Im Folgenden finden Sie die wesentlichen Informationen zu diesem Schwerpunktbereich zusammengefasst. Ergänzend sind im Curriculum die Pflicht- und Wahlveranstaltungen mit den geplanten Semesterwochenstunden (SWS) aufgeführt.

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Vorstellung des Schwerpunktbereichs

Eine zentrale Wirksamkeitsbedingung rechtsgeschäftlicher Vereinbarungen ist die Chance auf einen beidseitig angemessenen Interessenausgleich. Bei Verträgen über Massengüter ist konstitutive Voraussetzung einer solch materialen Vertragsfreiheit die Sicherung eines wirksamen Wettbewerbs durch das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellrecht) und das Recht der wettbewerbsanalogen Regulierung natürlicher (Netz-)Monopole (Regulierungsrecht). Der Schwerpunktbereich 12 führt die Studierenden in die dogmatischen Grundlagen des Kartell- und Regulierungsrechts ein. Ein besonderer Fokus liegt auf dem Internetkartellrecht und dem Energiewirtschaftsrecht. Behandelt wird zudem das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, das vor unlauteren, vor allem vor irreführenden und aggressiven Geschäftspraktiken schützt. Die Rechtsgebiete des Schwerpunktes bieten Ihnen vielfältige Betätigungsmöglichkeiten in Gerichten, (Regulierungs-)Behörden, Anwaltskanzleien und Beratungsgesellschaften.

Curriculum

Veranstaltung SWS
I. Pflichtfächer (§ 26 Absatz 2 StudO)
Kartellrecht I - Grundlagen 2
Kartellrecht II - Vertiefung 2
Lauterkeitsrecht 2
II. Katalog-Wahlfächer (§ 26 Absatz 4 StudO)
Kartellrecht III 2
Energiewirtschaftsrecht I - Grundlagen 2
Energiewirtschaftsrecht II - Vertiefung 2
Unternehmensstrategien im Wettbewerb 2
Eisenbahnregulierungsrecht 2
Kapitalgesellschaftsrecht (aus Schwerpunktbereich 9) 2
Kapitalmarktrecht (aus Schwerpunktbereich 5) 2
Umweltrecht I (aus Schwerpunktbereich 2) 2
Umweltrecht II (aus Schwerpunktbereich 2) 2
Öffentliches Wirtschaftsrecht (aus Schwerpunktbereich 2) 2