Während Femizide in vielen Ländern bereits intensiv kriminalpolitisch diskutiert werden, wurde das Phänomen in Deutschland bislang noch nicht hinreichend beleuchtet. Das Forschungsprojekt "Partnerschaftstötungen von Frauen" hat sich zum Ziel Gesetz, die Praxis der strafrechtlichen Verfolgung von (Ex-)Partnerschaftstötungen zu untersuchen.

In den Sozialwissenschaften wird unter einem Femizid eine Tötung von Frauen aus misogynen Beweggründen verstanden. Die Erscheinungsformen solcher Taten sind vielfältig; Eine in Deutschland besonders ausgeprägte Art der Tötung von Frauen ist eine im Zusammenhang von (Ex-)Partnerschaften. Sozialwissenschaftliche Analysen legen nahe, dass die Tatmotivation oftmals entweder in dem durch die Trennung bedingten Gefühl des Kontrollverlusts oder in einem übersteigerten Besitzdenken des Täters begründet ist.

Der Femizid kann nach deutschem Recht unter § 211 StGB (Mord) fallen. Dies gilt zumindest dann, wenn das Motiv einen sonstigen niedrigen Beweggrund im Sinne des Gesetzes darstellt. Das Forschungsprojekt geht der Frage nach, inwiefern die geschlechtsspezifische Dimension im Strafverfahren Berücksichtigung findet und welche Grenzen und Möglichkeiten das geltende Recht in diesem Zusammenhang bietet. Zu diesem Zwecke werden Strafaktenanalysen und Expertinnen-Interviews durchgeführt. 

 

 

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