Prof. Dr. Hubertus Gersdorf bietet jedes Semester gemeinsam mit Frau Prof. Dr. Stefanie Schult, Herrn VRiBVerwG Prof. Dr. Ingo Kraft und Herrn Wiss. MA David Hartung ein Seminar zu aktuellen Fragen des Medienrechts an.

Die formelle Ankündigung inklusive Aushang der Themen erfolgt regelmäßig in der letzten Semesterwoche.

Achtung:

Sämtliche Seminar- und Wartelistenplätze sind belegt. Die weitere Anmeldung für das Seminar ist nicht mehr möglich.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Verschiedene physische Medien liegend auf einem schwarzen Hintergrund
Medienvielfalt, Foto: Julius Drost / Unsplash

Vorbesprechung:

Die Vorbesprechung und endgültige Themenvergabe findet am Dienstag, den 15.04.2025, 17.00 Uhr in der Burgstraße 21, Raum 4.19 statt.

Die Teilnahme an der Vorbesprechung ist notwendige Voraussetzung für die Teilnahme am Seminar.

 

Seminartermin:

Das Seminar ist als Blockseminar am Ende des Semesters geplant. Nähere Informationen werden zu gegebener Zeit kommuniziert.

Teilnehmerkreis:

Das Seminar richtet sich an Studierende ab dem 4. Semester und kann als Prüfungsseminar im SPB 7 oder als Zulassungsseminar in allen SPB belegt werden.

 

Vorkenntnisse:

Benötigt werden gute staatsrechtliche Kenntnisse sowie – je nach Themenstellung – medienrechtliche Grundlagen.

 

Anmeldung:

Die Anmeldung erfolgt per E-Mail an das Lehrstuhlbüro. Bitte teilen Sie in diesem Zusammenhang den Namen des Seminars (Medienrecht), Ihre Matrikelnummer, Ihr Fachsemester, die Angabe, ob es sich um ein Zulassung- oder ein Prüfungsseminar handelt, sowie Ihr Wunschthema inkl. 2 Alternativthemen mit.

Die finale Themenvergabe erfolgt innerhalb der Vorbesprechung. Grundsätzlich gilt jedoch bei Überschneidungen das Windhundprinzip. Die Teilnahme an der Vorbesprechung ist notwendige Voraussetzung für die Teilnahme am Seminar.

Die Themen für das folgende Seminar werden erst nach Abschluss des jeweils laufenden Seminars bekanntgegeben.

Wichtig:

Für das Prüfungsseminar müssen Sie sich vorab beim Prüfungsamt zur SPB-Prüfung anmelden!

Bearbeitungszeit:

  • Prüfungsseminar: 8 Wochen
  • Zulassungsseminar: 9 Wochen

 

Bearbeitungsbeginn:

  • Unmittelbar nach der Vorbesprechung und Themenvergabe

 

Umfang der Arbeit (inklusive Leerzeichen, exklusive Fußnoten, Deckblatt, Gliederung, Verzeichnisse und Selbstständigkeitserklärung):

  • Prüfungsseminar: max. 50.000 Zeichen
  • Zulassungsseminar: max. 40.000 Zeichen

 

Vortragsdauer:

  • Prüfungsseminar: 20 Minuten
  • Zulassungsseminar: 15 Minuten

 

Abgabe:

  • Gedruckt in einfacher Ausfertigung und digital als Word- und PDF-Datei.
  • Die gedruckte Arbeit muss fristgerecht am Lehrstuhl zu den Öffnungszeiten des Lehrstuhlbüros oder per Einwurf in das Lehrstuhlpostfach (Foyer Burgstraße 21 oder Postraum Burgstraße 27, 4. OG) abgegeben werden.
  • In digitaler Form muss die Arbeit ebenfalls fristgerecht per E-Mail im Lehrstuhlbüro eingehen.

 

Thesenpapier:

  • Erstellen Sie zum Vortragstermin zusätzlich ein Thesenpapier, das die Schwerpunkte der Seminararbeit zusammenfassend darstellt.
  • Das Thesenpapier muss zu Verteilung an die Seminarteilnehmer spätestens eine Woche vor Beginn des Seminars im Lehrstuhlbüro als PDF eingegangen sein.

Seminarthemen Sommersemester 2025

Nr.ThemaZ/P
1.Maßstab für die Beurteilung rechtswidriger Inhalte nach dem DSA: Recht des Bestimmungs- oder Sitzlandes?P
2.Art. 16, 17, 20 und 23 DSA: Sachgerechter Ausgleich der Grundrechte der von Inhalten Betroffenen (Persönlichkeitsrechte etc.) und der inhaltebereistellenden Nutzer?P
3.Gelten die vom EuGH im Urteil vom 08.12.2022 – C-731/21– aufgestellten Maßstäbe auch für die Prüfpflichten von Online-Plattformen und Online-Suchmachinen nach DSA?P
4.Verstößt § 12 DDG gegen die Kompetenzordnung des GG?P
5.Supreme Court USA – Moody v. Netchoice: Erster Zusatzartikel zur US-Verfassung für Medienintermediäre (Vergleich zu Europa/Deutschland)P
6.Zulässigkeit der landesgesetzlichen Zweckbestimmungen für die Verwendung des Rundfunkbeitragsaufkommens (§ 112 Abs. 3 Satz 2 MStV) am Beispiel der Länder Hamburg/Schleswig-Holstein (§ 55 Abs. 4 MStV-HSH), Sachsen (§ 1 Abs. 3 DurchführungsG-MStV) und Thüringen (§ 50 Abs. 4 ThürLMG)P
7.Neuere Entwicklungen in der äußerungsrechtlichen Rechtsprechung des BVerfGZ/P
8.Recht der Programmbeschwerde nach den Staatsverträgen zu den öffentlich-rechtlichen RundfunkanstaltenZ/P
9.

Verfassungsbeschwerde des rbb gegen den rbb-StV – 1 BvR 2578/24 (§ 2 Abs. 3 (Regionalstudios), § 4 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 4 S. 1 (Landesfernsehprogramme), § 4 Abs. 4 S. 3 und 4 (Leitungen des Landesangebots), § 8 Abs. 3 (öffentliche Ausschreibung der zu besetzenden Stellen), §§ 15 Nr. 4 und 32 f. (Einrichtung des Direktoriums)

Anm.: Die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorschriften über die Haftung der Mitglieder von Rundfunk- und Verwaltungsrat sowie Intendant/Intendantin ist nicht zu untersuchen.

P
10.Verfassungsbeschwerde der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gegen das Unterlassen der Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch die LänderP
11.Kritische Analyse der Vorschriften zur Überprüfung des Angebots der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (Leistungsanalyse) nach §§ 26a, 26b MStV-EntwurfP
12.Kritische Analyse der Reduktion und Flexibilisierung des Angebots der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nach dem Reform-MStVP
13.Kritische Analyse der (Neu-)Regelung des Verbots der Presseähnlichkeit der Telemedien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nach § 30 Abs. 7 MStV-EntwurfZ/P
14.Kontrolle der Einhaltung der Voraussetzungen für staatliche Öffentlichkeitsarbeit (Rechtsschutz für Presse/Medienunternehmen, Rechtsschutz für Bürger:innen - VG Berlin, Urteil vom 30.05.2024 – 6 K 406.19, Kontrolle durch Landesmedienanstalten)P
15.Demokratiefördergesetz auf dem Prüfstand des GGP
16.Medienbeteiligungen politischer Parteien auf dem Prüfstand des GG und des EMFAZ/P
17.Parteien und der öffentlich-rechtliche Rundfunk – Gleichbehandlung bei der Vor- und NachwahlberichterstattungP
18.Art. 22 EMFA als Reformvorgabe des Medienkonzentrationsrechts nach MStV?P
19.Art. 5 EMFA und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen RundfunksP
20.DSA – Gegenstand und ZieleZ
21.DMA – Gegenstand und ZieleZ
22.EMFA – Gegenstand und ZieleZ
23.Zum Verhältnis europäischer Rechtsakte und nationalem MedienrechtZ
24.Reform der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in DeutschlandP
25.Reformstaatsvertrag – Auftrag und Auftragserfüllung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
26.Reformstaatsvertrag – Zulässigkeit der Reduzierung von HörfunkprogrammenP
27.Reformstaatsvertrag – Zulässigkeit des (neuen) Verbots der PresseähnlichkeitP
28.Reformstaatsvertrag – Kooperationsverpflichtungen der öffentlich-rechtlichen und privaten RundfunkanbieterP

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