Professor Dr. Gersdorf hat im Deutschlandfunk die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster begrüßt, den WDR zu verpflichten, die Partei Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) zu einer Wahlsendung des WDR mit den Spitzenkandidatinnen und Spitzenkandidaten verschiedener Parteien einzuladen.
Als Grund für die ursprüngliche Nichtberücksichtigung nannte der WDR ein Sendekonzept, das die Auswahl auf Parteien beschränkte, die bereits im Europaparlament vertreten sind. Das BSW könne sich demgegenüber nur auf nicht belastbare Umfragen stützen. Während das VG dieser Argumentation noch folgte, stellte das OVG auf die tatsächliche Bedeutung der Partei ab und entschied, dass zumindest bei einem wie vorliegend in die Zukunft gerichteten Zuschnitt des Sendekonzepts die redaktionelle Freiheit nicht geeignet sei, den Ausschluss einer nach Umfragen den Wahlchancen nach gegenwärtig bedeutenden Partei zu rechtfertigen.
Professor Dr. Gersdorf erklärte dazu, dass diese Entscheidung ein wichtiges Signal für die Chancengleichheit darstelle und darin explizit keine Bedrohung der Rundfunkfreiheit zu erkennen sei. Durch die Wahl eines anderen Sendekonzepts, bspw. einer Retrospektive des politischen Wirkens, wäre eine andere redaktionelle Zusammenstellung durchaus möglich. Der WDR plant, gegen das Urteil vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, um eine grundsätzliche Klärung zu erreichen. Im Sinne der Rechtsklarheit für alle Beteiligten unterstützt Professor Dr. Gersdorf diesen Schritt ausdrücklich.
Weitere Informationen finden Sie in der Sendung des Deutschlandfunks vom 06.06.2024:
Sendungsausschnitt