Wenn Sie als nächsten akademischen Schritt eine Promotion planen, haben Sie dazu an der Juristenfakultät der Universität Leipzig die Möglichkeit. Unsere Fakultät verleiht den akademischen Grad des Doktors beziehungsweise der Doktorin der Rechte (Dr. iur.).
Zulassung
Für die Zulassung wie für das gesamte Promotionsverfahren gilt die Promotionsordnung unserer Fakultät (siehe Downloads). Dort sind auch die Voraussetzungen für die Zulassung geregelt. Für eine Bewerbung müssen Sie
- über die Erste Juristische Prüfung oder die Zweite Juristische Staatsprüfung (bzw. einen gleichwertigen Abschluss) mindestens mit der Note „vollbefriedigend“ sowie einen Seminarschein (bzw. eine äquivalente Leistung) mindestens mit der Note „gut“
- oder über die Erste Juristische Prüfung oder die Zweite Juristische Staatsprüfung (bzw. einen gleichwertigen Abschluss) mindestens mit der Note „befriedigend“ sowie zwei Seminarscheine (bzw. äquivalente Leistungen) mindestens mit der Note „gut“ verfügen
- und die Zusage der Betreuung des Dissertationsprojekts durch eine_n Hochschullehrende_n vorweisen.
Ihren Antrag auf Zulassung zur Promotion richten Sie bitte schriftlich an die Dekanin. Mit der Zulassung erfolgt die Aufnahme in die Promotionsliste unserer Fakultät.
Leistungen
Zu erbringende Promotionsleistungen sind die Dissertation und deren öffentliche Verteidigung. Für wissenschaftliches Arbeiten gelten an unserer Fakultät die Grundsätze der Satzung der Universität Leipzig zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis.
Service und Unterstützung
Bei der Organisation einer Promotion stehen eine ganze Reihe von Fragen an. Wir möchten, dass Sie erfolgreich promovieren. Daher unterstützt die Universität Leipzig Sie mit einer Reihe von Services. Eine besondere Rolle kommt dabei der Graduiertenakademie Leipzig zu, einer zentralen Einrichtung der Universität Leipzig zur Förderung des wissenschaftliches Nachwuchses. Promovierende und frühe Postdocs können über die Graduiertenakademie finanzielle Zuschüsse für Konferenzreisen, Forschung im Ausland, zur Einladung von Gastwissenschaftler:innen sowie zur Organisation eigener Veranstaltungen beantragen. Auch Betreuungsplätze für Kleinkinder, eine Karriereberatung und Workshops zur überfachlichen Qualifizierung stehen zur Verfügung. Für eine Mitgliedschaft müssen Promovierende eine Betreuungsvereinbarung mit ihrer Doktormutter oder ihrem Doktorvater sowie den Eintrag in die Doktorand:innenlisten einer Fakultät vorweisen. Postdocs können als Angestellte der Universität Leipzig bis zu drei Jahre nach ihrer Promotion Mitglied in der Graduiertenakademie Leipzig werden.
Insbesondere bei Zweifeln oder Abbruchgedanken ist aber ein persönliches Gespräch ratsam. Hierzu lassen Sie sich einfach einen Termin geben oder mailen Sie unserer Beratung. Mehr zum Thema Promotion finden Sie auch auf der zugehörigen Themenseite der Universität.