Hier finden Sie Informationen und Materialien zu den Veranstaltungen des Zentrums für Non Profit Recht Mitteldeutschland aus dem Jahr 2021.

Online-Tagung zum Thema "Bildung, Verwaltung und Verbrauch "freien" Stiftungsvermögens" am 21. Juni 2021

Eine seit Jahren anhaltende Niedrigzinsphase setzt vielen – kleineren und mittleren – Stiftungen zu. Gelingt es dem Stiftungsvorstand, das Stiftungsvermögen bei einem überschaubaren Risiko ertragreich oder wertsteigernd anzulegen, steht er indes bereits vor der nächsten großen Herausforderung: Wie können Erträge für eine wirkungsvolle, dauerhafte und nachhaltige Stiftungstätigkeit zurückbehalten, d.h. „investiert“ werden? Sofern Erträge nicht aufgrund von Vorgaben des Zivilrechts (Admassierungsverbot) oder des Steuerrechts (Gebot zeitnaher Mittelverwendung) alsbald für Stiftungszwecke zu verausgaben sind, stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang der Vorstand damit Vermögensreserven aufbauen kann. Und, ob er diese Mittel zukünftig für die Stiftungstätigkeit, die Erhaltung oder gar zur Aufstockung des Grundstockvermögens oder auch für sonstige, vom Stiftungszweck gedeckte Maßnahmen, einsetzen darf.
Das Bedürfnis nach der Schaffung einer „freien“ Vermögensmasse ist in der Praxis groß: Unwägbarkeiten der Zukunft können abgefedert, die Stiftungstätigkeit kann verstetigt werden, ggf. kann in risikoreiche, aber zugleich auch rentierlichere Anlagen und Engagements investiert werden. Neben der im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht ausdrücklich vorgesehenen Möglichkeit zur Bildung einer freien Rücklage ist ein weiteres probates Mittel zum Aufbau eines „freien“ Vermögens die Realisierung sog. Umschichtungsgewinne. Denn diese, etwa aus der Veräußerung von Aktien herrührenden, Gewinne unterliegen nicht steuerrechtlich der Restriktion der zeitnahen Mittelverwendung und sind auch durch das Stiftungszivilrecht bisher keinen zwingenden Verwendungsvorgaben unterworfen. Darüber hinaus gibt es vor allem bei unternehmensnahen Stiftungen Versuche der Kautelarpraxis, noch „freiere“ Vermögensmassen zu bilden.

Die Tagung nimmt diese Themen aus ganz unterschiedlichen – intradisziplinären – Perspektiven in den Blick.

Hier können Sie sich die Aufzeichnung der Tagung ansehen.

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Septembertagung zum Thema "Die wirtschaftliche Betätigung gemeinnütziger Organisationen 2.0 – Verbesserungen durch das JStG 2020" am 1. Oktober 2021

Die wirtschaftliche Betätigung gemeinnütziger Organisationen nimmt seit Jahren zu. Damit kaum schrittgehalten haben die steuerrechtlichen Vorgaben der §§ 51 ff. AO. Sie erschweren oder verhindern sinnvolle und notwendige wirtschaftliche Betätigungen gemeinnütziger Organisationen. Gerade im Bereich des arbeitsteiligen Zusammenwirkens sehen sich gemeinnützige Organisationen einer Vielzahl von Beschränkungen ausgesetzt. Als besonders problematisch hat sich in der jüngeren Vergangenheit das Unmittelbarkeitskriterium des § 57 AO erwiesen. Auf Drängen der Praxis hat der Gesetzgeber mit dem JStG 2020 das Unmittelbarkeitskriterium neu justiert und die Anforderungen an die Mittelweitergabe (§ 58 Nr. 1 AO) erheblich gelockert. Die Tagung will diese Neuregelungen aufgreifen und aufzeigen, welche Möglichkeiten sich hierdurch für gemeinnützige Organisationen bei der Zusammenarbeit, aber auch bei der Bildung konzernähnlicher Verbandsstrukturen eröffnen. Dabei sollen nicht nur die ertrag- und gemeinnützigkeitsrechtlichen Folgefragen beleuchtet werden. Ebenso wird hinterfragt, ob die Neuregelungen mit den Vorgaben des Umsatzsteuerrechts kompatibel sind oder
sich die Probleme nur vom Ertrag- zum Umsatzsteuerrecht verlagert haben.

Hier können Sie sich die AUFZEICHNUNG DER TAGUNG ansehen.

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