Die Reihe der „Leipziger Seminare zum Staatsrecht“ gibt den Studierenden Gelegenheit, ihre Kenntnisse im Staats- und Verfassungsrecht zu vertiefen. Charakterisiert wird die Veranstaltungsreihe durch die Einbeziehung staatspraktischer Sichtweisen und Erfahrungen in die wissenschaftliche Ausbildung.
An den Seminaren wirken hochkarätige Gastreferentinnen und -referenten mit, die auf den jeweils behandelten Themenfeldern über langjährige und vielfältige Erfahrungen sowie breites Expertenwissen verfügen. Im Austausch mit ihnen bietet sich den Studierenden nicht nur die Gelegenheit, ihren staats- und verfassungsrechtlichen Kenntnisstand zu vertiefen, sondern auch unmittelbar von den Einsichten der Staatspraxis zu profitieren.
Die Seminare bestehen in der Regel aus zwei Teilen, einer Blockveranstaltung und einer sich anschließenden fakultätsöffentlichen Podiumsdiskussion. In den Blockveranstaltungen werden die theoretischen Grundlagen der jeweiligen Seminarthematik erarbeitet. In den sich an die Blockveranstaltungen anschließenden Podiumsdiskussionen werden hernach die staatspraktischen Konsequenzen, aktuelle Herausforderungen und Reformfragen der jeweiligen Seminarthematik beleuchtet.
Das nächste „Leipziger Seminar zum Staatsrecht“ findet im Wintersemester 2024/25 statt. Einzelheiten finden Sie in dieser