Prof. Dr. Hubertus Gersdorf kritisiert die Entscheidung der Bundesländer, die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio zu vertagen. Aus dem vom Bundesverfassungsgericht bestätigten verfassungsrechtlichen Anspruch auf funktionsgerechte Finanzierung folgt die Pflicht der Länder auf Basis der Empfehlung der KEF auch zu entscheiden. Wenn eine solche Entscheidung über die vorgesehene Erhöhung des Rundfunkbeitrags ohne Begründung aufgeschoben wird, verstößt dies gegen diese Pflicht und ist somit verfassungswidrig.
Professor Gersdorf weist darüber hinaus darauf hin, dass die geplante Reform des Rundfunks und die Festsetzung der Beiträge getrennt betrachtet werden müssen, um die Unabhängigkeit des Programms zu gewährleisten. Er zeigt sich skeptisch gegenüber der kurzfristigen Umsetzung eines Index-Modells zur Beitragsfestsetzung, da dieses auf der Feststellung eines Sockelbetrags für die Finanzierung aufbaut, über den aber gerade erheblicher Streit besteht.
In den beschlossenen inhaltlichen Kürzungen – wie der Reduktion von Hörfunkwellen und TV-Spartenkanälen sowie den Einsparungen im Sportbereich – sieht Gersdorf zwar eine grundsätzlich zulässige verfassungsrechtliche Ausgestaltung des Gesetzgebers, allerdings stellen Kürzungen gerade im Informations- und Kultursektor eine potenzielle Schwächung des demokratiesichernden Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dar. Er plädiert dafür, Kürzungen eher im finanziell deutlich relevanteren unterhaltungsorientierten Bereich vorzunehmen und Informations- und Kulturprogramme zu stärken, um die journalistische Qualität und die Funktion des Rundfunks als demokratische Institution zu sichern.
Den Audiomitschnitt der Sendung finden Sie auf der Seite des Deutschlandfunks: Sendungsausschnitt
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