Im Folgenden finden Sie die wesentlichen Informationen zu diesem Schwerpunktbereich zusammengefasst. Ergänzend sind im Curriculum die Pflicht- und Wahlveranstaltungen mit den geplanten Semesterwochenstunden (SWS) aufgeführt.
Vorstellung des Schwerpunktbereichs
Im Mittelpunkt der universitären Ausbildung steht die praxisbezogene Vermittlung der materiellen Rechtsgrundlagen des Bank- und Kapitalmarktrechtes, aktueller Rechtsentwicklungen und zivilprozessualer Besonderheiten.
Zum Curriculum des Pflichtfachbereichs gehören insbesondere das Recht der Bankgeschäfte mit Verbrauchern und gewerblichen Kunden, das Recht der Geldanlage (u.a. Anlageberatung, Wertpapiergeschäfte die Vermögensverwaltung), der internationale und nationale Zahlungsverkehr, das Effektengeschäft, das Bankenaufsichtsrecht sowie das Wertpapierhandelsrecht und das Börsenrecht.
Curriculum
Zum Curriculum des Pflichtfachbereichs gehören insbesondere das Recht der Bankgeschäfte mit Verbrauchern und gewerblichen Kunden, das Recht der Geldanlage (u.a. Anlageberatung, Wertpapiergeschäfte die Vermögensverwaltung), der internationale und nationale Zahlungsverkehr, das Effektengeschäft sowie das Bankaufsichtsrecht und das Börsenrecht.
Studierenden dieses Schwerpunktbereichs soll die Möglichkeit gegeben werden, berufsspezifische Praktika bei Kreditinstituten, bei auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten, bei Verbänden, Börsen sowie beim Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen abzuleisten. Auch die Themenauswahl des Prüfungsstoffes orientiert sich an der Praxis und an den beruflichen Anforderungen.
Veranstaltung | SWS |
---|---|
I. Pflichtfächer (§ 26 Absatz 2 StudO) | |
Recht der Bankgeschäfte I (auch Schwerpunktbereich 9) | 2 |
Kapitalmarktrecht (auch Schwerpunktbereiche 9 und 12) | 2 |
Recht der Bankgeschäfte II | 2 |
II. Katalog-Wahlfächer (§ 26 Absatz 4 StudO) | |
Kapitalmarktrecht II | 2 |
Praxis des Kapitalmarktrechts | 2 |
Aktuelle Rechtsprechung des BGH im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht (auch Schwerpunktbereich 9) | 2 |
EU-Wirtschaftsrecht (auch Schwerpunktbereiche 3, 4 und 9) | 2 |
Internationales Bankrecht (auch Schwerpunktbereich 4) | 2 |
Recht der Kreditsicherheiten | 2 |
Kapitalgesellschaftsrecht (aus Schwerpunktbereich 9) | 2 |
Umwandlungs- und Konzernrecht (aus Schwerpunktbereich 9) | 2 |
Handelsrecht II (Wirtschaftsverträge) (aus Schwerpunktbereich 9) | 2 |
Insolvenzrecht (aus Schwerpunktbereich 8) | 2 |
Wirtschaftsstrafrecht (aus Schwerpunktbereich 6) | 2 |
Einkommensteuerrecht (aus Schwerpunktbereich 11) | 2 |
Vertiefungsveranstaltung zum deutschen, europäischen und internationalen Bank- und Kapitalmarktrecht | 2 |