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Herr Prof. Uhle hat seine Neukommentierung der kompetenzverfassungsrechtlichen Bestimmungen im Grundgesetz-Kommentar von Dürig / Herzog / Scholz mit der soeben erschienenen 99. Ergänzungslieferung fortgesetzt.

Neu kommentiert hat er zum einen mit Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG die Zuständigkeitszuweisung für „das Recht der Wirtschaft (Bergbau, Industrie, Energiewirtschaft, Handwerk, Gewerbe, Handel, Bank- und Börsenwesen, privatrechtliches Versicherungswesen) ohne das Recht des Ladenschlusses, der Gaststätten, der Spielhallen, der Schaustellung von Personen, der Messen, der Ausstellungen und der Märkte“ (Bd. V, Art. 74 Rn. 218-277). Behandelt hat er zum anderen mit Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG die Kompetenz für „das Arbeitsrecht einschließlich der Betriebsverfassung, des Arbeitsschutzes und der Arbeitsvermittlung sowie die Sozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenversicherung“ (Bd. V, Art. 74 Rn. 278-315). Die Neuvermessung dieser beiden für die Gesetzgebungspraxis besonders bedeutsamen Kompetenztitel nimmt neben den unmittelbaren textlichen Änderungen auch die mittelbaren Folgewirkungen der Föderalismusreform auf.