Am Mittwoch, den 8. Mai 2019, wurden die Rechtspolitischen Gespräche mit dem Thema „Null Toleranz - Bagatellen bestrafen“ fortgesetzt. Mit dem Vorstoß des sächsischen Generalstaatsanwaltes, künftig auch Bagatelldelikte nicht länger einzustellen, sondern ein Strafverfahren durchzuführen, ist die Debatte über die Sinnhaftigkeit der umfassenden gerichtlichen Strafverfolgung entflammt. Welche Wirkung geht von der Null Toleranz Strategie aus? Ist die Justiz nicht ohnehin schon überlastet und daher eine umfassende Strafverfolgung schlicht nicht umsetzbar? Diese und andere Fragen diskutierten Sachsens Generalstaatsanwalt Hans Strobl und Prof. Dr. Jörg Kinzig von der Eberhard Karls Universität Tübingen.

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Die Leipziger Volkszeitung schreibt über diese Ausgabe der „Rechtspolitischen Gespräche“.

Kommen zu viele Täter ungeschoren davon? Sind Ungesetzlichkeiten inzwischen der Normalfall? Mancher sieht das so. Und um den Eindruck entgegen zu wirken, hat Sachsen eine härtere Gangart bei der Strafverfolgung eingelegt. Aber was bringt das?

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