Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen rund um den Schwerpunktbereich 1 – Grundlagen des Rechts.
Informationen zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den SPB 1
Mit dem Wintersemester 2022/23 ist die Studien- und Prüfungsordnung für das Studium der Rechtswissenschaft geändert worden. Dies betrifft auch das Studium im Schwerpunktbereich 1:
- Die Vorlesungen zu beiden bisherigen Prüfungsfächern Rechtsphilosophie der Neuzeit und Rechtsgeschichte der Neuzeit wurden von 3 Semesterwochenstunden (SWS) auf 2 SWS verkürzt.
- Hinzugetreten ist als drittes Prüfungsfach die Rechtssoziologie (2 SWS).
- Die Fächer Rechtssoziologie und Rechtsphilosophie der Neuzeit werden immer in den Wintersemestern angeboten
- Das Fach Rechtsgeschichte der Neuzeit wird immer in den Sommersemestern angeboten.
Aus diesen drei Fächern wird der Stoff der Klausur im SPB 1 für den universitären Teil des Examens entnommen.
Daneben kennt die Studienordnung (S. 27) eine Reihe wahlobligatorischer Fächer, die alle zwei bis drei Semester gelesen werden. Das Lehrprogramm wird sodann ergänzt durch eine Reihe von Seminaren. Schließlich werden gelegentlich auch Lehrveranstaltung kraft Anzeige als Lehrveranstaltungen im SPB 1 angeboten. Das derzeitige Angebot ergibt sich aus dem aktuellen Vorlesungsverzeichnis. Bei den Lehrveranstaltungen des Schwerpunktbereichsstudiums besteht grds. Anwesenheitspflicht. Daher ist auf einem Nachweisbogen (sog. "rosa Zettel") der Besuch der entsprechenden Lehrveranstaltungen aufzuführen: die drei Pflichtfachveranstaltungen (insgesamt 6 SWS), darüber hinaus Wahlfächer im Umfang von insgesamt 8 SWS, schließlich das Prüfungsseminar, in dem man eine wiss. Studienarbeit verfasst und im Vortrag vorstellt und verteidigt.
Schließlich enthält § 30 Abs. 2, 5 der Prüfungsordnung eine Übergangsregelungen für diejenigen, die ihr Schwerpunktbereichsstudium bereits vor dem 01.10.2022 begonnen hatten.