und Aufgaben des Prüfungsausschusses festgelegt:

  • Der Ausschuss wird durch den Fakultätsrat bestimmt.
  • Er besteht aus drei Hochschullehrenden, einem:r wissenschaftlichen Mitarbeiter:in und einem:r Studierenden. Es gibt für jede Gruppe je ein Ersatzmitglied.
  • Der Fakultätsrat bestimmt zudem eine Hochschullehrkraft als Vorsitzende:n und eine:n als Vertreter:in.
  • Die Amtszeit der Hochschullehrkräfte und Mitarbeitenden beträgt drei Jahre, die der Studierenden ein Jahr.
  • Der Prüfungsausschuss bestimmt mit der Mehrheit der Stimmen der Anwesenden. Enthaltungen sind nicht möglich.
  • Neben anderen Aufgaben bestellt der Prüfungsausschuss Prüfer:innen, entscheidet über die Anerkennung von an anderen Universitäten erbrachten Prüfungsleistungen, ebenso über Widersprüche gegen die Ablehnung einer Zulassung und erteilt Zeugnisse über bestandene Masterprüfungen.
  • Zu den Rechten der Ausschussmitglieder gehört auch, bei Prüfungen anwesend zu sein.

Aktuelle Besetzung:

Lehrkräfte

N.N.

Vorsitz

Prof. Dr. Stephanie Schiedermair
Stellv. Vorsitzende
Prof. Dr. Lutz Haertlein
Prof. Dr. Kurt Faßbender
Ersatzmitglied
Wissenschaftliche
Mitarbeiter:innen
Julia Nöller
Fabio Giovanni Freise
StudierendeAnn-Kathrin Christina Voß
Josephine Leeb

In der Prüfungsordnung ist alles Wesentliche über Besetzung und Aufgaben des Prüfungsausschusses festgelegt:

  • Der Ausschuss wird durch den Fakultätsrat bestimmt.
  • Er besteht aus drei Hochschullehrenden, einem:r wissenschaftlichen Mitarbeiter:in sowie einem:r Studierenden. Es gibt für jede Gruppe je ein Ersatzmitglied.
  • Der Fakultätsrat bestimmt zudem eine Hochschullehrkraft als Vorsitzende:n und eine:n als Vertreter:in.
  • Die Amtszeit der Hochschullehrkräfte und Mitarbeitenden beträgt drei Jahre, die der Studierenden ein Jahr.
  • Der Prüfungsausschuss bestimmt mit der Mehrheit der Stimmen der Anwesenden. Enthaltungen sind nicht möglich.
  • Neben anderen Aufgaben bestellt der Prüfungsausschuss Prüfer:innen, entscheidet über die Anerkennung von an anderen Universitäten erbrachten Prüfungsleistungen, ebenso über Widersprüche gegen die Ablehnung einer Zulassung und erteilt Zeugnisse über bestandene Masterprüfungen.
  • Zu den Rechten der Ausschussmitglieder gehört auch, bei Prüfungen anwesend zu sein.

Aktuelle Besetzung: 

Lehrkräfte Prof. Dr. Stephanie Schiedermair
Vorsitzende
Prof. Dr. Christoph Enders
Stellv. Vorsitzender
Prof. Dr. Kurt Faßbender
Prof. Dr. Lutz Haertlein
Ersatzmitglied
Wissenschaftliche
Mitarbeiter:innen
Lisa Wiese
Adrian Schildheuer
Ersatzmitglied
Studierende Luisa Rogge
Pauline Exner 
Ersatzmitglied

Die Beauftragten

Die Beauftragten sind wichtige Vertrauens- und Ansprechpersonen, vor allem für die Studierenden. Ihre Aufgaben und Befugnisse sind unter anderem im Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz geregelt.

Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin für alle Studierenden und Mitarbeitenden unserer Fakultät. Sie unterstützt und berät bei allen Fragen zu Gleichstellung, Diversität und Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Studium. Weitere Informationen zur Gleichstellung an der Juristenfakultät finden Sie hier.

 Carolin Heinzel

Carolin Heinzel

Burgstraße 21, Raum 5.10
04109 Leipzig

Telefon: +49 341 97 - 35135

Der/die Beauftragte für Belange ausländischer Studierender ist Vertrauensperson und Ansprechpartner:in für alle internationalen Studierenden, aber auch für internationale Wissenschaftler:innen an der Juristenfakultät: Bei Problemen aufgrund ihrer Herkunft können Sie sich an ihn/sie wenden. Er/sie fungiert aber ebenso als Vertrauensperson und Ansprechpartner:in für die Fakultätsmitglieder bei Problemen mit internationalen Studierenden oder internationalen Wissenschaftler:innen. Zudem berät der/die Beauftragte zu Belangen ausländischer Studierender bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Internationalisierung der Juristenfakultät.
Ihm/ihr obliegt die organisatorische und fachliche Durchführung von nicht in Erasmus-Programmen gebundenem internationalen Austausch.

 

Prof. Dr. Stephanie Schiedermair

Prof. Dr. Stephanie Schiedermair

Beauftragte für Belange ausländischer Studierender

Institutsgebäude
Burgstraße 21, Raum 410
04109 Leipzig

Prof. Dr. Stephanie Schiedermair

Prof. Dr. Stephanie Schiedermair

Universitätsprofessorin

Europarecht, Völkerrecht und Öffentliches Recht
Institutsgebäude
Burgstraße 21, Raum 410
04109 Leipzig

Telefon: +49 341 97 - 35211
Telefax: +49 341 97 - 35219

Für Studierende mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung stellt die Universität Leipzig umfangreiche Unterstützungsangebote und Informationen zu Nachteilsausgleichen, Studienorganisation oder Langzeitstudiengebühren zur Verfügung. Alle notwendigen Informationen zum Studium mit Beeinträchtigung an unserer Universität finden Sie hier.

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