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Zum Wintersemester 2024/25 wird an der Juristenfakultät der Universität Leipzig mit dem "Recht der Politik" ein neuer Schwerpunktbereich angeboten. Mit seinen forschungs- und praxisnahen Lehrveranstaltungen erweitert und vertieft der Schwerpunktbereich die Kenntnisse sowohl im Verfassungs- und Verwaltungsrecht. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Regulierung des politischen Prozesses und den Transformationsleistungen der Verwaltung zwischen Politik und Gesellschaft. Damit richtet sich der Schwerpunktbereich insbesondere an Studierende mit ausgeprägtem Interesse für politische Zusammenhänge. 

Als Ansprechpartner des neuen Schwerpunktbereiches fungiert Prof. Dr. Arnd Uhle, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere für Staatsrecht, Allgemeine Staatslehre und Verfassungstheorie. Gemeinsam mit Prof. Dr. Johannes Eichenhofer und Jun.-Prof. Fabian Michl bietet er die drei Pflichtfachveranstaltungen Recht der Politik I - Parteien und Wahlen, Recht der Politik II - Parlament und Regierung sowie Recht der Politik III - Transformationen der Verwaltung an.

Worum es im neuen Schwerpunktbereich geht, wie er aufgebaut ist, welche Zielsetzung er verfolgt und welche Berufsmöglichkeiten sich aus ihm ergeben, das erfahren Sie hier:

 

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