Justus Meyer ist erst durch die Rechtsvergleichung zur Rechtsgeschichte gekommen. Mittlerweile werden die historischen Bezüge in all seinen Lehrveranstaltungen einbezogen und vielfach betont.
Für die Einzelheiten zu Daten, Anmeldung und Vorbesprechung konsultieren Sie bitte die Veranstaltungsübersicht des aktuellen Semesters und das Vorlesungsverzeichnis.
Konzept
Ein besonderes Anliegen der Professur ist es, Neugier für das Römische Recht zu wecken und einen Eindruck davon zu vermitteln, wie sehr das antike Römische Recht und die Weiterentwicklungen seit dem hohen Mittelalter nicht nur das deutsche Bürgerliche Recht beeinflusst haben, sondern auch eine Vielzahl anderer Rechtsordnungen. Gerade das Bewusstsein dieser gemeinsamen Wurzeln ist ein Schlüssel für ein vertieftes Verständnis der eigenen Rechtsordnung wie auch vieler Gemeinsamkeiten nicht nur im europäischen Rechtsraum.
Eine wöchentliche Vorlesung zum Römischen Recht hat Justus Meyer erstmals 2000 in Dresden an Stelle des Kollegen Dietmar Schanbacher angeboten.
Seit 2012 bietet er in Leipzig eine einführende Veranstaltung in neuer Form an, die innerhalb eines Semesters einen verblockten Vorlesungsteil mit einem Kolloquium verbindet.
Im ersten Teil erhalten die Teilnehmenden einen Überblick über die römische Rechtsgeschichte.
Diese Einführung bezieht die Rezeptionsgeschichte mit ein und liefert das Handwerkszeug, um sich in ausgesuchte Themen des Römischen Rechts einzuarbeiten. Das Adjektiv „ausgesuchte“ ist wörtlich gemeint: Am Ende der Einführungsveranstaltung verständigen sich die Teilnehmenden auf ein Gebiet des Römischen Rechts (z.B. Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Obligationenrecht oder Sachenrecht), in das sich alle einlesen und das den Gegenstand des Kolloquiums bildet.
In der zweiten Phase lesen sich die Teilnehmenden mit Hilfe empfohlener Quellen in das gemeinsam ausgewählte Rechtsgebiet ein.
Darauf aufbauend entwickeln sie mit Hilfe des Dozenten ihr Thema für das Kolloquium, das sie anschließend bearbeiten. Sie bereiten ihre Vorträge vor und schreiben gegebenenfalls ihre Seminararbeit (Zulassungs- oder Prüfungsseminar).
In dem wiederum verblockten Kolloquium besteht die Gelegenheit, einen SQ- oder Seminarvortrag zu halten.
Die Vorträge werden diskutiert, und so entsteht auf der gemeinsamen Basis der Einführung und des Selbststudiums ein Austausch in dem ausgewählten Rechtsgebiet. In den letzten Jahren haben oft Beiträge ausländischer Studierender (Master, Erasmus) das Kolloquium bereichert, und die gemeinsame Diskussion über Römisches Recht mündete vielfach in lebendige Rechtsvergleichung.