An die Digitalisierung der Verwaltung richten sich große Erwartungen. Sie soll Behördengänge weitgehend überflüssig, die Kommunikation mit und zwischen Ämtern einfacher, Verwaltungsverfahren schneller und so das Verwaltungshandeln effizienter und kostengünstiger machen. Zugleich werden digitale Verwaltungsangebote von der Bevölkerung nur sehr zögerlich angenommen (Stichwort elektronische Patientenakte) und Pflichten zur digitalen Mitwirkung von Vielen entweder gar nicht oder nur mit allergrößten Anstrengungen bewältigt (Stichwort Grundsteuer). Umso problematischer ist es, dass die Digitalisierung der Beziehungen zwischen Verwaltung und Einzelnen derzeit von der Ausnahme zur Regel wird. Daher soll der Frage nachgegangen werden, welche Vorkehrungen der Staat treffen muss, um auch angesichts einer immer weiter fortschreitenden Digitalisierung soziale Teilhabe zu sichern und so einem „Digital Divide“ vorzubeugen.
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