Die Bezeichnung „Volljurist:in“ ist keine formelle Berufsbezeichnung, wenngleich sie vollkommen etabliert ist. Haben Jurist:innen ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität und ein staatliches Referendariat absolviert sowie beide juristischen Staatsprüfungen bestanden, dürfen sie die Bezeichnung Rechtsassossor:in oder kurz Ass.jur./iur führen.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Anwältin am Laptop. Foto: Colourbox
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Der Weg zum Volljuristen / zur Volljuristin

Mit erfolgreich absolvierter volljuristischer Ausbildung erhalten Sie 

  • die Befähigung zum Richteramt
  • die Möglichkeit, als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen zu werden und
  • die Befugnis, als Staatsanwalt zu arbeiten.

Die Ausbildung besteht aus 

  • dem universitärem Studium mit Abschluss der ersten juristischen Prüfung
  • dem Referendariat, einem zweijährigen juristischen Vorbereitungsdienst, mit Abschluss der zweiten juristischen Staatsprüfung

Das Referendariat

Während die Ausbildung der Rechtsreferendar:innen im Freistaat Sachsen dem Oberlandesgericht Dresden obliegt, wird jedem/r Referendar:in ein Landgericht zur Stammdienststelle bestimmt.

Als Rechtsreferendar:in werden Sie während des Referendariats für jeweils einige Monate in den vier Pflichtstationen 

  • Zivilrechtsstation (ordentliches Gericht)
  • Strafrechtsstation (Staatsanwaltschaft oder Strafgericht)
  • Verwaltungsstation (Verwaltungsgericht oder Behörde)
  • Anwaltsstation (Rectsanwalt)

und einer Wahlstation praktisch ausgebildet. Ind er Wahlstation haben Sie die größte Auswahl an Ausbildungsstätten und auch die Möglichkeit eines Auslandsaufenthaltes. Zu Beginn der Anwaltsstation besteht zudem die Möglichkeit, ein Semester an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften (DUV) Speyer zu belegen.

Jede Station beginnt mit einem zwei- bis vierwöchigen Einführungslehrgang. Begleitend zur Stationsarbeit finden beim Landgericht Arbeitsgemeinschaften in den Rechtsgebieten Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht statt, in denen die theoretischen Kenntnisse der einzelnen Prozessordnungen vermittelt und gleichzeitig das Wissen aus dem Studium vertieft wird. Daneben wird das Verfassen von Klausuren und das Halten von Aktenvorträgen für die Zweite Juristische Prüfung geübt. Die Arbeitsgemeinschaften sind Pflicht und erfolgen über die gesamte Ausbildungszeit hinweg in gleicher Besetzung. Weiterhin ist jede:r Referendar:in einer/einem Einzelausbilder:in unterstellt. 

Die Zweite Juristische Prüfung

Mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung endet das Rechtsreferendariat. Die acht fünfstündigen Examensklausuren werden im Juni oder Dezember jeden Jahres (oder auch: im 20. Ausbildungsmonat an Ende der letzten Pflichtstation) geschrieben. 

Die Aufgaben unterteilen sich in:

  • 4 Aufgaben mit dem Schwerpunkt aus dem Zivilrecht einschließlich des Verfahrensrechts
  • 2 Aufgaben mit dem Schwerpunkt aus dem Strafrecht einschließlich des Verfahrensrechts
  • 2 Aufgaben mit dem Schwerpunkt aus dem Öffentlichen Recht einschließlich des Verfahrensrechts

Haben Sie die schriftlichen Klausuren bestanden, werden Sie nach der Wahlstation im November oder Mai recht kurzfristig zur mündlichen Prüfung geladen. Die Prüfung selbst besteht aus einem Aktenvortrag und einem Prüfungsgespräch. Das Prüfungsgespräch gliedert sich in die Teile Zivilrecht, Strafrecht und öffentliches Recht. Es gibt pro Tag zwei Durchgänge mit jeweils vier Prüflingen. Die Prüfungskommission besteht aus mindestens drei Prüfern und in der Regel wird mindestens einer der Prüfer auch Praktiker (Rechtsanwalt oder Notar) sein.

Erfahrungsberichte

Hier veröffentlichen wir in Kürze Erfahrungsberichte unserer Alumni aus dem Referendariat. Diese sollen Ihnen nützliche Einbicke in den Ablauf und die verschiedenen Stationen geben und den einen oder anderen wertvollen Tipp bereithalten.