Prof. Dr. Hubertus Gersdorf bietet jedes Semester gemeinsam mit Frau Prof. Dr. Stefanie Schult, Herrn VRiBVerwG Prof. Dr. Ingo Kraft und Herrn Wiss. MA David Hartung ein Seminar zu aktuellen Fragen des Medienrechts an.
Die formelle Ankündigung inklusive Aushang der Themen erfolgt regelmäßig in der letzten Semesterwoche.
Achtung:
Sämtliche Seminar- und Wartelistenplätze sind belegt. Die weitere Anmeldung für das Seminar ist nicht mehr möglich.
Vorbesprechung:
Die Vorbesprechung und endgültige Themenvergabe findet am Dienstag, den 15.04.2025, 17.00 Uhr in der Burgstraße 21, Raum 4.19 statt.
Die Teilnahme an der Vorbesprechung ist notwendige Voraussetzung für die Teilnahme am Seminar.
Seminartermin:
Das Seminar ist als Blockseminar am Ende des Semesters geplant. Nähere Informationen werden zu gegebener Zeit kommuniziert.
Teilnehmerkreis:
Das Seminar richtet sich an Studierende ab dem 4. Semester und kann als Prüfungsseminar im SPB 7 oder als Zulassungsseminar in allen SPB belegt werden.
Vorkenntnisse:
Benötigt werden gute staatsrechtliche Kenntnisse sowie – je nach Themenstellung – medienrechtliche Grundlagen.
Anmeldung:
Die Anmeldung erfolgt per E-Mail an das Lehrstuhlbüro. Bitte teilen Sie in diesem Zusammenhang den Namen des Seminars (Medienrecht), Ihre Matrikelnummer, Ihr Fachsemester, die Angabe, ob es sich um ein Zulassung- oder ein Prüfungsseminar handelt, sowie Ihr Wunschthema inkl. 2 Alternativthemen mit.
Die finale Themenvergabe erfolgt innerhalb der Vorbesprechung. Grundsätzlich gilt jedoch bei Überschneidungen das Windhundprinzip. Die Teilnahme an der Vorbesprechung ist notwendige Voraussetzung für die Teilnahme am Seminar.
Die Themen für das folgende Seminar werden erst nach Abschluss des jeweils laufenden Seminars bekanntgegeben.
Wichtig:
Für das Prüfungsseminar müssen Sie sich vorab beim Prüfungsamt zur SPB-Prüfung anmelden!
Bearbeitungszeit:
- Prüfungsseminar: 8 Wochen
- Zulassungsseminar: 9 Wochen
Bearbeitungsbeginn:
- Unmittelbar nach der Vorbesprechung und Themenvergabe
Umfang der Arbeit (inklusive Leerzeichen, exklusive Fußnoten, Deckblatt, Gliederung, Verzeichnisse und Selbstständigkeitserklärung):
- Prüfungsseminar: max. 50.000 Zeichen
- Zulassungsseminar: max. 40.000 Zeichen
Vortragsdauer:
- Prüfungsseminar: 20 Minuten
- Zulassungsseminar: 15 Minuten
Abgabe:
- Gedruckt in einfacher Ausfertigung und digital als Word- und PDF-Datei.
- Die gedruckte Arbeit muss fristgerecht am Lehrstuhl zu den Öffnungszeiten des Lehrstuhlbüros oder per Einwurf in das Lehrstuhlpostfach (Foyer Burgstraße 21 oder Postraum Burgstraße 27, 4. OG) abgegeben werden.
- In digitaler Form muss die Arbeit ebenfalls fristgerecht per E-Mail im Lehrstuhlbüro eingehen.
Thesenpapier:
- Erstellen Sie zum Vortragstermin zusätzlich ein Thesenpapier, das die Schwerpunkte der Seminararbeit zusammenfassend darstellt.
- Das Thesenpapier muss zu Verteilung an die Seminarteilnehmer spätestens eine Woche vor Beginn des Seminars im Lehrstuhlbüro als PDF eingegangen sein.
Seminarthemen Sommersemester 2025
Nr. | Thema | Z/P |
1. | Maßstab für die Beurteilung rechtswidriger Inhalte nach dem DSA: Recht des Bestimmungs- oder Sitzlandes? | P |
2. | Art. 16, 17, 20 und 23 DSA: Sachgerechter Ausgleich der Grundrechte der von Inhalten Betroffenen (Persönlichkeitsrechte etc.) und der inhaltebereistellenden Nutzer? | P |
3. | Gelten die vom EuGH im Urteil vom 08.12.2022 – C-731/21– aufgestellten Maßstäbe auch für die Prüfpflichten von Online-Plattformen und Online-Suchmachinen nach DSA? | P |
4. | Verstößt § 12 DDG gegen die Kompetenzordnung des GG? | P |
5. | Supreme Court USA – Moody v. Netchoice: Erster Zusatzartikel zur US-Verfassung für Medienintermediäre (Vergleich zu Europa/Deutschland) | P |
6. | Zulässigkeit der landesgesetzlichen Zweckbestimmungen für die Verwendung des Rundfunkbeitragsaufkommens (§ 112 Abs. 3 Satz 2 MStV) am Beispiel der Länder Hamburg/Schleswig-Holstein (§ 55 Abs. 4 MStV-HSH), Sachsen (§ 1 Abs. 3 DurchführungsG-MStV) und Thüringen (§ 50 Abs. 4 ThürLMG) | P |
7. | Neuere Entwicklungen in der äußerungsrechtlichen Rechtsprechung des BVerfG | Z/P |
8. | Recht der Programmbeschwerde nach den Staatsverträgen zu den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten | Z/P |
9. | Verfassungsbeschwerde des rbb gegen den rbb-StV – 1 BvR 2578/24 (§ 2 Abs. 3 (Regionalstudios), § 4 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 4 S. 1 (Landesfernsehprogramme), § 4 Abs. 4 S. 3 und 4 (Leitungen des Landesangebots), § 8 Abs. 3 (öffentliche Ausschreibung der zu besetzenden Stellen), §§ 15 Nr. 4 und 32 f. (Einrichtung des Direktoriums) Anm.: Die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorschriften über die Haftung der Mitglieder von Rundfunk- und Verwaltungsrat sowie Intendant/Intendantin ist nicht zu untersuchen. | P |
10. | Verfassungsbeschwerde der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gegen das Unterlassen der Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch die Länder | P |
11. | Kritische Analyse der Vorschriften zur Überprüfung des Angebots der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (Leistungsanalyse) nach §§ 26a, 26b MStV-Entwurf | P |
12. | Kritische Analyse der Reduktion und Flexibilisierung des Angebots der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nach dem Reform-MStV | P |
13. | Kritische Analyse der (Neu-)Regelung des Verbots der Presseähnlichkeit der Telemedien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nach § 30 Abs. 7 MStV-Entwurf | Z/P |
14. | Kontrolle der Einhaltung der Voraussetzungen für staatliche Öffentlichkeitsarbeit (Rechtsschutz für Presse/Medienunternehmen, Rechtsschutz für Bürger:innen - VG Berlin, Urteil vom 30.05.2024 – 6 K 406.19, Kontrolle durch Landesmedienanstalten) | P |
15. | Demokratiefördergesetz auf dem Prüfstand des GG | P |
16. | Medienbeteiligungen politischer Parteien auf dem Prüfstand des GG und des EMFA | Z/P |
17. | Parteien und der öffentlich-rechtliche Rundfunk – Gleichbehandlung bei der Vor- und Nachwahlberichterstattung | P |
18. | Art. 22 EMFA als Reformvorgabe des Medienkonzentrationsrechts nach MStV? | P |
19. | Art. 5 EMFA und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks | P |
20. | DSA – Gegenstand und Ziele | Z |
21. | DMA – Gegenstand und Ziele | Z |
22. | EMFA – Gegenstand und Ziele | Z |
23. | Zum Verhältnis europäischer Rechtsakte und nationalem Medienrecht | Z |
24. | Reform der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland | P |
25. | Reformstaatsvertrag – Auftrag und Auftragserfüllung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks | P |
26. | Reformstaatsvertrag – Zulässigkeit der Reduzierung von Hörfunkprogrammen | P |
27. | Reformstaatsvertrag – Zulässigkeit des (neuen) Verbots der Presseähnlichkeit | P |
28. | Reformstaatsvertrag – Kooperationsverpflichtungen der öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanbieter | P |