Die Geschicke unserer Fakultät, deren Unterstützung und Förderung liegen in den Händen wichtiger Gremien und Beauftragter. Wesentliche Gremien sind der Fakultätsrat, der Fachschaftsrat, die Studienkommission und die Prüfungsausschüsse.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: In einer Reihe aufgestellte Tische in einem Konferenzraum, an den Tischen stehen schwarze Stühle.
Foto: Colourbox

Die Gremien

Die Zuständigkeiten der Fakultätsgremien sind im Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz und in der Fakultätsordnung geregelt.

  • Dem Fakultätsrat gehören Vertreter aller Mitgliedergruppen der Fakultät an. Der Dekan, die Prodekanin, der Studiendekan und die Gleichstellungsbeauftragte gehören dem Fakultätsrat mit beratender Stimme an, sofern sie nicht durch Wahl Mitglied sind.
  • Die Vertreter:innen der jeweiligen Mitgliedergruppen werden in unmittelbarer Wahl für die Dauer von drei Jahren gewählt, die studentischen Vertreter:innen für ein Jahr.
  • Zur Vorbereitung von Entscheidungen kann der Fakultätsrat Kommissionen einsetzen.

Der Fakultätsrat tagt an folgenden Terminen:

Wintersemester 2022/2023

Oktober 2022                      26.10.2022
November 2022 23.11.2022
Dezember 2022 14.12.2022
Januar 2023 25.01.2022

 

Sommersemester 2023

April 2023                     19.04.2023
Mai 2023 17.05.2023
Juni 2023 14.06.2023
Juli 2023 12.07.2023
  • Die zu besprechenden Themen finden Sie auf den zugehörigen Aushängen im Dekanat. Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an den Dekanatsrat Herrn Dr. Christian Kraus.

Aktuelle Besetzung: 

Lehrkräfte

Prof. Dr. Katharina Beckemper 
Dekanin
Prof. Dr. Marc Desens
Prodekan

Prof. Dr. Justus Meyer
Studiendekan

Prof. Dr. Burkhard Boemke
Prof. Dr. Hubertus Gersdorf
Prof. Dr. Lutz Haertlein
Prof. Dr. Diethelm Klesczewski
Prof. Dr. Boris Paal
Prof. Dr. Stephanie Schiedermair

Wissenschaftliche
Mitarbeiter:innen

Denis Saro
 
Studierende Lina Mayer
Clara Schneidenbach
Marian Bartz
Gleichstellungsbeauftragte Georg Teichert (ad interim)

Die Studienkommission wird vom Fakultätsrat bestellt. Sie erfüllt beratende Aufgaben, die für einen ordnungsgemäßen Lehr- und Studienbetrieb bedeutsam sind. Die Ergebnisse der Kommission haben empfehlenden Charakter für den Fakultätsrat, welcher einen Beschluss über die Umsetzung fasst. Beschlüsse zur Organisation des Lehr- und Studienbetriebs sind bindend, sofern der Fakultätsrat sie nicht mit Zweidrittelmehrheit überstimmt.

Zuständigkeiten:

  • Erarbeitung von Studien- und Prüfungsordnungen
  • Anpassung von Studiendokumenten an geänderte Rahmenbedingungen
  • Planung der Durchführung der Lehrevaluation
  • Auswertung der Ergebnisse der Lehrevaluation
  • Beratung über Probleme und Verbesserungsmöglichkeiten in der Lehre

Aktuelle Besetzung: 

Lehrkräfte Prof. Dr. Justus Meyer
Vorsitzender
Prof. Dr. Gregor Roth
Wissenschaftliche
Mitarbeiter:innen
Niklas Wais
Romina Weißberg
Studierende Marvin Dave Knorre 
Eva Schneider
Gregor Stahl
Matthias Werner 

 

Die Mitglieder des Fachschaftsrats (FSR) werden jeweils für ein Jahr gewählt. Die Wahl findet meistens im Juni oder Juli statt. Die Amtsperiode des FSR Jura läuft vom 01. Oktober bis zum 30. September des folgenden Jahres. Zurzeit sind 13 Personen für den FSR Jura vorgesehen. Damit einzelne Aufgaben abgesichert und an interessierte Personen abgegeben werden können, hat der FSR die Möglichkeit Mitarbeiter:innen zu beschäftigen. Auch hierbei handelt es sich um ehrenamtliches Engagement. Mitarbeiter:innen werden durch Beschlussfassung der Mitglieder in den FSR aufgenommen. Mehr Information finden Sie auf der Website des FSR.

Aktuelle Besetzung:

  • Belana Rygol (Sprecherin)
  • Constantin Meyer zu Allendorf (Sprecher)
  • Stella Köhler
  • Jan Klingler
  • Leon Heinrich
  • Patricia Petermann
  • Lucas Zimmermann
  • Sophia Schütze
  • Marvin Dave Knorre
  • Karolina Lutterberg
  • Ben Elsäßer
  • Lily Stiepel
  • Elias Wehling

Die Prüfungsausschüsse

Die Zuständigkeit der Prüfungsausschüsse richtet sich nach der jeweiligen Studienordnung. Sie sind mit Hochschullehrenden, wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen und Studierenden besetzt.

In seinen Zuständigkeitsbereich fallen insbesondere die Leistungen im Rahmen der Zwischenprüfung und der Schwerpunktbereichsprüfung. Insoweit ist der Prüfungsausschuss unter anderem zuständig für die Entscheidungen über:

  • die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis zur Anmeldung von Abschlussklausuren und der Hausarbeit für Anfangende
  • den Rücktritt von einer Prüfungsleistung
  • die Gewährung eines Nachteilsausgleichs
  • die Bewertung von Prüfungsleistungen bei unlauterem Prüfungsverhalten
  • Widersprüche gegen das endgültige Nichtbestehen der Zwischenprüfung
  • Widersprüche gegen das Zeugnis der universitären Schwerpunktbereichsprüfung

Zudem entscheidet in der Regel der Prüfungsausschuss über die Anerkennung von Prüfungsleistungen aus einem anderen Studium oder aus einem rechtwissenschaftlichen Studium an einer anderen Universität.

Aktuelle Besetzung:

Lehrkräfte Prof. Dr. Kurt Faßbender
Vorsitzender
Prof. Dr. Gregor Roth
Prof. Dr. Daniela Demko
Wissenschaftliche
Mitarbeiter:innen
Kristiane Kleine 
Studierende Charlott Chrestensen 

Bei Prüfungsleistungen im Rahmen der Übungen für Fortgeschrittene ist der/die jeweilige Übungsleiter:in und nicht der Prüfungsausschuss zuständig.

In der Prüfungsordnung ist alles Wesentliche über Besetzung und Aufgaben des Prüfungsausschusses festgelegt:

  • Der Ausschuss wird durch den Fakultätsrat bestimmt.
  • Er besteht aus drei Hochschullehrenden, einem:r wissenschaftlichen Mitarbeiter:in und einem:r Studierenden. Es gibt für jede Gruppe je ein Ersatzmitglied.
  • Der Fakultätsrat bestimmt zudem eine Hochschullehrkraft als Vorsitzende:n und eine:n als Vertreter:in.
  • Die Amtszeit der Hochschullehrkräfte und Mitarbeitenden beträgt drei Jahre, die der Studierenden ein Jahr.
  • Der Prüfungsausschuss bestimmt mit der Mehrheit der Stimmen der Anwesenden. Enthaltungen sind nicht möglich.
  • Neben anderen Aufgaben bestellt der Prüfungsausschuss Prüfer:innen, entscheidet über die Anerkennung von an anderen Universitäten erbrachten Prüfungsleistungen, ebenso über Widersprüche gegen die Ablehnung einer Zulassung und erteilt Zeugnisse über bestandene Masterprüfungen.
  • Zu den Rechten der Ausschussmitglieder gehört auch, bei Prüfungen anwesend zu sein.

Aktuelle Besetzung:

Lehrkräfte

Prof. Dr. Konrad Duden

Vorsitz

Prof. Dr. Stephanie Schiedermair
Stellv. Vorsitzende
Prof. Dr. Lutz Haertlein
Prof. Dr. Kurt Faßbender
Ersatzmitglied
Wissenschaftliche
Mitarbeiter:innen
Julia Nöller
Fabio Giovanni Freise
Studierende Ann-Kathrin Christina Voß
Josephine Leeb

In der Prüfungsordnung ist alles Wesentliche über Besetzung und Aufgaben des Prüfungsausschusses festgelegt:

  • Der Ausschuss wird durch den Fakultätsrat bestimmt.
  • Er besteht aus drei Hochschullehrenden, einem:r wissenschaftlichen Mitarbeiter:in sowie einem:r Studierenden. Es gibt für jede Gruppe je ein Ersatzmitglied.
  • Der Fakultätsrat bestimmt zudem eine Hochschullehrkraft als Vorsitzende:n und eine:n als Vertreter:in.
  • Die Amtszeit der Hochschullehrkräfte und Mitarbeitenden beträgt drei Jahre, die der Studierenden ein Jahr.
  • Der Prüfungsausschuss bestimmt mit der Mehrheit der Stimmen der Anwesenden. Enthaltungen sind nicht möglich.
  • Neben anderen Aufgaben bestellt der Prüfungsausschuss Prüfer:innen, entscheidet über die Anerkennung von an anderen Universitäten erbrachten Prüfungsleistungen, ebenso über Widersprüche gegen die Ablehnung einer Zulassung und erteilt Zeugnisse über bestandene Masterprüfungen.
  • Zu den Rechten der Ausschussmitglieder gehört auch, bei Prüfungen anwesend zu sein.

Aktuelle Besetzung: 

Lehrkräfte Prof. Dr. Stephanie Schiedermair
Vorsitzende
Prof. Dr. Christoph Enders
Stellv. Vorsitzender
Prof. Dr. Kurt Faßbender
Prof. Dr. Lutz Haertlein
Ersatzmitglied
Wissenschaftliche
Mitarbeiter:innen
Lisa Wiese
Marius Hundt
Ersatzmitglied
Studierende Sarah Franke
Pauline Exner 
Ersatzmitglied

Die Beauftragten

Die Beauftragten sind wichtige Vertrauens- und Ansprechpersonen, vor allem für die Studierenden. Ihre Aufgaben und Befugnisse sind unter anderem im Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz geregelt.

Die Stelle der/des Gleichstellungsbeauftragten der Juristenfakultät ist bis zur Neuwahl vakant. Georg Teichert, Leiter der Stabsstelle Chancengleichheit, Diversität und Familie, nimmt die Funktion interimistisch wahr. 

Weitere Informationen zur Gleichstellung an der Juristenfakultät finden Sie hier.

 Georg Teichert

Georg Teichert

Leiter Stabsstelle

Stabsstelle Chancengleichheit, Diversität und Familie
Strohsackpassage
Nikolaistraße 10, Raum 3.55
04109 Leipzig

Telefon: +49 341 97-30090
Telefax: +47 341 97-31130090

Sprechzeiten
nach Vereinbarung

Der/die Beauftragte für Belange ausländischer Studierender ist Vertrauensperson und Ansprechpartner:in für alle internationalen Studierenden, aber auch für internationale Wissenschaftler:innen an der Juristenfakultät: Bei Problemen aufgrund ihrer Herkunft können Sie sich an ihn/sie wenden. Er/sie fungiert aber ebenso als Vertrauensperson und Ansprechpartner:in für die Fakultätsmitglieder bei Problemen mit internationalen Studierenden oder internationalen Wissenschaftler:innen. Zudem berät der/die Beauftragte zu Belangen ausländischer Studierender bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Internationalisierung der Juristenfakultät.
Ihm/ihr obliegt die organisatorische und fachliche Durchführung von nicht in Erasmus-Programmen gebundenem internationalen Austausch.

 

Prof. Dr. Stephanie Schiedermair

Prof. Dr. Stephanie Schiedermair

Beauftragte für Belange ausländischer Studierender

Institutsgebäude
Burgstraße 21, Raum 410
04109 Leipzig

Prof. Dr. Stephanie Schiedermair

Prof. Dr. Stephanie Schiedermair

Universitätsprofessorin

Europarecht, Völkerrecht und Öffentliches Recht
Institutsgebäude
Burgstraße 21, Raum 410
04109 Leipzig

Telefon: +49 341 97-35211
Telefax: +49 341 97-35219

Für Studierende mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung stellt die Universität Leipzig umfangreiche Unterstützungsangebote und Informationen zu Nachteilsausgleichen, Studienorganisation oder Langzeitstudiengebühren zur Verfügung. Alle notwendigen Informationen zum Studium mit Beeinträchtigung an unserer Universität finden Sie hier.

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