Die Forschungsschwerpunkte von Prof. Uhle liegen auf dem Staats- und Verfassungsrecht mitsamt seinen europarechtlichen Bezügen, auf dem Verfassungsprozessrecht, der Allgemeinen Staatslehre und der Verfassungstheorie.
Forschung am Puls der Zeit
Ein besonderes Augenmerk der Forschungsschwerpunkte gilt zunächst aktuellen grundrechtlichen und staatsorganisationsrechtlichen Fragestellungen. Exemplarisch hierfür stehen zahlreiche Arbeiten zu grundrechtlichen Themen, u. a. etwa zu dem besonderen Schutz von Ehe und Familie, zu den verfassungsrechtlichen Grundlagen des Schulwesens oder auch zu den rechtsstaatlichen Prozessgrundrechten, ebenso aber auch vielfältige Untersuchungen zu Gegenständen des Staatsorganisationsrechts. Diese behandeln u. a. die grundgesetzliche Ausgestaltung der föderalen Ordnung – hier vor allem das Kompetenzverfassungsrecht, also die Aufteilung der Gesetzgebungsbefugnisse zwischen Bund und Ländern –, die Rechtsetzung von Legislative und Exekutive sowie die verfassungsrechtliche Stellung einzelner Verfassungsorgane.
In engem Zusammenhang damit steht das sich in jüngerer Zeit formierende „Recht der Politik“, das einen Schwerpunkt der Forschungstätigkeit von Prof. Uhle bildet und den Bogen vom Parteienrecht bis zum Wahlkampfrecht, vom Wahlrecht bis zum Parlamentsrecht, vom Regierungsrecht bis zum föderalen Mitwirkungsrecht und vom präsidialen Einwirkungsrecht bis zum verfassungsgerichtlichen Kontrollrecht spannt. Zu den Charakteristika des noch jungen Rechtsgebietes zählt ein neuartiger Zugriff auf die Teilmaterien, in dessen Konsequenz die Rechtsfragen aus einem spezifisch auf die Funktionsbedingungen des Politischen bezogenen Blickwinkel betrachtet werden.
Ein besonderes Forschungsinteresse von Prof. Uhle liegt zudem auf dem Kirchen- und Staatskirchenrecht, dem er sich im Rahmen der Forschungsstelle „Recht & Religion“ widmet. Diese ist dem Lehrstuhl angegliedert. Arbeitsschwerpunkte bilden hier zum einen die von den Kirchen und von sonstigen Religionsgemeinschaften mit Wirkung für ihre Mitglieder erlassenen Normen, zum anderen die staatskirchenrechtlichen Regelungen des staatlichen Rechts, die die Stellung der Kirchen und aller übrigen Religionsgemeinschaften sowie Fragen der Religionsfreiheit berühren.
Ein weiterer Schwerpunkt der Forschungstätigkeit von Prof. Uhle liegt schließlich auf der kritischen Reflexion über geschichtliche Entstehungs- sowie über soziokulturelle Gelingensbedingungen moderner Verfassungsstaatlichkeit. Das verlangt gleichermaßen historische Vergewisserung wie auch zukunftsbezogene Versicherung. Damit eng verknüpft ist die Frage nach der Stabilisierung freiheitlicher Ordnungen im Horizont gesellschaftlicher Pluralisierung. Hier besteht ein besonderes Interesse an der Erforschung des Gesamtprozesses der Integration im Innern.