Hier finden Sie alle Informationen rund um die Vorlesungen, Seminare und Arbeitsgemeinschaften an der Professur für Völkerrecht, Europarecht und öffentliches Recht.

Vorlesungen

Recht der internationalen Organisationen – Völkerrecht II

Art der Veranstaltung: Vorlesung

Dozent: Wiss. Mit. Adrian Schildheuer

Anzahl der Semesterwochenstunden: 2

Zeit und Ort: Mittwoch, 13:00 – 15:00 Uhr, HS 13

Beginn: 04.04.2024

Teilnehmerkreis: Studierende des Schwerpunktbereichs 4 sowie der Aufbaustudiengänge (etwa Master "Recht der Europäischen Integration")

Vorkenntnisse: Völkerrecht I

Inhalt: Der Lehrveranstaltung liegt der Befund zugrunde, dass sich das Völkerecht im 20. Jahrhundert zunehmend zu einem Recht der Kooperation entwickelt hat. Die zwischenstaatliche Kooperation manifestiert sich vor allem in der Form der institutionalisierten Zusammenarbeit in internationalen Organisationen. Von dieser Entwicklung ausgehend beschäftigt sich die Vorlesung mit dem allgemeinen Recht der internationalen Organisationen. In der Vorlesung soll auf Fragen der generellen Aufgaben, des Aufbaus und der Wirkweise internationaler Organisationen sowie damit zusammenhängende Rechtsfragen eingegangen werden. Hinsichtlich der Aufgaben und der Mechanismen internationaler Organisationen wird vertiefend auf die Friedenssicherung im Rahmen der Vereinten Nationen und den Menschenrechtsschutz im Rahmen des Europarates eingegangen.

Literatur: Ruffert/Walter, Institutionalisiertes Völkerrecht, 2. Auflage, 2015; Klabbers, An Introduction to International Organizations Law, 4. Auflage, 2022

Freigegeben für folgende Schwerpunktbereiche: SPB 4

Moodle-Link: https://moodle2.uni-leipzig.de/user/index.php?id=49670

LEO im Staatsrecht III und Europarecht

Art der Veranstaltung: Repetitorium  

Dozentin: Prof. Dr. Stephanie Schiedermair

Anzahl der Semesterwochenstunden: 2

Zeit und Ort: Mittwoch von 09:00-13:00 Uhr im HS 1

Beginn: 05.06.2024-04.07.2024

Teilnehmerkreis: Studierende ab dem 6. Semester, die sich auf das Staatsexamen vorbereiten

Vorkenntnisse: Grundlagen im Europarecht und Staatsrecht III

Inhalt: Fallorientierte Examensvorbereitung im Europarecht und Staatsrecht III. Die Lehrinhalte sind in Sachsen Teil des Pflichtfachkatalogs für die Erste Juristische Prüfung gehören. Wiederholung von Grundlagen im Europarecht und Staatsrecht III. Bezüge des Staatsrechts zum Völkerrecht und zum Europarecht (bezogen auf das Recht der Europäischen Union). Dargestellt werden das Verhältnis von Völkerrecht und Europarecht zum Staatsrecht, die Quellen des Völkerrechts und des Europarechts, der innerstaatliche Vollzug von Völkerrecht und Europarecht, die Völkerrechtssubjekte und die auswärtige Gewalt. Systematische Erläuterungen werden durch Beispiele aus der aus der staats-, völker- und europarechtlichen Praxis und Rechtsprechung ergänzt.

Literatur: wird in der Veranstaltung bekannt gegeben

Moodle-Link: https://moodle2.uni-leipzig.de/course/view.php?id=47661

International Human Rights Law

Art der Veranstaltung: Vorlesung

Dozent: Wiss. Mit. Nils Seidel

Anzahl der Semesterwochenstunden: 2

Zeit und Ort: Mittwoch, 13-15 Uhr, Burgstraße 21, Raum 5.30

Beginn: 10.4.2024

Teilnehmerkreis: Studierende ab dem 4. Fachsemester, insbesondere Studierende des Schwerpunktbereichs 4 sowie der Aufbaustudiengänge (etwa Master "Recht der Europäischen Integration“)

Vorkenntnisse: Staatsrecht II (Grundrechte) and III (Internationale Bezüge des GG); knowledge in public international law recommended, but not required

Inhalt: The majority of people on our planet cannot rely on effective human rights protection within their national legal system. Hence, all the more important is the question of whether  those gaps can be filled by international human rights. Over time, through a network of conventions, customary law and declarations, the international community has created an elaborate system of international human rights. The aim of the English lecture is to assess what kind of human rights practice will be important in the future. Accordingly, we will look at the the historical development and the role of human rights in international politics and diplomacy, as well as the institutions and mechanisms on a global and regional level for their enforcement. In doing so, we will not only revise fundamental concepts of general public international law and review them in the context of international human rights. We shall also analyse and debate how international human rights operate in specific contexts and key areas such as armed conflict, climate change, multinational corporations, trade policy, the "war on terror" and poverty. In the end, students should be able to critically assess the effectiveness of the international human rights system.

Literatur: Alston/ Goodman, International Human Rights; Schilling, Internationaler Menschenrechtsschutz

Freigegeben für folgende Schwerpunktbereiche: Die Vorlesung ist als Wahlfach im Schwerpunktbereich 4 (Völker- und Europarecht) zugelassen. Ebenso kann ein Sprachenschein erworben werden.

Moodle-Link: https://moodle2.uni-leipzig.de/course/view.php?id=104
 

Übung im Völker- und Europarecht

Art der Veranstaltung: Fallbearbeitung

Dozentin: Prof. Dr. Stephanie Schiedermair

Anzahl der Semesterwochenstunden: 2

Zeit und Ort: Dienstag, 13-15 Uhr, Burgstraße 21, Raum 5.30 am 07.05 in HS 16 und am 14.05.24 in SR 202

Beginn: 04.04.2024

Teilnehmerkreis: Studierende des Schwerpunkbereichs 4 sowie Studierende ab dem 4. Semester

Vorkenntnisse: Grundlagen im Völker- und Europarecht

Inhalt: Vermittlung des Lehrstoffs im Völker- und Europarecht durch Fälle

Literatur: wird in der Veranstaltung bekannt gegeben

Freigegeben für folgende Schwerpunktbereiche: SPB 4

Moodle-Link: https://moodle2.uni-leipzig.de/course/view.php?id=47662.

Völkerrecht I

Titel der Veranstaltung: Völkerrecht I

Art der Veranstaltung: Vorlesung

Dozentin: Prof. Dr. Stephanie Schiedermair

Anzahl der Semesterwochenstunden: 2

Zeit und Ort: Mi, 09:00-11:00 Uhr im SR 402

Beginn:

Teilnehmerkreis: Studierende des Schwerpunktbereiches 4 sowie Studierende des Masterstudiengangs „Recht der europäischen Integration“ und „European Studies“

Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse im Völkerrecht erforderlich.

Inhalt: Die Vorlesung behandelt die Grundlagen des allgemeinen Völkerrechts. Nach einer Übersicht zur Geschichte werden Begriff, Quellen und Funktionen des Völkerrechts sowie seiner Methoden erläutert. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen die Völkerrechtssubjekte, das Recht der völkerrechtlichen Verträge, das Völkergewohnheitsrecht, die allgemeinen Rechtsgrundsätze und weitere Quellen des Völkerrechts.

Das Recht der diplomatischen und konsularischen Beziehungen sowie Fragen der völkerrechtlichen Verantwortung und ein Exkurs zum Völkerstrafrecht werden auch behandelt.

Ergänzend wird das Verhältnis von Völkerrecht und staatlichem Recht diskutiert.

Literatur: Wird im Rahmen der Veranstaltung bekannt gegeben.

Freigegeben für folgende Schwerpunktbereiche: 4

Moodle-Link: https://moodle2.uni-leipzig.de/course/view.php?id=44314

Reading Course: ICJ Judgements and Advisory Opinions

Titel der Veranstaltung: Reading Course ICJ Judgements and Advisory Opinions

Art der Veranstaltung: Seminar

Dozentin: Prof. Dr. Schiedermair

Anzahl der Semesterwochenstunden: 2

Zeit und Ort: Blockseminar, Termine werden auf der Lehrstuhlwebsite noch bekannt gegeben

Teilnehmerkreis: Interessierte Studierende ab dem 3. Semester, Studierende des Schwerpunktbereichs 4 sowie des Masterstudiengans „Recht der Europäischen Integration (LL.M.)“

Vorkenntnisse: Vorkenntnisse im Völkerrecht sind von Vorteil

Inhalt: Die Veranstaltung soll den Teilnehmer:innen einen leichteren Zugriff und ein besseres Verständnis für die Entscheidungen internationaler Gerichte und Spruchkörper vermitteln. Zu diesem Zweck werden bekannte Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofs (IGH) zusammen mit den Teilnehmer:innen reflektiert und qualitativ analysiert. Die Studierenden sollen auf diese Weise ihre technischen Fertigkeiten auf dem Gebiet des internationalen Rechts verfeinern und zur selbständigen Urteilsanalyse befähigt werden.

Mit der Teilnahme an der Veranstaltung kann ein englischer Sprachschein (bei zusätzlichem Bestehen einer Prüfungsleistung) erworben werden. Studierende, die einen Sprachschein im Rahmen der Veranstaltung erwerben wollen, werden gebeten, sich vorab bei Alma-Web anzumelden. Alternativ zum Sprachschein kann auch eine Schlüsselqualifikation erworben werden. Auch hierfür müssen sie sich vorher bei Alma-Web anmelden. Weitere Infos zur Anmeldung und dem Termin zur Vorbesprechung finden sie auf er Website des Lehrstuhls.

Für Rückfragen wenden Sie sich an lisa.wiese(at)uni-leipzig.de

Literatur: André Nollkaemper, International Law in Domestic Courts (2019); www.icj-cij.org/); Reports of Judgments, Advisory Opinions and Orders; Kirsten Schmalenbach, Casebook Internationales Recht, 2. Auflage, 2014.

Freigegeben für folgenden Schwerpunktbereich: 4

Moodle-Link: hier gibt es keinen Moodle-Kurs

European Criminal Law

Titel der Veranstaltung: European Criminal Law

Art der Veranstaltung: Vorlesung  (der Unterricht findet auf Englisch statt)

Dozent: doc. JUDr. et PhDr. mult. Libor Klimek, PhD., Dr. h. c.

Anzahl der Semesterwochenstunden: 24 SWS

6. November 2022 (Montag) – 5 Stunden – nach 15.00 Uhr

7. November 2022 (Dienstag) – 5 Stunden – nach 15.00 Uhr

8. November 2022 (Mittwoch) – 5 Stunden – nach 15.00 Uhr

9. November 2022 (Donnerstag) – 5 Stunden – nach 15.00 Uhr

10. November 2022 (Freitag) – 4 Stunden – nach 15.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie zum Vorlesungsbeginn auf der Website vom Lehrstuhl für Europarecht, Völkerrecht und Öffentliches Recht (Prof. Schiedermair).

Teilnehmerkreis: Maximal 15 Studierende

Vorkenntnisse: Europarecht, Strafrecht

Inhalt: The course is focused on contemporary issues of European criminal law (ECL), namely: definition of ECL and its relation to national criminal law; sources of ECL; European approach to criminal liability and jurisdiction; exchange of information from national criminal records; Euro-crimes; procedural rights; co-operation in criminal matters; Schengen co-operation, joint investigation teams; protection of victims of crime; institutional dimension of co-operation.

Literatur: Klip, A. European Criminal Law, 4th edition. Intersentia, 2021, 676 pages; Ambos, K. European Criminal Law. Cambridge University Press, 2018, 663 pages; Satzger, H. International and European Criminal Law, 2nd edition. C. H. Beck, 2018, 376 pages; Mitsilegas, V. EU Criminal Law after Lisbon. Hart Publishing, 2016, pages; Klimek, L. Mutual Recognition of Judicial Decisions in European Criminal Law. Springer, 2017, 742 pages; Klesczewski, D. Europäisches Strafrecht. Leipziger Universitätsverlag, 2019, 204 Seiten; Satzger, H. Internationales und Europäisches Strafrecht, 9. Auflage. Nomos, 2020, 503 Seiten; Ambos, K. Internationales Strafrecht: Strafanwendungsrecht, Völkerstrafrecht, Europäisches Strafrecht, Rechtshilfe. 5. Auflage. C. H. Beck, 2018, 742 Seiten.

Sonstige Hinweise: Es kann ein englischer Sprachschein (bei Teilnahme an der Veranstaltung sowie Bestehen einer Prüfungsleistung) erworben werden. Studierende, die einen Sprachschein im Rahmen der Veranstaltung erwerben wollen, werden gebeten, sich anzumelden. Der Dozent wird 15 Teilnehmer:innen auswählen. Zur Teilnahme am Auswahlverfahren senden Sie bitte Ihren Lebenslauf und Motivationsschreiben (max. 2 Seiten – auf Englisch) bis zum 20. Oktober 2023 an libor.klimek(at)umb.sk.

Freigegeben für folgende Schwerpunktbereiche: SPB 4

Moodle-Link: https://moodle2.uni-leipzig.de/course/view.php?id=30149

Recht der Internationalen Organisationen – Völkerrecht II

Dozent: Wiss. Mit. Adrian Schildheuer

Anzahl der Semesterwochenstunden: 2

Zeit und Ort: werden noch bekanntgegeben

Teilnehmerkreis: Studierende des Schwerpunktbereichs 4 sowie der Aufbaustudiengänge (etwa Master "Recht der Europäischen Integration")

Vorkenntnisse: Völkerrecht I

Inhalt: Der Lehrveranstaltung liegt der Befund zugrunde, dass sich das Völkerecht im 20. Jahrhundert zunehmend zu einem Recht der Kooperation entwickelt hat. Die zwischenstaatliche Kooperation manifestiert sich vor allem in der Form der institutionalisierten Zusammenarbeit in internationalen Organisationen. Von dieser Entwicklung ausgehend beschäftigt sich die Vorlesung mit dem allgemeinen Recht der internationalen Organisationen. In der Vorlesung soll auf Fragen der generellen Aufgaben, des Aufbaus und der Wirkweise internationaler Organisationen sowie damit zusammenhängende Rechtsfragen eingegangen werden. Hinsichtlich der Aufgaben und der Mechanismen internationaler Organisationen wird vertiefend auf die Friedenssicherung im Rahmen der Vereinten Nationen und den Menschenrechtsschutz im Rahmen des Europarates eingegangen.

Literatur: Ruffert/Walter, Institutionalisiertes Völkerrecht, 2. Auflage, 2015; Klabbers, An Introduction to International Organizations Law, 4. Auflage, 2022

International Human Rights Law

Dozent: Wiss. Mit. Nils Seidel

Anzahl der Semesterwochenstunden: 2

Zeit und Ort: werden noch bekanntgegeben

Teilnehmerkreis: Studierende ab dem 4. Fachsemester, insbesondere Studierende des Schwerpunktbereichs 4 sowie der Aufbaustudiengänge (etwa Master "Recht der Europäischen Integration")

Vorkenntnisse: Staatsrecht II (Grundrechte) und Staatsrecht III, Vorkenntnisse im Völkerrecht I sind empfohlen.

Inhalt: Die Mehrheit der Menschen unserer Erde kann sich nicht auf einen effektiven Menschenrechtsschutz innerhalb ihres nationalen Rechtsrahmens verlassen. Umso bedeutsamer ist daher die Frage, ob internationale Menschenrechte jene Schutzlücken füllen können. Durch ein Netz von Konventionen, Gewohnheitsrecht und Erklärungen hat die internationale Gemeinschaft seit Ende des 2. Weltkrieges ein ausgeprägtes System des internationalen Menschenrechtsschutzes geschaffen. Ziel der englischsprachigen Vorlesung ist es, einschätzen zu können, welche Art von Menschenrechtspraxis in Zukunft wichtig sein wird.

Dementsprechend werden wir uns mit der historischen Entwicklung und der Rolle von Menschenrechten in der internationalen Politik und Diplomatie befassen sowie die Institutionen und Mechanismen auf globaler und regionaler Ebene zu ihrer Durchsetzung betrachten. Dabei werden nicht nur grundlegende Konzepte des allgemeinen Völkerrechts wiederholt und im Lichte des internationalen Menschenrechtsschutzes vertieft. Wir werden auch gemeinsam diskutieren, wie internationale Menschenrechte in bestimmten Kontexten und Schlüsselbereichen wirken, z. B. Krieg, Klimawandel, multinationale Unternehmen, Kampf gegen den Terrorismus und Armut. Durch die Untersuchung verschiedener Konventionen und Sachverhalte werden die Studierenden in die Lage versetzt, die Wirksamkeit des internationalen Menschenrechtssystems kritisch zu beurteilen.

Die Vorlesung ist als Wahlfach im Schwerpunktbereich 4 (Völker- und Europarecht) zugelassen. Ebenso kann ein Sprachenschein erworben werden.

Literatur: Alston/ Goodman, International Human Rights; Schilling, Internationaler Menschenrechtsschutz

Völkerrecht I​​​​​
Dozentin: Prof. Dr. Schiedermair
Zeit und Ort: Mi. 9.00 – 11.00 Uhr, S 402 (Seminargebäude)
Beginn: 12.10.2021
Teilnehmerkreis: Studierende des Schwerpunktbereiches 4 sowie Studierende des Masterstudiengangs „Recht der europäischen Integration“
Vorkenntnisse:
Inhalt: Die Vorlesung behandelt die Grundlagen des allgemeinen Völkerrechts. Nach einer Übersicht zur Geschichte werden Begriff, Quellen und Funktionen des Völkerrechts sowie seiner Methoden erläutert. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen die Völkerrechtssubjekte, das Recht der völkerrechtlichen Verträge, das Völ-kergewohnheitsrecht, die allgemeinen Rechtsgrundsätze und weitere Quellen des Völkerrechts. Ergänzend wird auch das Verhältnis von Völkerrecht und staatlichem Recht diskutiert. Schließlich ist auch das Recht der diplomatischen und konsularischen Beziehungen sowie Fragen der völkerrechtlichen Verantwortung und ein Ex-kurs zum Völkerstrafrecht mit einbezogen.

Reading Course: ICJ Judgements and Advisory Opinions
Dozentin: Prof. Dr. Schiedermair

Zeit und Ort: Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich! Veranstaltung findet als Blockseminar Ende November statt. Vorbesprechung findet am 06.10.2022 um 10:00 Uhr online statt.

Teilnehmerkreis: Interessierte Studierende, Studierende des Schwerpunktbe-reichs 4 sowie des Masterstudiengangs „Recht der Europäischen Integration (LL.M.)“
Inhalt: Die Veranstaltung möchte den Teilnehmenden einen leichteren Zugriff und ein besseres Verständnis für die Entscheidungen internationaler Gerichte und Spruchkörper vermitteln. Zu diesem Zweck werden bekannte Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofs (IGH) zusammen mit den Teilnehmenden reflektiert und qualitativ analysiert. Dabei wird durch die Teilnehmenden im Rahmen eines Kurzvortrages jeweils ein Urteil vorgestellt und anschließend diskutiert. Teilneh-mende sollen auf diese Weise ihre technischen Fertigkeiten auf dem Gebiet des internationalen Rechts verfeinern und zur selbstständigen Urteilsanalyse befähigt werden. Die Veranstaltung wird in englischer Sprache gehalten.

International Human Rights Law

Dozent: Nils Seidel

Zeit und Ort: Di. 9.00 – 11.00 Uhr, Burgstr. 27, Raum 5.01
Teilnehmerkreis: Studierende ab dem 3. Semester

Inhalt: Die Mehrheit der Menschen unserer Erde kann sich nicht auf einen effektiven Menschenrechtsschutz innerhalb ihres nationalen Rechtsrahmens verlassen. Umso bedeutsamer ist daher die Frage, ob internationale Menschenrechte jene Schutzlücken füllen können. Durch ein Netz von Konventionen, Gewohnheitsrecht und Erklärungen hat die internationale Gemeinschaft seit Ende des 2. Weltkrieges ein ausgeprägtes System des internationalen Menschenrechtsschutzes geschaffen. Ziel der Vorlesung ist es, einschätzen zu können, welche Art von Menschenrechtspraxis in Zukunft wichtig sein wird.

Dementsprechend werden wir uns mit der historischen Entwicklung und der Rolle von Menschenrechten in der internationalen Politik und Diplomatie befassen sowie die Institutionen und Mechanismen auf globaler und regionaler Ebene zu ihrer Durchsetzung betrachten. Dabei werden nicht nur grundlegende Konzepte des allgemeinen Völkerrechts wiederholt und im Lichte des internationalen Menschenrechtsschutzes vertieft. Wir werden auch gemeinsam diskutieren, wie internationale Menschenrechte in bestimmten Kontexten und Schlüsselbereichen wirken, z. B. Krieg, Klimawandel, multinationale Unternehmen, Kampf gegen den Terrorismus und Armut. Durch die Untersuchung verschiedener Konventionen und Sachverhalte werden die Studierenden in die Lage versetzt, die Wirksamkeit des internationalen Menschenrechtssystems kritisch zu beurteilen.

Es besteht die Möglichkeit des Erwerbs des Sprachenscheins; die Veranstaltung ist außerdem als Wahlfach im SPB 4 (Europa- und Völkerrecht) zugelassen.

Europäischer Menschenrechtsschutz – EMRK oder Internationaler u. Europ. Menschenrechtsschutz

Dozent: Edin Šarčević

Zeit und Ort: Blockveranstaltung vom 06.01.23 – 03.02.23

Mo., 11.00 – 13.00 Uhr, Burgstr. 21/SR 3.21 (ab 09.01.23)
Mi., 11.00 – 13.00 Uhr, Burgstr. 21/SR 3.21 (ab 09.01.23)
Fr., 09:00 – 11:00 Uhr, Burgstr. 21/SR 3.21 (ab 09.01.23)

Teilnehmerkreis: Interessierte Studierende, Studierende der Schwerpunktbereiche 1, 3, 4, 6 und 7
Inhalt: Mit der EMRK sowie den zahlreichen Zusatzprotokollen, die überwiegend in den Text der EMRK eingearbeitet sind, wurde ein effektives System zum Schutz der Menschenrechte geschaffen. Die Veranstaltung gibt einen Überblick über recht-liche Mechanismen zum Schutz der Menschenrechte auf internationaler und euro-päischer Ebene und skizziert die Entwicklung des internationalen Menschenrechts-schutzes. Dabei wird unter anderem auch auf den regionalen Menschenrechts-schutz innerhalb des interamerikanischen und afrikanischen Systems eingegangen. Vertiefender wird das Schutzsystem der Europäischen Menschenrechtskonvention und der damit verbundene Rechtsschutz vor dem EGMR behandelt. Sodann wer-den die ausgewählten materiell-rechtlichen Gewährleistungen der EMRK heraus-gearbeitet. Dies geschieht zumeist anhand von Fällen und bereits ergangener Rechtsprechung zu den einzelnen Schutzrechten. Abgerundet wird die Übersicht mit einem Vergleich der Gewährleistungen durch die EMRK mit den Grundrechten des Grundgesetzes sowie den EU-Grundrechten.

Seminare

Der Ukrainekrieg im Spiegel des Rechts

Zulassungs- und Prüfungsseminar von Frau Prof. Dr. Stephanie Schiedermair.

Die Vorbesprechung findet am 11. September 2023, Raum 4.06, (Burgstraße 21) um 12:00 Uhr (s.t.) statt. Für Anmeldung oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an lisa.wiese@uni-leipzig.de.

Seminarankündigung und Themenübersicht
PDF 856 KB

 

 

Seminar zum Europäischen Verwaltungsrecht in Padua, Italien

Im Wintersemester 2023/24 bietet Frau Prof. Dr. Stephanie Schiedermair ein gemeinsames Seminar mit der Universität Padua zum europäischen Verwaltungsrecht an. Das Seminar soll neben einleitenden Grundlagen des Europäischen Verwaltungsrechts einen Austausch und Einblick in die Europäische Union als „Verwaltungsraum“ im digitalen Zeitalter geben. Als „Rechtsgebiet im Werden“ bietet das Europäische Verwaltungsrecht zahlreiche Diskussionsmöglichkeiten insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz.

Mit der Teilnahme an der Veranstaltung kann ein englischer Sprachschein oder ein Zulassungsseminarschein (bei Anfertigung einer entsprechenden Zulassungsseminararbeit) erworben werden.

Mit der Teilnahme an der Veranstaltung kann ein englischer Sprachschein oder ein Zulassungsseminarschein (bei Anfertigung einer entsprechenden Zulassungsseminararbeit) erworben werden.

Die Teilnehmerzahl ist auf 5 Plätze begrenzt und über ein Arqus-Stipendium voll finanziert (Reise- und Übernachtungskosten).

Seminarankündigung
PDF 206 KB

Von der Paulskirchenverfassung zum Vertrag von Maastricht – Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im europäischen Mehrebenensystem

Im Wintersemester 2023/24 bietet Frau Prof. Dr. Cornelia Manger-Nestler, LL.M. (HTWK Leipzig) ein Seminar zur Ausstrahlungswirkung von ausgewählten Wegmarken deutscher Verfassungsgeschichte auf die europäische Verfassungswirklichkeit unter dem Titel "Von der Paulskirchenverfassung zum Vertrag von Maastricht – Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im europäischen Mehrebenensystem" an.

Das Zulassungsseminar wird als Blockveranstaltung am Semesterende abgehalten. Die Vorbesprechung mit endgültiger Themenvergabe und formalen Hinweisen findet zu Semesterbeginn statt. Der genaue Termin wird noch bekanntgegeben. Absolviert werden kann das Seminar als Zulassungsseminar (Staatsexamen, unabhängig vom gewählten SPB).

Achtung: Eine Anmeldung für das Seminar ist nicht mehr möglich, da die verfügbaren Plätze bereits belegt sind (10.09.2023).

Seminarankündigung
PDF 3 MB

Seminar: Anti Corruption Compliance - Legal and Factual Insight into the Work of a Compliance Organization, concluded by a Case Study

Dozentin: Dr. Cordula Meckenstock, LL.M.

Anzahl der Semesterwochenstunden: Blockveranstaltung

Zeit und Ort: Blockveranstaltung am 3. und 4. April 2023

Teilnehmerkreis: Interessierte Studierende der Schwerpunktbereiche 3, 6, 8 und 9 ab dem 3. Semester

Inhalt: Das zweitägige englischsprachige Seminar liefert zunächst einen Überblick über die einschlägigen weltweiten rechtlichen Regelungen zum Thema Antikorruptionsstrafrecht. Dazu gehören das OECD-Übereinkommen über die Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr, der U.S.-amerikanische Foreign Corrupt Practices Act, der britische UK Bribery Act sowie die einschlägigen StGB- und OWiG-Regelungen. Nach Vorstellung der letzten großen pressewirksamen Korruptions-Fälle wird die praktische Arbeit einer Compliance Organisation in einem international tätigen Unternehmen vorgestellt. Das Seminar mündet in einer interaktiven Fallstudie vor dem Hintergrund des bis dahin Erarbeiteten.

Ein englischer Sprachschein kann bei Teilnahme an der Veranstaltung sowie Bestehen einer Prüfungsleistung erworben werden. 

Des Weiteren kann ein Teilnahmeschein für folgende Schwerpunktbereiche erworben werden: • Internationaler und Europäischer Privatrechtsverkehr (SPB 3) • Kriminalwissenschaften (SPB 6) • Rechtsberatung – Rechtsgestaltung – Rechtsdurchsetzung (SPB 8) • Unternehmensrecht (SPB 9)

Studierende, die einen Sprachschein und/oder einen Schwerpunktbereichs-Teilnahmeschein im Rahmen der Veranstaltung erwerben wollen, werden gebeten, sich bis zum 31. März 2022 bei Prof. Dr. Cordula Meckenstock (cmeckenstock@posteo.de)  anzumelden. 

Den Teilnehmern wird im Vorfeld eine Literaturliste per EMail übersandt.

Zulassungsseminar: Von der Paulskirchenverfassung zum Vertrag von Maastricht. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im europäischen Mehrebenensystem

Dozentin: Prof. Dr. Cornelia Manger-Nestler, LL.M. zusammen mit RR Markus Gentzsch (BMF Berlin)

Anzahl der Semesterwochenstunden: 2

Zeit und Ort: wird bekanntgegeben (Anmeldefrist: 03. April 2023)

Beginn: wird bekanntgegeben

Teilnehmerkreis: Studierende ab dem 3. Fachsemester

Inhalt: Das Jahr 2023 ist ein besonderes Jahr für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – in Deutschland wie in der Europäischen Union: 175 Jahre Paulskirchenversammlung, 100 Jahre Krisenjahr 1923, 105 Jahre Weimarer Republik und 30 Jahre Vertrag von Maastricht. Das von Frau Prof. Dr. Cornelia Manger-Nestler (HTWK Leipzig) und Herrn RR Markus Gentzsch (Bundesministerium der Finanzen, Berlin) angebotene Seminar widmet sich der Ausstrahlungswirkung, die von ausgewählten Wegmarken deutscher Verfassungsgeschichte für die europäische Verfassungswirklichkeit ausgeht.

Alle Themenbereiche eint dabei die Frage nach der integrativen Dimension, die historische Ereignisse für ein demokratisches und rechtsstaatliches europäisches Mehrebenensystem besitzen. Im Themenkomplex A. 175 Jahre Paulskirchenversammlung erörtern grundlegende Aspekte zum Demokratiegehalt, zum Maßstab der Rechtsstaatlichkeit und den Grundrechtsverbürgungen die Paulskirchenverfassung von 1848/49. Im Themenfeld B. Das Krisenjahr 1923 werden sowohl verfassungs- wie währungsrechtlich zu systematisierende Fragen aufgeworfen, denen mit Blick auf Inflationsgefahren eine hohe Aktualität innewohnt. Themenfeld C. widmet sich der Weimarer Republik und damit dem ersten demokratischen Staatsgebilde auf deutschem Boden, wobei sich prägnante verfassungsrechtliche Fragen zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit stellen, welche in rechtsvergleichender Betrachtungsweise Erkenntnisse für das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip der EU wie des Grundgesetzes liefern können. Der Themenkomplex D. zum Vertrag von Maastricht, mit dem 1993 die Europäische Union gegründet wurde, vereint schließlich demokratietheoretische und verfassungsrechtliche Fragen des europäischen Mehrebenensystems, etwa zur demokratischen Legitimation europäischer Institutionen sowie der gerichtlichen Kontrolle im europäischen Rechtsprechungsverbund.

Details zur Anmeldung und den einzelnen Themen finden Sie in der Seminarankündigung
PDF 3 MB
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Arbeitsgemeinschaften

AG Staatsrecht I (1. Fachsemester)

Dozentin: Wis. Mit. Lisa Wiese

Dienstags, 9-11 Uhr (c.t.) online

AG Staatsrecht I (1. Fachsemester)

Dozentin: Wis. Mit. Lisa Wiese

Dienstags, 11-13 Uhr (c.t.) in 5.19 Burgstraße 21

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