Sie studieren bereits Rechtswissenschaft an einer anderen Fakultät und möchten Ihr Studium in Leipzig fortsetzen? Um Ihren Einstieg bei uns so leicht wie möglich zu gestalten, haben wir für Sie alles zusammengetragen, was es beim Studienortwechsel zu beachten gibt. Die Informationen richten sich auch an Absolvent_innen von Bachelor-Studiengängen mit rechtswissenschaftlichem Inhalt, die Ihr Studium im Studiengang Rechtswissenschaft an der Universität Leipzig fortsetzen möchten.
Studienortwechsler_innen mit Hauptfach Rechtswissenschaft
Bitte beantragen Sie die Anrechnung Ihrer bisher erbrachten Leistungen rechtzeitig bei der zuständigen Stelle:
Senden Sie hierfür das Einstufungsformular zusammen mit der aktuellen Studienbescheinigung des letzten Semesters und einer Unbedenklichkeitsbescheinigung an das Studienbüro der Juristenfakultät.
Bitte beachten Sie
- Die Einstufung erfolgt in das folgende Fachsemester. Eine Rückstufung in ein niedrigeres Fachsemester ist nicht möglich.
- Studierende, die nach dem 4. Fachsemester von einer anderen rechtswissenschaftlichen Fakultät an die Juristenfakultät der Universität Leipzig wechseln wollen, müssen nachweisen, dass sie an ihrer bisherigen Universität die Zwischenprüfung erfolgreich abgelegt, noch nicht vollständig abgelegt oder noch einen weiteren Prüfungsversuch haben.
Wer die Zwischenprüfung an einer anderen rechtswissenschaftlichen Fakultät endgültig nicht bestanden hat, kann nicht an die Juristenfakultät der Universität Leipzig wechseln. Der Nachweis erfolgt durch eine Bescheinigung der zuständigen Stelle der bisherigen Universität (Prüfungsamt u.ä.). - An der Juristenfakultät der Universität Leipzig müssen die Übungen für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht abgelegt werden (Zulassungsvoraussetzung für die Erste Juristische Prüfung). Es ist innerhalb von einem Semester eine Klausur und eine Hausarbeit in einem der Rechtsgebiete abzulegen; Teilleistungen werden nicht anerkannt. Bereits vollständig absolvierte Übungen für Fortgeschrittene werden anerkannt.
- Der erforderliche Fremdsprachennachweis wird anerkannt, wenn der_die Studierende nachweisen kann, dass er_sie an einer fachspezifischen Fremdsprachenveranstaltung (2 SWS) mit Abschlussprüfung erfolgreich teilgenommen hat.
- Für die Zulassung zur Staatlichen Pflichtfachprüfung muss die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zu den Schlüsselqualifikationen (2 SWS) nachgewiesen werden.
- Das Zulassungsseminar (Voraussetzungen für die universitäre Schwerpunktprüfung) wird anerkannt, wenn der_die Studierende erfolgreich an einem Seminar teilgenommen hat, das den Anforderungen an ein Zulassungsseminar der Juristenfakultät der Universität Leipzig entspricht. Die Einzelfallüberprüfung erfolgt durch die verantwortlichen Professor_innen der Schwerpunktbereiche der Juristenfakultät der Universität Leipzig.
- Bereits nach der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung des Heimatbundeslandes vollständig absolvierte Praktika werden anerkannt. Sollten noch nicht alle Praktika absolviert worden sein, so gelten die Regelungen der SächsJAPO. Demnach müssen Praktika im Umfang von drei Monaten (90 Tage) absolviert werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wechsel nach einem abgeschlossenen Bachelor-Studium mit rechtswissenschaftlichem Inhalt
Bitte beantragen Sie die Anrechnung Ihrer bisher erbrachten Leistungen rechtzeitig bei der zuständigen Stelle:
Senden Sie hierfür das Einstufungsformular zusammen mit der aktuellen Studienbescheinigung des letzten Semesters und einer aktuellen Notenübersicht an das Studienbüro der Juristenfakultät.
Bitte beachten Sie
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Die Einstufung erfolgt abhängig von den bisher erbrachten Leistungen i.d.R. in ein höheres Fachsemester. Es sind zunächst die weiteren Leistungen für die Zwischenprüfung zu erbringen. Sofern alle Leistungen für die Zwischenprüfung vorliegen, erfolgt die Einstufung in das 4. Fachsemester.
- Mit dem Abschluss des Bachelor-Studiums „Law in Context" (TU Dresden) wird Ihnen die Zwischenprüfung der Juristenfakultät der Universität Leipzig angerechnet. Bei anderen Bachelorabschlüssen mit rechtswissenschaftlichem Inhalt erfolgt die Anerkennung nach einer Einzelfallprüfung durch den Prüfungsausschuss der Juristenfakultät der Universität Leipzig.
- An der Juristenfakultät der Universität Leipzig müssen die Übungen für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht abgelegt werden (Zulassungsvoraussetzung für die Erste Juristische Prüfung).
- Der erforderliche Fremdsprachennachweis wird anerkannt, wenn der_die Studierende nachweisen kann, dass er an einer fachspezifischen Fremdsprachenveranstaltung (2 SWS) mit Abschlussprüfung erfolgreich teilgenommen hat.
- Der Nachweis einer Teilnahme einer Schlüsselqualifikafion wird anerkannt, wenn der_die Studierende eine solche erfolgreiche Teilnahme nachweisen kann (2 SWS).
- Das Zulassungsseminar (Voraussetzungen für die universitäre Schwerpunktprüfung) wird anerkannt, wenn der_die Studierende erfolgreich an einem Seminar teilgenommen hat, das den Anforderungen an ein Zulassungsseminar der Juristenfakultät der Universität Leipzig entspricht. Die Einzelfallüberprüfung erfolgt durch die verantwortlichen Professor_innen der Schwerpunktbereiche der Juristenfakultät der Universität Leipzig.
- Bereits absolvierte Praktika werden anerkannt. Insgesamt müssen in der vorlesungsfreien Zeit Praktika im Umfang von 90 Tagen absolviert werden. Weitere Informationen finden Sie hier.