Im Hauptstudium stellen sich die Weichen für den Weg zum Examen: Nach bestandener Zwischenprüfung und Erwerb des Grundlagenscheins absolvieren Sie die sogenannten Übungen für Fortgeschrittene in den Kernrechtsbereichen Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht. Zudem beginnt ab dem fünften Semester Ihr Studium im Schwerpunktbereich.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes:
Campus Augustusplatz, Foto: Swen Reichhold

Übungen für Fortgeschrittene

Im Hauptstudium steht für Jura-Studierende in Leipzig jeweils eine Übung in einem der drei Kernrechtsgebiete an. Um eine Übung für Fortgeschrittene erfolgreich zu absolvieren, müssen Sie innerhalb eines Semesters eine von bis zu drei angebotenen Klausuren sowie eine Hausarbeit bestehen (entweder die vor- oder die nachlaufende zur jeweiligen Vorlesungszeit angebotene Hausarbeit).
Um an den großen Übungen teilnehmen zu können, müssen Sie im Bürgerlichen Recht und am Öffentlichen Recht* an mindestens drei Abschlussklausuren, im Strafrecht an mindestens zwei Abschlussklausuren und an der Hausarbeit für Anfangende mit Erfolg teilgenommen haben (§ 20 Abs. 2 Studienordnung). Weiterhin müssen Sie einen Grundlagenschein erworben haben. Eine bestandene Zwischenprüfung ist nicht zwingend Voraussetzung, wenn die Teilleistungen in den jeweiligen Rechtsgebieten (z. B.drei bestandene Klausuren im BGB), die Hausarbeit für Anfangende und der Grundlagenschein vorliegen.

* Studierende, die das Studium der Rechtswissenschaft an der Juristenfakultät vor dem Wintersemester 2022/2023 aufgenommen haben, müssen im Öffentlichen Recht an lediglich zwei Abschlussklausuren erfolgreich teilgenommen haben. 

Empfohlene Reihenfolge:

  1. 4. Fachsemester: Zivilrecht (Klausur und Hausarbeit)
  2. 5. Fachsemester: Strafrecht (Klausur und Hausarbeit)
  3. 6. Fachsemester: Öffentliches Recht (Klausur und Hausarbeit)

Über die bei den Klausuren zugelassenen Hilfsmittel informieren in der Regel die zuständigen Institute oder Lehrstühle vorab auf ihren Webseiten.

Anmeldung

Sie müssen sich für jede Übungsleistung einzeln anmelden, also separat für die Klausur und die Hausarbeit. Die Anmeldung erfolgt über AlmaWeb.

Alle DEtails zu Pflichtanmeldungen und Prüfungsterminen

Hinweis: 
Sie müssen sich außerdem zu allen Pflichtveranstaltungen ab dem 4. Fachsemester (ohne Prüfungsleistung) bei AlmaWeb anmelden. Dies ist für die Leistungsübersicht erforderlich, die wiederum für den späteren Nachweis zur Anmeldung für die staatliche Pflichtfachprüfung notwendig ist.

Übungen als Leistungsnachweise

Für alle, die BAföG beziehen, gelten die Übungen für Fortgeschrittene als Leistungsnachweise. Je nach Anforderung genügt schon der Teilnahmeversuch.

  • Ende des 4. Fachsemesters:
    Bestandene Zwischenprüfung sowie der 1. Schein aus einer Übung für Fortgeschrittene (BGB oder Strafrecht), mindestens als Versuch, also Teilnahme an Hausarbeit und Klausur
  • Ende des 5. Fachsemesters:
    Bestandene Zwischenprüfung sowie der bestandene 1. Schein aus einer Übung für Fortgeschrittene (BGB oder Strafrecht); der 2. Schein (BGB oder Strafrecht) muss wiederum mindestens als Versuch absolviert sein
  • Ende des 6. Fachsemesters:
    Bestandene Zwischenprüfung sowie zwei bestandene Scheine aus den Übungen für Fortgeschrittene (BGB und Strafrecht); mindestens die nachgewiesene Teilnahme an Hausarbeit und Klausur für eine Übung für Fortgeschrittene aus dem Öffentlichen Recht

    mehr zur Finanzierung des Jura-Studiums mit BaföG

Schwerpunktbereichsstudium

Zum Hauptstudium gehört außerdem das Studium in einem von zwölf Schwerpunktbereichen. In diesem erlangen Sie über den Stoff des Pflichtstudiums hinaus wissenschaftlich vertiefte Rechtskenntnisse in einem Schwerpunktbereich Ihrer Wahl.

Ansprechpartnerinnen für das Schwerpunktbereichsstudium im Studienbüro sind Maria Markstein (SPB 1-6) und Marion Kluge (SPB 7-17).

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Auf dem Symbolfoto hält eine Hand eine Lupe, die ein Paragrafen-Symbol vergrößert.
In Leipzig haben Sie eine außergewöhnlich breite Auswahl an Schwerpunktbereichen, Foto: Colourbox

Ziel des Schwerpunktstudiums ist das erfolgreiche Ablegen der universitären Schwerpunktbereichsprüfung. Diese ist Teil der Ersten Juristischen Prüfung. Alle Informationen zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung (Ablauf, Anmeldung etc.) finden Sie unter Erste Juristische Prüfung.

Bestandteile des Schwerpunktbereichsstudiums

Die Zulassung zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung setzt die folgenden Nachweise voraus:
 

  1. Teilnahme an den Pflicht- und Wahlveranstaltungen des gewählten Schwerpunktbereichs im Umfang von mindestens 14 SWS. Der Nachweis erfolgt grundsätzlich durch einen Belegbogen („rosa Zettel“), welcher im 4. OG der Burgstraße 27 ausliegt.
  2. Teilnahme an einem rechtswissenschaftlichen (Zulassungs-)Seminar des gewählten oder eines anderen Schwerpunktbereichs oder des Pflichtfachstudiums, die durch den Seminarschein nachgewiesen wird. 

 

Wahl eines Schwerpunktbereichs

In der folgenden Übersicht finden Sie eine kurze Beschreibung der jeweiligen Schwerpunktbereiche. Detaillierte Informationen finden Sie auf den dort verlinkten Informationsseiten der Schwerpunktbereiche. 

Der Schwerpunktbereich 1 soll interessierten Studierenden die Möglichkeit bieten, vertiefte Kenntnisse in den Grundlagen des Rechts zu erwerben. Zu den Grundlagen des Rechts zäh­len neben der Rechtsgeschichte die Rechtsphilosophie und das kirchliche Recht. Dabei konzentriert sich der Schwerpunktbereich 1 in seinen Pflichtfächern auf die Rechtsgeschichte und die Rechtsphilosophie und bietet Veranstaltungen zu den anderen Fachgebieten als Wahlfächer an.

Modernes Recht ist durch Vielschichtigkeit, Internationalisierung und schnellen Wandel ge­kennzeichnet. Detailwissen veraltet schnell. Gefragt ist stattdessen die Fähigkeit, übergrei­fende Bezüge herzustellen, Zugänge zu Nachbarwissenschaften (insbesondere: Geschichte, Philosophie und Ökonomie) zu finden und eine Methodik der schnellen Einarbeitung zu be­herrschen. Das Studium des Schwerpunktbereichs 1 schult diese Kompetenzen. Es vermittelt Schlüsselqualifikationen, auf die der Arbeitsmarkt immer größeren Wert legt.

Zum Schwerpunktbereich 1

Wer sich für diesen Schwerpunktbereich entscheidet, kann beachtliche Synergieeffekte mit Blick auf das Examen erzielen. Denn zum einen wiederholen und vertiefen Sie in den Lehrveranstaltungen verschiedenste Bereiche des Staats- und Verwaltungsrechts, die in der ersten Staatsprüfung zum Pflichtfachstoff zählen. Zum anderen werden in den verschiedenen Teilgebieten jeweils auch die einschlägigen europarechtlichen Regelungen mitbehandelt, sodass Sie auch diese Fertigkeiten am konkreten Beispiel vertiefen können.

Dabei erweist sich die räumliche Nähe zum Bundesverwaltungsgericht, das nicht weit entfernt seinen Sitz hat, als erheblicher Standortvorteil: Zum einen bestehen verschiedene Kooperationen mit den Lehrstühlen des Öffentlichen Rechts, zum anderen halten die Richter des Bundesverwaltungsgerichts im Schwerpunktbereich selbst Vorlesungen an unserer Fakultät. Damit sowie durch die Einbindung besonders qualifizierter Rechtsanwälte wird gewährleistet, dass auch die Rechtspraxis zu Wort kommt.

Zum Schwerpunktbereich 2

Durch die fortschreitende Globalisierung und Migration nach sowie innerhalb Europas gewinnen Fälle mit auslandsrechtlichem Einschlag zunehmend an Bedeutung. Das kommt vor allem durch die angestrebte und teilweise bereits verwirklichte Schaffung eines einheitlichen europäischen Binnenmarktes als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zum Ausdruck. Der Schwerpunktbereich Internationaler und Europäischer Privatrechtsverkehr befasst sich mit der privatrechtlichen Seite internationaler und europäischer Rechtsanwendung.

Dies umfasst neben der Bestimmung des jeweils anwendbaren materiellen Rechts auch prozessrechtliche Elemente. Den Studierenden wird ein breit gefächertes Rechtsgebiet näher gebracht, um ihnen die wesentlichen Instrumente zur materiell- und prozessrechtlichen Behandlung derartiger Fallkonstellationen zu erläutern. Dabei stehen die Bearbeitung internationaler privatrechtlicher Fälle, deren Zuordnung zu einer bestimmten Rechtsordnung sowie die prozessuale Behandlung im Vordergrund.

Zum Schwerpunktbereich 3

Dieser Schwerpunkt fokussiert die europäischen und internationalen Bezüge des Rechts. Im Vordergrund stehen die Institutionen und Rechtsquellen des Europa- und Völkerrechts, internationale und supranationale Organisationen sowie die Menschenrechte. All dies bestimmt klassischerweise die berufliche Tätigkeit bei der EU, im diplomatischen Dienst oder bei internationalen Organisationen.

Zudem sehen sich vor allem Richter_innen, Rechtsanwält_innen, Delegierte, Diplomat_innen sowie Völker- und Europarechtswissenschaftler_innen zu Beginn des 21. Jahrhunderts mit radikalen Veränderungen konfrontiert. So rücken nichtstaatliche bewaffnete Konflikte zunehmend in den Vordergrund und stellen das humanitäre Völkerrecht vor schwierige Fragen. Das Phänomen der „Krise“ bestimmt immer mehr den europarechtlichen Diskurs und bringt das institutionelle Gleichgewicht ins Wanken. Der Schwerpunktbereich bietet interessierten Studierenden die Gelegenheit, sich mit diesen und anderen Fragen aus dem Völker- und Europarecht zu befassen.

Zum Schwerpunktbereich 4

Im Mittelpunkt der universitären Ausbildung steht die praxisbezogene Vermittlung der materiellen Rechtsgrundlagen des Bank- und Kapitalmarktrechtes, aktueller Rechtsentwicklungen und zivilprozessualer Besonderheiten.

Zum Curriculum des Pflichtfachbereichs gehören insbesondere das Recht der Bankgeschäfte mit Verbrauchern und gewerblichen Kunden, das Recht der Geldanlage (u.a. Anlageberatung, Wertpapiergeschäfte die Vermögensverwaltung), der internationale und nationale Zahlungsverkehr, das Effektengeschäft, das Bankenaufsichtsrecht sowie das Wertpapierhandelsrecht und das Börsenrecht.

Zum Schwerpunktbereich 5

Hinweis: Ein Kolloquium zum Schwerpunktbereich wird im Wintersemester 

2022/23 nicht angeboten. Weitere Informationen finden Sie hier

Der Schwerpunkt Kriminalwissenschaften hat als Pflichtfächer das Revisionsrecht, die Rechtsfolgen der Tat sowie materiell-rechtlich das Wirtschaftsstrafrecht. Im Revisionsrecht gilt es, vertiefte strafprozessrechtliche Kenntnisse nachzuweisen; die Studierenden müssen hier die Klaviatur der StPO aus unterschiedlichen Blickwinkeln beherrschen. Das Sanktionsrecht in einer ersten theoretischen Herangehensweise wird gelehrt und geprüft – das Wirtschaftsstrafrecht geht über das Kernstrafrecht hinaus. Als Wahlfächer werden u. a. das Ordnungswidrigkeitenrecht sowie das europäische und internationale Strafrecht angeboten. Dazu kommen das Steuerstrafrecht sowie Kriminologie für Fortgeschrittene im Bezug zum Wirtschaftsstrafrecht – Stichwort: Compliance.

Zum Schwerpunktbereich 6

Der Schwerpunkt Medien- und Informationsrecht erfüllt das unerlässliche Bedürfnis einer demokratischen Informationsgesellschaft nach kompetenten Jurist:innen, die sich ihrer Chancen und Risiken gleichermaßen bewusst und in der Lage sind, die vielfältigen Konflikte zwischen Informationsinteressen und Persönlichkeitsschutz, zwischen technischem Fortschritt und rechtlichen Ordnungen, zwischen demokratischem Auftrag und wirtschaftlichen Zwängen zu erfassen. Neben den Funktionen der Medien für die demokratische Willensbildung haben sich wesentliche Veränderungen der menschlichen Kommunikation in vielen Gebieten ergeben. Sie (auch im internationalen Kontext) rechtlich zu erfassen und zu umhegen ist eine fortgesetzte Aufgabe und Herausforderung - gerade weil sich Information und Kommunikation dem Zugriff der nationalen Rechtsordnung entziehen. Zudem bietet sich damit zugleich ein neues Arbeitsgebiet an, auf dem junge Jurist:innen ein interessantes berufliches Tätigkeitsfeld finden können.

ZUM SCHWERPUNKTBEREICH 7

Die Juristenausbildung erfolgt traditionell aus dem Blickwinkel der richterlichen Tätigkeit. Dieser Schwerpunktbereich dient der wissenschaftlichen Vertiefung vor allem des Zivilrechts einschließlich des Prozess- und Vollstreckungsrechts unter der Perspektive eines handlungsbezogenen Umgangs mit der Rechtsordnung, wie sie etwa von einem Rechtsanwalt zugrunde gelegt wird. Die Fragen der anwaltlichen Vertragsgestaltung und Prozessführung bis hin zur Zwangsvollstreckung bilden einen wesentlichen Bestandteil der Schwerpunktausbildung.

Neben den Pflicht- und reichhaltigen Wahlfächern bietet der Schwerpunkt praktische Übungen zur Strategie in Prozess und Zwangsvollstreckung sowie bei der Rechtsgestaltung an. Die Teilnahme an Moot Courts kann in die Schwerpunktbereichsausbildung integriert werden. Der Schwerpunkt soll Studierenden schon während des Studiums auf den Beruf als Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin, Notar_in oder eines_r in einem Unternehmen rechtsberatend tätigen_r Juristen_in vorbereiten.

Zum Schwerpunktbereich 8

Der wirtschaftsrechtlich orientierte Schwerpunktbereich soll interessierten Studierenden die Möglichkeit bieten, vertiefte Kenntnisse im Unternehmensrecht zu erlangen und Einblicke in diese zugleich spannende und vielschichtige Materie zu gewinnen, die auch nach dem Studium vielfältige Berufschancen eröffnen.

Der Schwerpunktbereich „Unternehmensrecht“ soll die Studierenden befähigen, rechtliche Probleme aus den Bereichen Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht zu bewältigen, in den dogmatischen Gesamtzusammenhang einzuordnen und praktikable Lösungen für neu auftretende Probleme zu finden. Die fortschreitende Entwicklung des Wirtschaftsrechts – zunehmend beeinflusst von europarechtlichen Vorgaben – wird auch in Zukunft hohe Anforderungen an Jurist_innen stellen. Sie bietet aber zugleich auch eine Chance, sich im späteren Berufsleben zu profilieren und von der breiten Masse abzuheben.

Zum Schwerpunktbereich 9

Das Arbeitsrecht gehört in der Praxis zu den am stärksten wachsenden Rechtsgebieten und bietet dadurch ausgezeichnete Job-Chancen mit vielfältigen Einsatzmöglichkeiten. Dies belegen nicht nur die ständig wachsenden Zahlen der Fachanwälte_innen für Arbeitsrecht und Untersuchungen zu den Einsatzfeldern für Jurist_innen. Neben den klassischen Berufsfeldern (Arbeitsrichter_in oder Fachanwalt bzw. -anwältin) sind auch Tätigkeiten in den Personalabteilungen von Unternehmen oder als Gewerkschafts- oder Arbeitgeberverbandsvertreter_in möglich.

Durch den Schwerpunktbereich sollen die Studierenden das nötige Rüstzeug bekommen, das breit gefächerte Aufgabenspektrum der Arbeitsrechtler_innen sowohl in der Theorie als auch in der Praxis sicher zu bewältigen. Daher werden neben soliden Kenntnissen des Individual- und Kollektivarbeitsrecht auch die jeweils zugehörigen wirtschaftlichen Zusammenhänge sowie entsprechende verhandlungsstrategische Erwägungen vermittelt.

Zum Schwerpunktbereich 10

Steuerrecht ist ein Teilgebiet des Öffentlichen Rechts mit eigener Gerichtsbarkeit. Es weist aber auch enge Bezugspunkte zum Zivilrecht auf, vor allem zum Bilanz- und Gesellschaftsrecht. Solide Kenntnisse im Steuerrecht eröffnen vielfältige Berufsperspektiven: Das ist offensichtlich für Fachanwält_innen für Steuerrecht, für Finanzbeamt_innen im höheren Dienst oder für Finanzrichter_innen. Aber auch in der hochqualifizierten Gestaltungsberatung sind steuerrechtliche Kenntnisse gefragt: So muss jede zivilrechtliche Beratung und Vertragsgestaltung im Unternehmensrecht auch die steuerrechtlichen Folgen im Auge haben. Geht es etwa um die Wahl der richtigen Gesellschaftsform, setzt die professionelle Beratung Kenntnisse im Einkommen-, Körperschaft-, Umsatzsteuer-, Gewerbe- und Umwandlungssteuerrecht voraus, weil das Steuerrecht insgesamt nicht rechtsformneutral ausgestaltet ist. Das dazu erforderliche Verständnis der Steuerrechtssystematik erlernen Sie im Schwerpunktstudium Steuerrecht.

Zum Schwerpunktbereich 11

Eine zentrale Wirksamkeitsbedingung rechtsgeschäftlicher Vereinbarungen ist die Chance auf einen beidseitig angemessenen Interessenausgleich. Bei Verträgen über Massengüter ist konstitutive Voraussetzung einer solch materialen Vertragsfreiheit die Sicherung eines wirksamen Wettbewerbs durch das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellrecht) und das Recht der wettbewerbsanalogen Regulierung natürlicher (Netz-)Monopole (Regulierungsrecht). Der Schwerpunktbereich 12 führt die Studierenden in die dogmatischen Grundlagen des Kartell- und Regulierungsrechts ein. Ein besonderer Fokus liegt auf dem Internetkartellrecht und dem Energiewirtschaftsrecht. Behandelt wird zudem das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, das vor unlauteren, vor allem vor irreführenden und aggressiven Geschäftspraktiken schützt. Die Rechtsgebiete des Schwerpunktes bieten Ihnen vielfältige Betätigungsmöglichkeiten in Gerichten, (Regulierungs-)Behörden, Anwaltskanzleien und Beratungsgesellschaften.

Zum Schwerpunktbereich 12

Das könnte Sie auch interessieren

Vorlesungsverzeichnisse und Stundenpläne

mehr erfahren

Prüfungsanmeldung und Prüfungstermine

mehr erfahren

Prüfungsunfähigkeit und Nachteilsausgleich

mehr erfahren