Hier finden Sie Informationen und Materialien zu den Veranstaltungen des Zentrums für Non Profit Recht Mitteldeutschland aus dem Jahr 2020.
2. Septembertagung zum Thema "Die wirtschaftliche Betätigung gemeinnütziger Organisationen" am 24. September 2020
Die Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke ist meist sehr kostenintensiv. Unabhängigkeit von den Unwägbarkeiten externer Geldzuflüsse durch staatliche Zuschüsse oder privaten Spenden gewährt steuerbegünstigten Körperschaften allein eine solide Innen- bzw. Selbstfinanzierung, vergleichbar ihren gewerblichen Pendants in der „Wirtschaft“. Zu diesem Zweck bieten sie gegen Entgelt ganz unterschiedlichste Leistungen am Markt an. Diese wirtschaftliche Betätigung reicht dabei von der rentierlichen Anlage des eigenen Vermögens (Vermögensverwaltung) über den steuerbegünstigten Zweckbetrieb bis zum steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die ökonomische Notwendigkeit des „Geldverdienens“ steht dabei in einem Spannungsverhältnis zum Selbstverständnis altruistischen Handelns und der Wettbewerbsneutralität des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts. Deshalb sehen die §§ 51 ff. AO ein für diese Bereiche fein austarierendes System vor, das dieses Spannungsverhältnis auflösen soll. Zentral ist hierbei die Zuordnung der einzelnen wirtschaftlichen Betätigungen zu einer der drei vorgenannten wirtschaftlichen Sphären. An diese knüpft nicht nur die Frage der Steuerbefreiung an, sondern ebenso, ob einerseits Gewinne erzielt werden dürfen (Zweckbetrieb) oder sogar erzielt werden müssen (wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb/Vermögensverwaltung) und ob andererseits einmalige oder dauerhafte Verluste schädlich sind.
Unterlagen
- Aktuelles zum Gemeinnützigkeitsrecht (Referentin: Dr. Karoline Schwarz, Steuerberaterin und Managerin und Referent: Kai-Uwe Jäckel, Steuerberater und Director, KPMG AG)
- Die Abgrenzung von Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb (Referentin: Judith Mehren, Rechtsanwältin und Steuerberaterin, Assoziierte Partnerin, Flick Gocke Schaumburg)
- Zweckbetriebsbestimmung nach § 65 AO (Referentin: Annika Maaßen, Regierungsdirektorin, Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen (nicht in dienstlicher Eigenschaft))
- Wirtschaftliche Betätigung und Gewinnerzielung (Referentin: Dr. Julia Runte, Rechtsanwältin und Steuerberaterin, Partnerin, Esche Schümann Commichau)
- Verluste bei der wirtschaftlichen Betätigung (Referentin: Dr. Almuth Werner, Rechtsanwältin und Partnerin und Referent: Dr. Ralph Bartmuß, Rechtsanwalt, Steuerberater und Partner, eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft)
- Der Wechsel zwischen wGB und Zweckbetrieb (Referentin: Christiane Hoppe, Steuerberaterin, Boege Rohde Luebbehuesen)
- Mysterium Zweckverwirklichungsbetrieb? (Referentin: Dipl. Finanzwirtin, MBA, MPM Carina Leichinger, Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen (nicht in dienstlicher Eigenschaft))