Hier finden Sie Informationen und Materialien zu den Veranstaltungen des Zentrums für Non Profit Recht Mitteldeutschland aus dem Jahr 2019.

Podiumsdisskussion zum Thema "Das Verhältnis von Politik und Zivilgesellschaft zueinander - oder: Die (versuchte) Einflussnahme der Politik auf die Zivilgesellschaft und umgekehrt" am 26. Juni 2019

Gemeinnützige Organisationen sehen sich auch in Deutschland zunehmend der politischen Einflussnahme ausgesetzt. Dies kann ganz subtil erfolgen, indem Förder- und Zuwendungsrichtlinien angepasst werden, um unbequemen Organisationen des Dritten Sektors die Finanzierung zu erschweren. Es geht aber auch offensiv und medienwirksam, wie das Beispiel der Deutschen Umwelthilfe zeigt. Und schließlich können sogar parlamentarische Minderheitenrechte für eine politische Einflussnahme instrumentalisiert werden. Als Beispiel hierfür kann die auf Antrag der AfD eingesetzten Enquete-Kommission „Linksextremismus in Sachsen-Anhalt“ genannt werden. Hinzu kommt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anerkennung einer Organisation als gemeinnützig Unschärfen aufweisen, die Rechtsunsicherheit auslösen und damit Einfallstor für eine Einflussnahme auf gemeinnützige Organisationen sein können. Aktuell zeigt sich dieses Problem etwa bei der Frage, ob und in welchem Umfang sich gemeinnützige Organisationen – im Rahmen der Verfolgung ihres gemeinnützigen Zwecks – politisch betätigen und damit Einfluss auf die politische Willensbildung nehmen dürfen. In der Podiumsdiskussion wurde über das Selbstverständnis des Dritten Sektors, seine Rolle und Bedeutung für eine Gesellschaft und den Versuchen der Politik, auf diese wichtige Schaltstelle Einfluss zu nehmen, debattiert. Spiegelbildlich stand ebenso zur Diskussion, wo die rechtlichen Grenzen einer gemeinnützigen Betätigung verlaufen und wie diese insbesondere von einer politischen Betätigung abzugrenzen ist. An der Podiumsdiskussion nahmen Frau Dr. Manuela Rottmann (MdB – Bündnis 90/Die Grünen), Herr Prof. Dr. Heribert Hirte (MdB – CDU), Herr Grigorios Aggelidis (MdB – FDP) und Herr Dr. Rupert Graf Strachwitz (Maecenata Institut für Philanthropie und Zivilgesellschaft) teil.

Unterlagen

 

Tagung des Arbeitskreises Stiftungsprivatrecht des Bundesverbands Deutscher Stiftungen e.V. zum Thema "Reform des Stiftungsrechts - Gut Ding braucht Weile?" am 11. September 2019

Nach einem mehrjährigen Vorlauf im Gesetzgebungsverfahren und einigen Verzögerungen wurde nun in diesem Jahr ein Referentenentwurf der Bundesregierung erwartet und gefragt: „Reform des Stiftungsrechts- Gut Ding braucht Weile?“. Aus Sicht der Praxis bzw. der Wissenschaft diskutierten Frau Rechtsanwältin Dr. Werner und Herr Prof. Dr. Burgard den Diskussionsentwurf . Unter dem Titel „Mehr Flexibilität durch Zulegung und Zusammenlegung beleuchtete Herr Rechtsanwalt Dr. Schauer unter diesem Aspekt den Diskussionsentwurf der Stiftungsrechtsreform. Schließlich ging Herr Butter auf die Aspekte der Verwaltung des Stiftungsvermögens nach § 83c des Entwurfs ein. Unter der Leitung von Prof. Dr. Weitemeyer endete die Veranstaltung mit einer spannenden Diskussion.

 

1. Septembertagung zum Thema "Verbands- und Konzernstrukturen im Dritten Sektor – de lege lata und de lege ferenda" am 12. September 2019

Der Dritte Sektor nähert sich in einigen Bereichen immer stärker dem For Profit Bereich an. Grund hierfür sind vor allem ökonomische Zwänge. Besonders anschaulich zeigt sich diese Annäherung, wenn man die Organisationsstrukturen bedeutender Akteure des Dritten Sektors betrachtet, etwa der Wohlfahrtverbände: Wie For Profit Unternehmen fassen sie eine Vielzahl von selbständigen Rechtsträgern unter einem Dach zusammen. Sie bilden konzernähnliche Unternehmensstrukturen, um auf diesem Weg (noch) besser die steuerbegünstigten Zwecke der Beteiligten verwirklichen zu können. Allerdings wird diese Realität durch das steuerliche Gemeinnützigkeitsrecht gar nicht oder nur sehr eingeschränkt abgebildet: Das Gemeinnützigkeitsrecht kennt keine den §§ 14 ff. KStG vergleichbare Regelungen und es finden sich nur vereinzelt in den §§ 57 Abs. 2 und 58 Nr. 1-5 AO Regelungen, die genutzt werden können, um zumindest rudimentär die Rechtswirklichkeit durch die Gesetzeslage abzubilden. Allerdings ist dieses Unterfangen mit erheblichen Rechtsunsicherheiten behaftet.

Die Tagung wollte klären, wie die Rechtswirklichkeit von Unternehmensverbünden im Dritten Sektor aussieht (Referate von Herrn Dr. Teske und Herrn Baum) und wie gemeinnützige Unternehmensverbünde de lege lata ertragsteuerlich zu behandeln sind (Referate von Herrn Seeger, Prof. Dr. Schauhoff und Prof. Dr. Jäschke). Darauf aufbauend war zu beleuchten, ob und wie das Gemeinnützigkeitsrecht de lege ferenda systemkonform angepasst werden sollte, um den Bedürfnissen der Praxis (mehr) Rechnung zu tragen (Referat von Prof. Dr. Musil). Schließlich sollte dargestellt werden, welche Folgewirkungen die steuerrechtlichen Vorgaben für gemeinnützige Verbands- und Konzernstrukturen auf das Gesellschaftsrecht haben, insbesondere den Gläubigerschutz (Referat Prof. Dr. Segna). Die Veranstaltung richtete sich an Praktiker und Wissenschaftler, die auf dem Gebiet gemeinnütziger Unternehmensverbünde leitend, beratend oder forschend tätig sind.

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