Für diesen ersten Teil Ihres Pflichtfachstudiums sind in der Regel die ersten drei Semester vorgesehen. In dieser Zeit legen Sie die Zwischenprüfung ab und erwerben mindestens einen Grundlagenschein. Der Stoff der drei Kernrechtsgebiete wird in Vorlesungen und Arbeitsgemeinschaften (AGs) vermittelt. Parallel können Sie bereits mit einer Schlüsselqualifikation beginnen, Ihre Fremdsprachenkenntnisse nachweisen oder juristische Praktika absolvieren.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Seminargebäude, Foto: Universität Leipzig
Seminargebäude auf dem Campus Augustusplatz statt: Hier findet ein Großteil der Arbeitsgemeinschaften statt, Foto: Universität Leipzig

Inhaltlich werden im Grundstudium zunächst die grundlegenden Zusammenhänge der einzelnen Rechtsgebiete erläutert. Dazu finden Vorlesungen zu den drei großen Rechtsgebieten statt:

  • Bürgerliches Recht
  • Öffentliches Recht
  • Strafrecht

Begleitend dazu werden Arbeitsgemeinschaften angeboten, in denen der Stoff der Vorlesungen anhand von Fällen wiederholt und vertieft wird. Mit Ihrer Anmeldung erhalten Sie automatisch ein Anrecht auf Teilnahme und Lehrmaterial. Eine Übersicht der angebotenen Arbeitsgemeinschaften im aktuellen Semester finden Sie hier

Am Ende des Semesters stehen dann die Semesterabschlussklausuren, die das über das Semester vermittelte Wissen abfragen. Die Klausurbearbeitungszeit beträgt jeweils zwei Zeitstunden. 

Um an einer Pflichtfachvorlesung teilnehmen zu können, ist die vorherige Anmeldung zwingend erforderlich. Mit der Anmeldung zu einer Pflichtfachvorlesung
erfolgt automatisch immer die Anmeldung zur jeweiligen Abschlussklausur.

Sollten Sie eine Prüfungsleistung nicht bestehen, ist unbedingt die Wiederholungsfrist gem. § 14 Abs. 1 PrüfO zu beachten. 

Die Hausarbeit für Anfangende schreiben Sie in den Semesterferien. Die Bearbeitungszeit beträgt vier Wochen. Sie werden im Bürgerlichen Recht, im Öffentlichen Recht und im Strafrecht jeweils für die gleiche Zahl an Studierenden angeboten. Alle Studierenden sind berechtigt, an einer Hausarbeit für Anfangende je Semesterferien teilzunehmen.

Eine erfolgreich absolvierte Hausarbeit für Anfangende ist - neben den Semesterabschlussklausuren - Voraussetzung für das Bestehen der Zwischenprüfung. Es wird empfohlen, an der Hausarbeit bereits im 1. Fachsemester teilzunehmen.

Sollten Sie eine Prüfungsleistung nicht bestehen, ist unbedingt die Wiederholungsfrist gem. § 14 Abs. 1 PrüfO zu beachten. 

 

Mit der Zwischenprüfung qualifizieren Sie sich für das Hauptstudium. Sie haben die Zwischenprüfung bestanden, wenn Sie folgende Prüfungsleistungen erfolgreich erbracht haben:

  • 3 Klausuren im Bürgerlichen Recht
  • 3 Klausuren Öffentliches Recht*
  • 2 Klausuren Strafrecht
  • 1 Hausarbeit für Anfangende

* Studierende, die das Studium der Rechtswissenschaft vor dem Wintersemester 2022/2023 begonnen haben, müssen erfolgreich an zwei Klausuren im Öffentlichen Recht teilnehmen. 

Die Zwischenprüfung sollte spätestens zum Beginn des 5. Fachsemester abgelegt werden. 

Näheres regeln die §§ 5, 14 und 17 der Studienordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft.

Grundlagenfächer wie Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie oder Rechtssoziologie stellen interdisziplinäre Bezüge zu anderen Fachgebieten her. Da im Semester mehrere Grundlagenfächer angeboten werden, können auch mehrere ausgewählt und besucht werden. Den Grundlagenschein erhalten Sie, wenn Sie die zweistündige Abschlussklausur bestehen.

Der Grundlagenschein ist Voraussetzung für die Teilnahme an den Übungen für Fortgeschritten im Hauptstudium.

Um am Grundlagenfach teilnehmen zu können, ist die vorherige Anmeldung zwingend erforderlich. Mit der Anmeldung zum Grundlagenfach erfolgt automatisch immer die Anmeldung zur jeweiligen Abschlussklausur.

Um zur staatlichen Pflichtfachprüfung zugelassen zu werden, müssen Sie erfolgreich an einer Lehrveranstaltung zu den Schlüsselqualifikationen (SQ) teilgenommen haben und dies nachweisen. Sie können alternativ gleichwertige Leistungsnachweise einer in- oder ausländischen Universität über die erfolgreiche Teilnahme an einer entsprechenden Veranstaltung durch das Landesjustizprüfungsamt anerkennen lassen. Mündliche Vorträge im Rahmen des Zulassungsseminars werden zum Teil ebenfalls als SQ-Nachweis anerkannt.

Die Schlüsselqualifikationen sollen Ihnen dabei helfen, Ihre sozialen, methodischen und persönlichen Fähigkeiten zu entwickeln bzw. auszubauen. So können Sie Ihr Wissen im späteren Berufsleben optimal anwenden. Zu den konkreten Veranstaltungsinhalten gehören beispielsweise Kommunikationsfähigkeit, Gesprächsführung, Rhetorik, Vernehmungslehre, Verhandlungsmanagement, Streitschlichtung und Mediation.

Im Rahmen welcher Veranstaltungen Sie die Schlüsselqualifikationen erwerben können, entnehmen Sie bitte dem aktuellen Vorlesungsverzeichnis. Die Teilnehmerzahl ist zumeist begrenzt; eine Anmeldung erfolgt über die jeweiligen Sekretariate oder über Moodle. Belegen Sie die Veranstaltung zu den Schlüsselqualifikationen am besten zwischen dem 3. und 6. Fachsemester.

Ihr Fremdsprachennachweis ist eine Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung und die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung.

Den Nachweis fachspezifische Kenntnisse in einer Fremdsprache erbringen Sie, indem Sie entweder erfolgreich an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs teilnehmen. Aktuelle Veranstaltungen der Fakultät zum Sprachenschein finden Sie im Vorlesungsverzeichnis.

In der „praktischen Studienzeit“ haben Sie Gelegenheit, bei einer geeigneten Stelle verschiedene Arbeitsfelder für Jurist_innen kennenzulernen. Das Praktikum kann ab der vorlesungsfreien Zeit nach dem 2. Fachsemester begonnen werden.

§ 19 SächsJAPO gibt den Rahmen für praktische Studienzeiten während des rechtswissenschaftlichen Studiums vor. Um zur Ersten Juristischen Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie insgesamt eine Zeit von 90 Tagen praktischer Studienzeit nachweisen.

Bitte beachten Sie:

  • Die praktische Studienzeit kann bei einer einzigen Stelle abgeleistet werden.
  • Bei der Berechnung der 90 Tage zählen die Samstage, die Sonntage und die Feiertage mit.
  • Sie können die praktische Studienzeit erst nach Vorlesungsschluss des zweiten Semesters ableisten.
  • Anerkannt werden nur Praktika, die in der vorlesungsfreien Zeit absolviert wurden.

Sie können Ihre Praktika in Justiz oder Verwaltung, bei Rechtsanwält:innen oder Notar:innen sowie in anderen geeigneten Stellen machen. Dabei ist es egal, ob diese im In- oder Ausland sind. Das Landesjustizprüfungsamt bestimmt die Anforderungen, denen geeignete Praktikumsstellen genügen müssen. Beachten Sie dazu bitte auch die Infobox auf dieser Seite.

Die praktische Studienzeit kann auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Studierenden eine Ausbildung für die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz mit dem fachlichen Schwerpunkt Justizdienst erfolgreich abgeschlossen haben. Alternativ wird auch eine Ausbildung in der ersten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung „Allgemeine Verwaltung“ mit dem fachlichen Schwerpunkt „Allgemeiner Verwaltungsdienst“ anerkannt. Überdies gilt das bei erfolgreichem Abschluss einer Ausbildung in einem sonstigen juristischen Berufszweig, wenn die erworbenen Kenntnisse denjenigen vergleichbar sind, die während der praktischen Studienzeit in den jeweiligen Rechtsgebieten vermittelt werden. Über den Antrag entscheidet das Landesjustizprüfungsamt.

Die praktische Studienzeit können Sie auch im Rahmen eines Gruppenpraktikums zusammen mit anderen Studierenden bei einer/einem Richter:in oder Staatsanwält:in ableisten.

GRUPPENPRAKTIKA TERMINE Sommersemester 2023
PDF 31 KB

 

Für weitere Informationen beachten Sie bitte die Hinweise des Landesjustizprüfungsamts zu den praktischen Studienzeiten.

Am Ende des 3. Fachsemester müssen Sie die folgenden Leistungnachweise vorlegen:

  1. Grundlagenschein
  2. Bestandene Zwischenprüfung
     

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