Neben der monatlich stattfindenden Vortragsreihe des Sächsischen Steuerkreises e.V., die in unseren Räumlichkeiten stattfindet, bieten wir über das Zentrum für Non Profit Recht Mitteldeutschland und die “Praxisseminare für den Dritten Sektor” zahlreiche Möglichkeiten für eine aktive intra-, wie interdisziplinäre Kommunikation.

Hier finden Sie unsere bevorstehenden Veranstaltungen

Verhinderung grenzüberschreitender Besteuerungsinkongruenzen

Einladung zum Sächsischer Steuerkreis am 29.11.2022
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Bildung, Verwaltung und Verbrauch "freien" Stiftungsvermögen

Veranstaltung am 21.06.2021

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Veranstaltungen des Sächsischen Steuerkreises e.V.

Fördern und fordern an der Schnittstelle zwischen Forschung und Praxis. Der Sächsische Steuerkreis e.V., mit seinem Vorstand Prof. Dr. Marc Desens, ist ein gemeinnütziger Verein, der das Steuerrecht an der Universität Leipzig finanziell und ideell weiter fördern möchte. In regelmäßigen Abständen finden außerdem Veranstaltungen zu aktuellen steuerrechtlichen Themen von und für Praktiker statt. Weitere Informationen zum Sächsischen Steuerkreis sowie zu einer Mitgliedschaft finden Sie hier.

Alle Veranstaltungen finden Sie auch auf der Seite des Sächsischen Steuerkreises e.V. 

Verhinderung von grenzüberschreitenden Besteuerungsinkongruenzen

  • Prof. Dr. Marc Desens, Professur für öffentliches Recht insbesondere Steuerrecht und öffentliches Wirtschaftsrecht 

Reaktionen auf die Änderung der Rechtsprechung zur mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung

  • Dr. Lisa Riedel, M.SC., Steuerberaterin, Rechtsanwältin, Prokuristin bei Dornbach in Bonn

Digitale Kassen in der Betriebsprüfung

  • Daniel Noack, Zentraler EDV-Fachprüfer bei der Finanzverwaltung Brandenburg
  • Lars Wargowske, Sachgebietleiter Groß- und Konzernprüfung bei der Finanzverwaltung Brandenburg

Aktuelle Entwicklungen im Gemeinnützigkeitsrecht

  • Prof. Dr. Rainer Hüttemann, Professur für Bürgerliches Recht, Handels-, Bilanz- und Steuerrecht der Universität Bonn

Energiewende in der Immobilienbesteuerung

  • Dr. Thomas Wagner, Steuerberater Partner bei Warth & Klein Grant Thornton, Düsseldorf

Die Option zur Körperschaftsbesteuerung

  • Cornelius Link, Bundesministerium der Finanzen, Berlin

Neuregelungen im Internationalen Steuerrecht

  • Sinthiou Buszewski, Bundesministerium der Finanzen, Berlin
  • Prof. Dr. Marc Desens, Professur für öffentliches Recht, insbesondere öffentliches Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Universität Leipzig
  • Dr. Stefan Greil, Bundesministerium der Finanzen, Berlin
  • Dr. Tobias Hagemann, Finanzvorstand bei Deutsche Payment, Berlin
  • Prof. Dr. David Hummel, Referent am EuGH, Luxemburg
  • Dr. Arne Schnitger, Partner bei PwC, Berlin

Neue und wiederkehrende Fragen zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft

  • Dr. Michael Rust
    Rechtsanwalt bei KMLZ, München

Mäzenatentum im Steuerrecht

  • Julia Viselle Wöhlert
    Martin-Luther-Univsersität Halle-Wittenberg

Brennpunkte der Grunderwerbsteuer

  • Prof. Dr. Matthias Loose, Richter am Bundesfinanzhof (II. Senat), München
  •  Dr. Hardy Fischer, Rechtsanwalt, Steuerberater, Pöllath + Partners, Berlin
  •  Dirk Krohn, Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Landes Schleswig-Holstein

Fußball und Fremdvergleich im Steuerrecht

  • Dr. Stefan Greil, Referent, Bundesministerium der Finanzen, Berlin
  • Prof. Dr. Stephan Rasch, Rechtsanwalt, PwC, München

Wege aus der Corona-Wirtschaftskrise – Was kann das Steuerrecht noch leisten?

  • Prof. Dr. Marcel Thum, Professur für VWL, insb. Finanzwissenschaft, TU Dresden; Leiter der ifo Niederlassung Dresden; Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats beim BMF
  • Dr. Rolf Möhlenbrock, Leiter der Steuerabteilung, Bundesministerium der 
    Finanzen, Berlin
  • Dr. Monika Wünnemann, Abteilungsleiterin Steuern und Finanzpolitik, 
    BDI e.V., Berlin

Vergangene Praxisseminare für den Dritten Sektor

Gemeinnützige Organisationen sind für einen modernen, demokratischen, liberalen, vielgestaltigen und weltoffenen Rechtsstaat unverzichtbar. Sie treten nicht nur als Reservespieler auf den Platz, wenn der Staat – vor allem aus finanziellen Gründen – die ihm an sich obliegenden Aufgaben der Daseinsvorsorge nicht hinreichend wahrnehmen kann. Sondern sie engagieren sich auch dort, wo staatliche Zurückhaltung grundgesetzlich verordnet oder gesellschaftspolitisch erwünscht ist. Durch ihre Ideen und ihr Engagement, das sich vielfach zunächst abseits allgemein anerkannter Pfade bewegt, geben die Akteure des Dritten Sektors der Gesellschaft aus ihrer Mitte heraus stetig wichtige Impulse, die für die Entwicklung und Erneuerung einer jeden Gesellschaft unverzichtbar sind. Eine Gesellschaft kann sich dadurch aus sich selbst heraus, also von unten nach oben und nicht staatlich gelenkt, fort- und weiterentwickeln.

Das Zentrum für Non Profit Recht Mitteldeutschland fördert Wissenschaft und Forschung, indem es sich interdisziplinär mit aktuellen Fragen des Dritten Sektors auseinandersetzt und diese über die „Praxisseminare für den Dritten Sektor“ und weitere Veranstaltungen für die Allgemeinheit zugänglich macht.

Mehr erfahren Sie auch hier.

Wann: Donnerstag, 24. September 2020, 08:50 Uhr

Wo: Mediencampus Villa Ida der Sparkassenstiftung Leipzig, Poetenweg 28, 04155 Leipzig

Was: Die Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke ist meist sehr kostenintensiv. Unabhängigkeit von den Unwägbarkeiten externer Geldzuflüsse durch staatliche Zuschüsse oder privaten Spenden gewährt steuerbegünstigten Körperschaften allein eine solide Innen- bzw. Selbstfinanzierung, vergleichbar ihren gewerblichen Pendants in der „Wirtschaft“. Zu diesem Zweck bieten sie gegen Entgelt ganz unterschiedlichste Leistungen am Markt an. Diese wirtschaftliche Betätigung reicht dabei von der rentierlichen Anlage des eigenen Vermögens (Vermögensverwaltung) über den steuerbegünstigten Zweckbetrieb bis zum steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die ökonomische Notwendigkeit des „Geldverdienens“ steht dabei in einem Spannungsverhältnis zum Selbstverständnis altruistischen Handelns und der Wettbewerbsneutralität des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts. Deshalb sehen die §§ 51 ff. AO ein für diese Bereiche fein austarierendes System vor, das dieses Spannungsverhältnis auflösen soll. Zentral ist hierbei die Zuordnung der einzelnen wirtschaftlichen Betätigungen zu einer der drei vorgenannten wirtschaftlichen Sphären. An diese knüpft nicht nur die Frage der Steuerbefreiung an, sondern ebenso, ob einerseits Gewinne erzielt werden dürfen (Zweckbetrieb) oder sogar erzielt werden müssen (wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb/Vermögensverwaltung) und ob andererseits einmalige oder dauerhafte Verluste schädlich sind.

Wer:
Zu Beginn der Veranstaltung werden Frau Steuerberaterin Dr. Karoline Schwarz und Herr Steuerberater Kai-Uwe Jäckel im "Update" die aktuellsten Entwicklungen im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht nachzeichnen. Um Antworten auf diese und weitere Fragen zu finden, wird Frau RAin Judith Mehren zunächst einen groben Überblick über die Abgrenzung der drei wirtschaftlichen Betätigungssphären vornehmen. Im Anschluss widmet sich Frau Regierungsdirektorin Annika Maaßen im Detail der schwierigen Abgrenzung des Zweckbetriebs vom wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs anhand der Generalklausel des § 65 AO. Frau Steuerberaterin Christiane Hoppe wird darauf aufbauen nachzeichnen, welche praktischen Folgen mit dem freiwilligen oder unfreiwilligen Wechsel zwischen wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb und Zweckbetrieb einhergehen. Der nachfolgende Themenblock ist der Zulässigkeit von Gewinnen und Verlusten im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung gewidmet. Frau RAin Dr. Julia Runte führt hierzu aus, in welchem Umfang in den einzelnen wirtschaftlichen Betätigungsbereichen Gewinn erzielt werden dürfen oder sogar erzielt werden müssen, damit die Steuerbegünstigung nicht gefährdet wird. Spiegelbildlich gehen Frau RAin Dr. Almuth Werner und RA und Herr Steuerberater Dr. Ralph Bartmuß dieser Frage für Verluste nach. Zum Abschluss wird Frau Dipl. Finanzwirtin, MBA, MPM Carina Leichinger die Besonderheiten des sogenannten Zweckverwirklichungsbetriebs im Hinblick auf die vorgenannten Themen aufzeigen.

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