Im Folgenden finden Sie die wesentlichen Informationen zu diesem Schwerpunktbereich zusammengefasst. Ergänzend sind im Curriculum die Pflicht- und Wahlveranstaltungen mit den geplanten Semesterwochenstunden (SWS) aufgeführt.
Vorstellung des Schwerpunktbereichs
Der Schwerpunktbereich 1 soll interessierten Studierenden die Möglichkeit bieten, vertiefte Kenntnisse in den Grundlagen des Rechts zu erwerben. Zu den Grundlagen des Rechts zählen neben der Rechtsgeschichte die Rechtsphilosophie und das kirchliche Recht. Dabei konzentriert sich der Schwerpunktbereich 1 in seinen Pflichtfächern auf die Rechtsgeschichte und die Rechtsphilosophie und bietet Veranstaltungen zu den anderen Fachgebieten als Wahlfächer an.
Modernes Recht ist durch Vielschichtigkeit, Internationalisierung und schnellen Wandel gekennzeichnet. Detailwissen veraltet schnell. Gefragt ist stattdessen die Fähigkeit, übergreifende Bezüge herzustellen, Zugänge zu Nachbarwissenschaften (insbesondere: Geschichte, Philosophie und Ökonomie) zu finden und eine Methodik der schnellen Einarbeitung zu beherrschen. Das Studium des Schwerpunktbereichs 1 schult diese Kompetenzen. Es vermittelt Schlüsselqualifikationen, auf die der Arbeitsmarkt immer größeren Wert legt.
Curriculum
Veranstaltung | SWS |
I. Pflichtfächer (§ 26 Absatz 2 StudO) | |
Rechtsgeschichte der Neuzeit | 2 |
Rechtsphilosophie der Neuzeit | 2 |
Rechtssoziologie | 2 |
II. Katalog-Wahlfächer (§ 26 Absatz 4 StudO) | |
Europäische Rechtsgeschichte (z.B. Römisches Recht, mittelalterliche Rechtsgeschichte) | 2 |
eändert in „Systematische Rechtsphilosophie und Methodik (z.B. Eigentums --, Staatsbegründung, Strafrechtsphilosophie (auch Schwerpunktbereich 6), Recht und Politik, Methodenlehre)“, | 2 |
Geschichte und Theorie des Verfassungsstaates (auch Schwerpunktbereich 2) | 2 |
Religion und Recht (Kirchenrecht, Staatskirchenrecht, kirchliche Rechtsgeschichte (auch Schwerpunktbereich 2) | 2 |
Lehrveranstaltungen zur vergleichenden Rechtswissenschaft (auch Schwerpunktbereich 3 und 6) | 2 |
Europäischer Menschenrechtsschutz – EMRK oder Internationaler und Europäischer Menschenrechtsschutz (auch Schwerpunktbereich 4, 6, 7) | 2 |