Haben Sie Interesse an einer Promotion an der Professur für Bürgerliches Recht, Wettbewerbsrecht, Energierecht, Regulierungsrecht und Arbeitsrecht, beachten Sie bitte die Hinweise auf dieser Seite.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Ein Buch mit Doktorhut und Schriftrolle liegen auf einem Tisch
Das Ergebnis einer wissenschaftlichen Arbeit ist die Publikation. Foto: Colourbox

Prüfen Sie zunächst, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen für eine Promotion an der Juristenfakultät der Universität Leipzig erfüllen. Diese finden Sie in § 2 der Promotionsordnung (PromO). Die Promotionsordnung sowie eine kurze Zusammenfassung der Zulassungsvoraussetzung finden Sie auf dem Webauftritt der Juristenfakultät.

Bewerbung

Wenn Sie sich als Doktorand:in bei Prof. Dr. Mohr bewerben möchten, übersenden Sie bitte per Post

  • Ihren tabellarischen Lebenslauf,
  • eine Kopie des Studienabschlusses sowie
  • eine kurze Beschreibung zu welcher Thematik die Promotion angestrebt wird.

Nach Sichtung der Unterlagen erhalten Sie eine Antwort, ob eine grundsätzliche Betreuung und Annahme als Doktorand:in möglich ist und gegebenenfalls die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch. Um die Arbeitsweise und fachliche Eignung beurteilen zu können, wird die Bewerber:innen im weiteren Verlauf in der Regel zur Teilnahme an einem Seminar der Professur gebeten. Dieses dient als zentrales Entscheidungskriterium für die spätere Annahme als Doktorand:in.

Teilnahme an einem Seminar

Bevor Sie die Zusage als Doktorand:in erhalten, möchten wir uns zunächst ein Bild über Ihre Arbeitsweise und fachliche Eignung machen. Hierfür werden wir Sie in der Regel dazu auffordern an einem der regelmäßigen Seminare der Professur teilzunehmen.

Im Rahmen des Seminars fertigen Sie eine Seminararbeit zu einem einschlägigen Thema an und stellen diese anschließend den Seminarteilnehmern in einem Kurzreferat vor.

Sollten Sie bereits einschlägige Kenntnisse in dem Gebiet Ihrer angestrebten Promotion haben oder können bereits auf absolvierte Seminare oder Ähnliches in dem Rechtsgebiet ihrer Promotion verweisen, so kann in Einzelfällen von der Teilnahme an einem Seminar abgesehen werden.

Erstellen eines Exposés

Zur Erstellung eines Exposés werden wir Sie in der Regel erst nach einem erfolgreichen Vorstellungsgespräch bitten. Das Exposé soll das Promotionsvorhaben in inhaltlicher und methodischer Hinsicht umreißen.

Anhand des Exposés werden folgende Punkte geprüft:

  • Entscheidungsgrundlage für den Betreuer, ob er Ihre Arbeit betreuen möchte und kann,
  • Klärung, ob Ihr Promotionsvorhaben realisierbar ist,
  • Prüfung der wissenschaftlichen Qualität des Vorhabens.

Der Umfang sollte ca. fünf bis sieben Seiten betragen (Schrift: Arial, 12 pt, 1.5 Zeilenabstand) und den folgenden Inhalt haben:

  • Aktualität des Themas, Positionierung im Kontext der jeweiligen Fachwissenschaft,
  • Motivation der Bearbeitung,
  • Bezugnahme auf eventuelle Vorarbeiten anderer Autoren (gegebenenfalls Erläuterung der erforderlichen Modifikationen) (fakultativ),
  • Wissenschaftliche Fragestellung und Zielsetzung, methodische Vorgangsweise bei der Bearbeitung,
  • Grober Aufbau / geplante Gliederung (max. 5-6 Hauptteile),
  • Literaturverzeichnis (bereits bearbeitete Literatur anführen) (fakultativ).

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