Mit der Namensnennung des Instituts wird zugleich das wissenschaftliche Werk von Prof. Dr. Ernst Jaeger geehrt, der von 1905 bis zu seiner Emeritierung 1935 an der Juristenfakultät in Leipzig wirkte. Durch ihn erfuhr das deutsche Konkursrecht eine entscheidende Prägung.

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Foto: Colourbox

Wir stellen uns vor

Das 2008 gegründete Ernst-Jaeger-Institut trägt den Namen von Prof. Dr. Ernst Jaeger, der von 1905 bis 1935 an der Juristenfakultät in Leipzig forschte und lehrte. Seine wissenschaftliche Arbeit und die daraus entstandenen Werke wirken bis heute fort.

Gründung

Das Ernst-Jaeger-Institut für Unternehmenssanierung und Insolvenzrecht wurde am 22. Februar 2009 durch die Universität Leipzig gegründet. Rektor Prof. Dr. Franz Häuser verlieh die Gründungsurkunde bei einem akademischen Festakt im großen Plenarsaal des Bundesverwaltungsgericht Leipzig an den Dekan der Juristenfakultät und Gründungsdirektor des Ernst-Jaeger-Instituts, Prof. Dr. Christian Berger. Die Festansprache hielt Hans-Peter Kirchhof, ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof, zum Thema »Ernst Jaeger und das deutsche Insolvenzrecht am Beginn des 21. Jahrhunderts«.

Schwerpunkte

Das Institut befasst sich schwerpunktmäßig mit Insolvenzrecht und Rechtsfragen der Unternehmenssanierung im nationalen und europäischen Rechtsrahmen. Mit dem Inkrafttreten der neuen Insolvenzordnung im Jahre 1999 ist das Insolvenzrecht in Deutschland einem durch eine Vielzahl weitere Gesetze bisher nicht endenden Modernisierungsschub ausgesetzt worden. Begleitet wird diese Entwicklung auf europäischer Ebene mit einer zunehmenden Verdichtung der Regelungen der EU-Insolvenzverordnung und ersten Ansätzen eines Restrukturierungsrechts. Die daraus erwachsenden Herausforderungen gilt es zu in Forschung und Lehre zu bewältigen. Die damit verbundenen Aufgaben erstrecken sich neben nicht nur auf die vertrags- und sachenrechtlichen Aspekte des Zivilrechts, sondern auch auf das Gesellschafts-, Bank- und Arbeitsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem insolvenz- und sanierungsbezogenen Steuerrecht.

Zur Person Ernst Jäger

  • Ernst Jaeger wurde am 22. Dezember 1869 in Landau in der Pfalz als Sohn des Kaufmanns Jakob Georg Jaeger (1833-1877) und dessen Frau Friederika Elisabetha Jaeger, geb. Simon, (1838-1869) geboren.
  • Jaeger besuchte von 1879-1888 das humanistische Gymnasium seiner Heimatstadt.
  • Im Jahr 1888 trat Jaeger seinen einjährigen, freiwilligen Militärdienst im preußischen Infanterie-Regiment Nr. 132 Straßburg an.
  • Am 19. September 1896 heiratete er Wilhelmine Schmidt (geb. 22. September 1874).
  • Am 14. August 1897 wurde der erste Sohn Walther Jaeger geboren. Er fiel im Ersten Weltkrieg an der Westfront (St. Quentin) am 18. August 1918.
  • m darauf folgenden Jahr wurde der zweite Sohn Ernst-Walter am 4. Dezember 1919 geboren, er besuchte später die Thomasschule in Leipzig.
  • Geheimrat Professor Dr. jur., Dr. rer. pol. h. c. Ernst Jaeger verstarb am 12. Dezember 1944 in Leipzig.

Die Studienzeit und das Referendariat

Nach dem Abitur studierte Jaeger bis 1892 in Straßburg, Heidelberg, Leipzig und Erlangen.

1893 wurde er in Erlangen bei Konrad Hellwig, bei dem Jaeger auch die Vorlesungen zum Konkursrecht besuchte, mit seiner Dissertationsschrift „Die Voraussetzungen eines Nachlasskonkurses“ zum Doktor der Rechte. Von 1892 bis 1895 leistete Jaeger in Landau seinen juristischen Vorbereitungsdienst ab. Sein zweites Staatsexamen absolvierte er 1895 in Speyer am Rhein.

Vom Richteramt zur außenordentlichen Professur

Im Anschluss an den Vorbereitungsdienst begann Jaeger seine Assessortätigkeit im bayrischen Justizdienst. Am 01. Oktober 1898 wurde er zum Amtsrichter in seiner Heimatstadt Landau ernannt. Seine im Jahr 1897 erschienene Monographie „Der Konkurs der offenen Handelsgesellschaft“ wurde so wertschätzend von der juristischen Fachwelt aufgenommen, dass Jaeger ohne Habilitationsverfahren am 01. April 1899 einen Ruf als Extraordinarius für das bürgerliche Recht von der Universität Erlangen erhielt.

Der Ruf nach Würzburg und nach Leipzig

Im Oktober 1900 folgte er dem Ruf der Universität Würzburg auf eine ordentliche Professur für Zivil- und Zivilprozessrecht. In Würzburg widmete sich Jaeger einer systematischen Gesamtdarstellung des deutschen Konkursrechts . Das Ergebnis dieser Arbeit war der 1901 erschiene Kommentar zur Konkursordnung (KO), der zur Insolvenzordnung wiederaufgelegt wurde und heute in aktuellen Auflagen fortgesetzt wird. Jaeger verfolgte das Ziel, die Rechtsmaterie des Konkursrechts wissenschaftlich zu durchdringen und einer zweckmäßige Rechtsanwendung zugänglich zu machen. Jaegers Kommentar zur Konkursordnung ging damit über die bloße Darstellung des aktuellen Stands von Rechtsprechung und Rechtslehre hinaus (Bernhard, ZZP 1950, 1 f.).

Im Jahr 1905 erhielt und folgte Jaeger dem Ruf der Universität Leipzig auf den Lehrstuhl für Zivil- und Zivilprozessrecht an der damals angesehensten deutschen Rechtsfakultät. Bis zu seiner Emeritierung im Jahr 1935 galt seine „Liebe und Sorge“ (Bernhard, ZZP 1950, 1) der Leipziger Juristenfakultät, die er von 1913-1914 und 1919-1920 auch als Dekan leitete.

Mit der ersten Auflage seines Kommentars zur Konkursordnung, der in der Fachliteratur als „Meisterkommentar“ betitelt wurde (Künne, Gläubigerschutz, 1939, 89), und dem nicht minder erfolgreichen Kommentar zum Anfechtungsgesetz (1905) sowie seinem Lehrbuch des Deutschen Konkursrechts (1924), schaffte sich Jaeger ein enormes Ansehen in der juristischen Fachwelt, so dass er bei Entscheidungen des Reichsgerichts zur Konkursordnung stets gewürdigt wurde. „Wohl selten hat ein Gelehrter die Rechtsprechung des Reichsgerichts derart beeinflusst, wenn nicht gar beherrscht, wie es Jaeger getan hat.“ (Künne, Gläubigerschutz, 1939, 89). Der wissenschaftliche Einfluss Jaegers erstreckte sich auch über die nationalen Grenzen hinaus. So vertraute sich die japanische Regierung bei der Erneuerung ihrer Konkursordnung der Kompetenz Jaegers an. Die japanische Konkursordnung vom 24. April 1922, der als wesentliches Vorbild die deutsche Konkursordnung diente, wurde weitreichend von Jaeger geprägt (Bernhard, ZZP 1950, 1).

Jaeger galt als „erste Autorität auf dem Gebiete des Konkursrechts“ (Künne, Gläubigerschutz, 1939, 89; Bernhard, ZZP 1950, 1f.).

  1. „Die Voraussetzungen eines Nachlasskonkurses“, Erlangen, 1893
  2. „Der Konkurs der offenen Handelsgesellschaft“, Tübingen, 1897
  3. „Kommentar zu Konkursordnung“ , Berlin, 1. Auflage, 1901, 2. Auflage, 1904, 3. Auflage, 1913, 4. Auflage, 1913, 5. Auflage, 1916, 6. Auflage, 1931, 7. Auflage, 1936
  4. „Kommentar zum Anfechtungsgesetz“ 1.Auflage 1905, 2.Auflage 1938
  5. „Die Gläubigeranfechtung außerhalb des Konkursverfahrens“, 1905
  6. „Die offenen Handelsgesellschaft im Zivilprozess“, Berlin, 1915
  7. „Reichszivilgesetze : eine Sammlung der wichtigsten Reichsgesetze über Bürgerliches Recht und Rechtspflege ; für die Hochschule und die Praxis mit systematischem und alphabetischen Gesamtregister“, München u. a., 1919
  8. „Schwarz-Rot-Gold in der deutschen Geschichte. Kulturhistorischer Beitrag zur Flaggenfrage“, Berlin 1923
  9. „Sächsische Landesgesetze“ (Hrsg.), Leipzig 1925
  10. „Lehrbuch des Deutschen Konkursrechts“ , Berlin 1932
  11. Jaeger war Mitherausgeber der „Zeitschrift für Deutschen Zivilprozess“ und der Zeitschrift „Konkurs und Treuhand“.
  12. Die Zeitschrift für Insolvenzrecht „KTS – Konkurs Treuhand Sanierung“, heute als „ KTS- Zeitschrift für Insolvenzrecht" fortgeführt, wurde von Jaeger zusammen mit Leopold Levy begründet.

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