Elisa Hoven im Gespräch mit Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Henning Radtke

Kann es Ausnahmen vom Folterverbot geben? Lässt sich aus dem Grundgesetz ein Anspruch des Opfers auf Bestrafung des Täters ableiten? Und wie legitimiert sich eigentlich Strafe in unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung? 

Das Strafrecht greift als „schärfstes Schwert“ des Staates besonders intensiv in den verfassungsrechtlich geschützten Freiheitsraum des Einzelnen ein. Strafgesetze haben daher eine klare verfassungsrechtliche Dimension: das grundgesetzliche Verständnis von Freiheit, Gerechtigkeit und Menschenwürde prägt unser Strafrecht maßgeblich mit. In diesem Spannungsverhältnis stellen sich eine Vielzahl spannender und aktueller Fragen:

Können zu Lasten des Angeklagten Strafverfahren wiederaufgenommen werden, wenn damit ein gerechteres Urteil ermöglicht wird? Darf der Rechtsstaat Leihmutterschaften oder Prostitution unter Androhung von Strafe verbieten – auch gegen den Willen der Betroffenen? Weshalb verjähren Straftaten? Und wie weit dürfen Straftatbestände in einer liberalen Rechtsordnung eigentlich in die Meinungsfreiheit eingreifen?

Über diese und andere interessante Themen sprechen Prof. Dr. Elisa Hoven und der Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Henning Radtke in der nächsten Auflage der Rechtspolitischen Gespräche am 4.11.2024 um 18 Uhr im Vortragssaal der Bibliotheca Albertina.

Die Veranstaltung wird durch ein Grußwort des Ministerpräsidenten Michael Kretschmer eröffnet.

 

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