Nach dem Studium
Die volljuristische Ausbildung
Das Jurastudium führt auf den klassischen Wegen zu einem volljuristischen Beruf. Dazu zählen Rechtsanwält:innen, Staatsanwält:innen, Richter:innen und Notar:innen. Als Volljurist:in erwirbt man automatisch auch die Befähigung zum Höheren Verwaltungsdienst.
Forschung
Wer sich für juristische Forschung und/oder Lehre interessiert, dem steht nach dem Jurastudium der Weg in die Wissenschaft offen.
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