Seit 2017 ist Prof. Uhle ordentliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen.
Der Verfassungsgerichtshof des Freistaats Sachsen ist Teil der rechtsprechenden Gewalt, zugleich aber auch ein Verfassungsorgan, das gleichberechtigt neben Landtag und Staatsregierung steht. Seine Entscheidungen binden alle anderen Verfassungsorgane, Behörden und Gerichte und erlangen in bestimmten Fällen Gesetzeskraft. Dem Verfassungsgerichtshof gehören neun Richter an.
Die Erfahrungen aus der richterlichen Tätigkeit von Prof. Uhle fließen unmittelbar in die universitäre Lehre ein. So hält er nicht nur regelmäßig Vorlesungen zum Sächsischen Verfassungsrecht, sondern bietet auch Seminarveranstaltungen zu aktuellen Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes an. Weitere Informationen zum Sächsischen Verfassungsgerichtshof finden Sie auf dessen Website.