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Kein Falltutorium im Sommersemester 2024

Liebe Teilnehmer:innen des Schwerpunktbereichs 7,

uns haben in letzter Zeit wiederholt Anfragen bezüglich eines Angebots zur Klausurvorbereitung auf die SPB-Klausur im Sommersemester 2024 erreicht. 

Wie Sie den Vorlesungsverzeichnissen entnehmen können, ist in diesem Semester leider kein Falltutorium vorgesehen. 
Grund hierfür sind personelle Veränderungen innerhalb des Schwerpunktbereichs 7.
Wir bedauern diese suboptimale Situation und bitten um Ihr Verständnis. 

Sofern Sie die Klausur nicht bereits im kommenden Semester mitschreiben, möchten wir Sie auf die Konsultation zur medienrechtlichen Fallbesprechung von Frau Dr. Schult verweisen, die regulär in jedem Wintersemester stattfindet. In diesem Semester bietet Frau Dr. Schult die Veranstaltung "Medienstaatsvertrag: Regulierung von Rundfunk und Telemedien" als Blockveranstaltung an. (Montag, 17:00–19:00, S 421)
Hier werden auch solche medienrechtliche Fälle besprochen, die sonst Gegenstand des Falltutoriums sind. Eine Teilnahme bietet sich zur Wiederholung des öffentlich-rechtlichen Teils des Medienrechts an.

Daneben lassen sich die Inhalte der Vorlesung „Medienrecht II - Öffentliches Recht“ zur Vorbereitung auf die Klausur jederzeit anhand der von uns auf YouTube bereitgestellten VoDs und der begleitenden Vorlesungsfolien sowie der zugehörigen Fach- und Fallliteratur wiederholen.

Allen Studierenden, die die Klausur im kommenden Durchgang mitschreiben, wünschen wir schon jetzt viel Erfolg bei der Klausurvorbereitung, die Ihnen hoffentlich auch mit den verfügbaren Materialien gut gelingt!

Ihr Lehrstuhl-Team

03.04.2024: Ergänzung um den Hinweis auf die Vorlesung von Frau Dr. Schult