Hier finden Sie alle aktuellen Veröffentlichungen und Interviews von und mit Prof. Dr. Hoven im Überblick.
Interviews
In Folge 262 des F.A.Z. Einspruch Podcasts wird mit Strafrechtsprofessorin Elisa Hoven über das Bewährungs-Urteil gegen den ehemaligen Audi-Chef Stadler diskutiert und mit Rechtsanwalt Oliver Tolmein über die Bemühungen einer Regelung der Sterbehilfe gesprochen.
Elisa Hoven wurde am 07. Juni von MDR um 11 zu ihrem Buch Strafsachen: Ist unser Recht wirklich gerecht? interviewt.
Elisa Hoven wurde am 01. Juni zusammen mit anderen WissenschaftlerInnen zum Thema "Scientics"? Wenn Politik auf Wissenschaft trifft im Futurium befragt.
Elisa Hoven wurde von MDR Investigativ für die Doku "Illegale Straßenrennen: Tödliche Raserei" interviewt und spricht über den sogenannten "Raserparagraf" § 315d StGB.
Das Interview ist auf Youtube verfügbar.
Das Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung beauftragte zusammen mit dem Zentrum für kriminologische Forschung Sachsen Prof. Dr. Elisa Hoven von der Uni Leipzig damit, zu untersuchen, wie und wann der Täter-Opfer-Ausgleich in Sachsen eingesetzt wird und welche Herausforderungen damit einhergehen. Am 03.05.23 stellte Justizministerin Katja Meier stellte die Studie gemeinsam mit Studienleiterin Prof. Dr. Elisa Hoven vor.
Am 29.04.23 veranstaltete die Universität Leipzig / der Unibund GWZO ein Gespräch mit Prof. Dr. Elisa Hoven auf der Leipziger Buchmesse über ihr neu erschienenes Buch "Strafsachen".
Am 21.04.23 war Elisa Hoven zu Gast bei Punkt 6 und Punkt 12 im RTL.
Am 21.04.23 war Elisa Hoven mit Jörg Thadeusz zu Gast im ARD Hauptstadtstudio für Phoenix Persönlich.
Veröffentlichungen
Weitere Veröffentlichungen
Sind Gefängnisse eine "Alternativlose Institution"? Elisa Hoven schreibt für die APuZ u.a. über den Sinn von Strafe und des Freiheitsentzugs
In der NStZ (Neue Zeitschrift für Strafrecht) ist ein Aufsatz von Prof. Dr. Elisa Hoven und unserer wissenschaftlichen Mitarbeiterin Johanna Hahn erschienen.
Im F.A.Z. Einspruch Magazin ist eine neue Kolumne von Elisa Hoven und Thomas Hestermann zum Thema „Digitaler Hass ist brandgefährlich – aber anders als gedacht” erschienen.
In der KriPoZ ist ein Beitrag von Elisa Hoven, Thomas Hestermann und Michael Auenrieth erschienen, der eine Analyse von Hasskommentaren auf Facebook-Seiten thematisiert.
Elisa Hoven und Michael Kubiciel haben das Gesetz gegen Doping im Sport im Auftrag der Bundesregierung evaluiert. Die Evaluation anhand von Fallstudien und Interviews ist unter dem Titel "Das Gesetz gegen Doping im Sport in der Praxis–Eine Evaluierung" im Nomos-Verlag erschienen.
In ihrer Kolumne im F.A.Z. Einpruch Magazin beschäftigt sich Elisa Hoven mit dem gerade beschlossenen Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und der daran geäußerten Kritik.
Anmerkung Verbotenes „Alleinrennen“ – Geschwindigkeitsüberhöhung und Absicht:
In der NJW ist Prof. Dr. Elisa Hoven mit einer Anmerkung zum Beschluss des BGH zu sogenannten "Alleinrennen" vertreten.
Frau Elisa Hoven ist Mitherausgeberin des Konferenzbandes „Triage in der (Strafrechts-) Wissenschaft”.
"Die Corona-Pandemie stellte Ärztinnen und Ärzte weltweit vor tragische Entscheidungen: Wem soll das Leben gerettet werden, wenn klar ist, dass die vorhandenen Ressourcen nicht ausreichen, um alle zu behandeln? Unter dem Stichwort „Triage“ kam es zu einer breiten gesellschaftlichen Debatte, die auch die Wissenschaft entfachte. Der Sammelband führt Stimmen aus der Medizin, der Rechtswissenschaft und Philosophie zu einem Gespräch zusammen. Es offenbaren sich dabei Kontroversen, die tief verwurzelt sind in Vorstellungen von Recht, Moral und der Rolle des Einzelnen im Staat. Zugleich werden Antworten formuliert auf Fragen, die in der Corona-Pandemie traurige Aktualität erlangt haben, aber auch darüber hinaus Gültigkeit besitzen können."
Die AG Medizinstrafrecht des Kriminalpolitischen Kreises, dessen Sprecherin Elisa Hoven ist, hat einen Entwurf für die Neuregelung der eigenmächtigen ärztlichen Heilbehandlung vorgelegt. Wenn Ärzt:innen ihre Patienten ohne korrekte Aufklärung behandeln (und heilen!), dann wird nicht der Körper, sondern die Selbstbestimmungsfreiheit verletzt. Das Strafrecht muss das endlich richtig abbilden.