Für die Prüfungsklausuren in den Schwerpunktbereichen hat der Prüfungsauschuss eine neue Hilfsmittelbekanntmachung erlassen. Wir machen insbesondere darauf aufmerksam, dass im Schwerpunktbereich 12 ein weiterer Gesetzestext neu zugelassen wurde. Die Hilfsmittelbekanntmachung gilt ab dem Sommersemester 2023. Sie jeweils aktuelle Fassung können Sie auf der Seite der universitären Schwerpunktbereichsprüfung einsehen.