Prof. Gersdorf befasst sich in seinem Artikel mit der verfassungsrechtlichen Problematik der staatlichen Förderung von NGOs und kommt zu dem Schluss, dass die gegenwärtige Praxis ohne eine klare gesetzliche Grundlage verfassungswidrig ist. Zwar ist der Staat zur Neutralität im politischen Wettstreit verpflichtet, jedoch wird dieser Grundsatz bislang nicht auf die staatliche Unterstützung von NGOs angewendet. Dies birgt die ernsthafte Gefahr, dass der Staat durch die indirekte Förderung politisch aktiver Organisationen unzulässig Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung nimmt und somit das Demokratieprinzip verletzt.
Gersdorf fordert eine verbindliche gesetzliche Regelung, die sicherstellt, dass die geförderten Organisationen in Bezug auf politische Parteien absolute Neutralität wahren. Der „Königsweg“ könnte dabei in der Übertragung der Entscheidung über die Mittelvergabe an ein unabhängiges, pluralistisch zusammengesetztes Gremium bestehen. Ein solches Modell, das auch in der Medienaufsicht praktiziert wird, soll verhindern, dass die Mittelvergabe durch Regierungen für parteipolitische Zwecke missbraucht wird.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Demokratieförderung des Staates grundsätzlich infrage gestellt wird. Vielmehr ist hierfür zunächst eine gesetzliche Grundlage notwendig. Darüber hinaus erfordert es prozedurale und organisatorische Sicherungen, die eine faire und politisch neutrale Mittelvergabe gewährleisten. Nur durch eine klar strukturierte, transparente und unparteiische Förderung kann der Staat seiner Verantwortung gerecht werden, eine freie und vielfältige politische Willensbildung zu garantieren.
Den vollständigen Artikel von Prof. Dr. Gersdorf finden Sie hinter der Bezahlschranke der F.A.Z.
Alternativ bietet die aktuelle F.A.Z.-Einspruch-Podcast-Folge weitere Einblicke, in der Prof. Gersdorf (ab Minute 47:50) seine Einschätzung zur Kleinen Anfrage der Union zu NGOs erläutert.