Im Sommersemester 2024 wird Prof. Dr. Hubertus Gersdorf gemeinsam mit Frau Dr. Stefanie Schult, Herrn VRiBVerwG Prof. Dr. Ingo Kraft und Herrn Wiss. MA David Hartung ein Seminar zu aktuellen Fragen des Medienrechts durchführen.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Verschiedene physische Medien liegend auf einem schwarzen Hintergrund
Medienvielfalt, Foto: Julius Drost / Unsplash

Vorbesprechung:

Die Vorbesprechung und endgültige Themenvergabe findet am Mittwoch, den 03.04.2024, 16.00 Uhr in der Burgstraße 21, Raum 4.33 statt.

Die Teilnahme an der Vorbesprechung ist notwendige Voraussetzung für die Teilnahme am Seminar.

 

Seminartermin:

Das Seminar ist als Blockseminar am Ende des Semesters geplant. Nähere Informationen werden zu gegebener Zeit kommuniziert.

Teilnehmerkreis:

Das Seminar richtet sich an Studierende ab dem 4. Semester und kann als Prüfungsseminar im SPB 7 oder als Zulassungsseminar in allen SPB belegt werden.

 

Vorkenntnisse:

Benötigt werden gute staatsrechtliche Kenntnisse sowie – je nach Themenstellung – medienrechtliche Grundlagen.

 

Anmeldung:

Die Anmeldung erfolgt per E-Mail an das Lehrstuhlbüro. Bitte teilen Sie in diesem Zusammenhang den Namen des Seminars (Medienrecht), Ihre Matrikelnummer, Ihr Fachsemester, die Angabe, ob es sich um ein Zulassung- oder ein Prüfungsseminar handelt, sowie Ihr Wunschthema inkl. 2 Alternativthemen mit.

Die finale Themenvergabe erfolgt innerhalb der Vorbesprechung. Grundsätzlich gilt jedoch bei Überschneidungen das Windhundprinzip. Die Teilnahme an der Vorbesprechung ist notwendige Voraussetzung für die Teilnahme am Seminar.

Die Themen für das folgende Seminar werden erst nach Abschluss des jeweils laufenden Seminars bekanntgegeben.

Wichtig:

Für das Prüfungsseminar müssen Sie sich vorab beim Prüfungsamt zur SPB-Prüfung anmelden!

Bearbeitungszeit:

  • Prüfungsseminar: 8 Wochen
  • Zulassungsseminar: 9 Wochen

 

Bearbeitungsbeginn:

  • Option 1: Wie gewohnt unmittelbar nach der Vorbesprechung und Themenvergabe
  • Option 2: Zu einem späteren einheitlichen Zeitpunkt, der in der Vorbesprechung gemeinsam terminiert wird
  • Bei Wahl von Option 2 wird das Thema per Mail zugewiesen.

 

Umfang der Arbeit (inklusive Leerzeichen, exklusive Fußnoten, Deckblatt, Gliederung, Verzeichnisse und Selbstständigkeitserklärung):

  • Prüfungsseminar: max. 50.000 Zeichen
  • Zulassungsseminar: max. 40.000 Zeichen

 

Vortragsdauer:

  • Prüfungsseminar: 20 Minuten
  • Zulassungsseminar: 15 Minuten

 

Abgabe:

  • Gedruckt in einfacher Ausfertigung und digital als Word- und PDF-Datei.
  • Die gedruckte Arbeit muss fristgerecht am Lehrstuhl zu den Öffnungszeiten des Lehrstuhlbüros oder per Einwurf in das Lehrstuhlpostfach (Foyer Burgstraße 21 oder Postraum Burgstraße 27, 4. OG) abgegeben werden.
  • In digitaler Form muss die Arbeit ebenfalls fristgerecht per E-Mail im Lehrstuhlbüro eingehen.

 

Thesenpapier:

  • Erstellen Sie zum Vortragstermin zusätzlich ein Thesenpapier, das die Schwerpunkte der Seminararbeit zusammenfassend darstellt.
  • Das Thesenpapier muss zu Verteilung an die Seminarteilnehmer spätestens eine Woche vor Beginn des Seminars im Lehrstuhlbüro als PDF eingegangen sein.

Seminarthemen Sommersemester 2024

Nr.

Titel

Z/P

1.

Grundsatz der Unionsferne der Medien: Unionsrechtliche Grundlagen sowie Bewertung der Befugnisse der Kommission nach DSA und EMFA (Entwurf)

P

2.

Maßstab für die Beurteilung rechtswidriger Inhalte nach dem DSA: Recht des Bestimmungs- oder Sitzlandes?

P

3.

Art. 16, 17, 20 und 23 DSA: Sachgerechter Ausgleich der Grundrechte der von Inhalten Betroffenen (Persönlichkeitsrechte etc.) und der inhaltebereistellenden Nutzer?

P

4.

Gelten die vom EuGH im Urteil vom 08.12.2022 – C-731/21– aufgestellten Maßstäbe auch für die Prüfpflichten von Online-Plattformen und Online-Suchmachinen nach DSA?

P

5.

Welche vom MStV erfassten Dienste unterfallen dem DSA? Und welche Auswirkungen hat dies für die Diensteanbieter?

P

6.

Verstößt § 12 DDG (Entwurf) gegen die Kompetenzordnung des GG?

P

7.

Medienrelevante Regulierung des AI Act (Entwurf)

Z/P

8.

Kritische Analyse der Art. 4 und 6 EMFA (Entwurf)

Z/P

9.

Kritische Analyse des Art. 5 EMFA (Entwurf)

Z/P

10.

Kritische Analyse der Art. 17 und 18 EMFA (Entwurf)

Z/P

11.

Kritische Analyse der Art. 20 bis 22 EMFA (Entwurf)

Z/P

12.

Regulierung von Medienintermediären im Medienstaatsvertrag

P

13.

Rechtsfragen der Flexibilisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrags gemäß § 32a MStV

P

14.

Anspruch der Landesmedienanstalten auf funktionsgerechte Finanzierung

P

15.

Zulässigkeit der landesgesetzlichen Zweckbestimmungen für die Verwendung des Rundfunkbeitragsaufkommens (§ 112 Abs. 3 Satz 2 MStV) am Beispiel der Länder Hamburg/Schleswig-Holstein (§ 55 Abs. 4 MStV-HSH), Sachsen (§ 1 Abs. 3 DurchführungsG-MStV) und Thüringen (§ 50 Abs. 4 ThürLMG)

P

16.

Kündigung des MDR-StV im Lichte des Verfassungsrechts

P

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