Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu unserer Grundrechte-Vorlesung.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Grundgesetz Abschnitt 1 – Grundrechte
Foto: David Hartung

Sommersemester 2025

Allgemeine Informationen

  • Dozent: Professor Dr. Hubertus Gersdorf
  • Anzahl der Semesterwochenstunden: 4
  • Zeit und Ort:
    Di.    11.00 – 15.00 Uhr, Audimax und online auf YouTube
  • Beginn: 08.04.2025
  • Teilnehmerkreis: Studierende ab dem 2. Semester
  • Vorkenntnisse: Staatsrecht I – Staatsorganisationsrecht
  • Inhalt: Die Vorlesung behandelt die Dogmatik, Struktur und Wirkweise der Grundrechte des Grundgesetzes. Ausgehend von verfassungsrechtlichen Grundlagen werden die zentralen Grundrechte systematisch und prüfungsgerecht im gutachtlichen Schema dargestellt. Ziel der Veranstaltung ist es, ein vertieftes Verständnis für die Bedeutung der Grundrechte im System des öffentlichen Rechts zu vermitteln und die Studierenden zur eigenständigen Auseinandersetzung mit grundrechtlichen Fragestellungen zu befähigen.
  • Literatur: Gersdorf, Verfassungsprozessrecht und Verfassungsmäßigkeitsprüfung, 6. Auflage 2024; Degenhart, Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht, 40. Auflage 2024; Degenhart, Klausurenkurs im Staatsrecht II – Staatsorganisationsrecht, Grundrechte, Bezüge zum Europarecht, 10. Auflage 2024; Hufen, Staatsrecht II, 10. Auflage 2023.
  • Sonstige Hinweise: Für die Vorlesung wird der Besitz einer der folgenden Textsammlungen in jeweils neuester Auflage vorausgesetzt: Staats- und Verwaltungsrecht Bundesrepublik Deutschland (Reihe: Textbuch Deutsches Recht) oder Basistexte Öffentliches Recht (Reihe: Beck-Texte im dtv). Zur weiteren Einübung der juristischen Falllösungstechnik wird der Besuch einer begleitenden Arbeitsgemeinschaft dringend empfohlen.
  • Prüfungsleistungen: Am Ende der Vorlesungszeit werden als Teil der Zwischenprüfung eine Abschlussklausur (bzw. anschließend eine Wiederholungsklausur) gestellt und eine Hausarbeit ausgegeben

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