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Die Novelle des sächsischen Juristenausbildungsgesetzes vom 17. Januar 2024 führt mit Wirkung ab dem 1. Januar 2025 eine Bestimmung ein, wonach die Universität Leipzig Studierenden der Rechtswissenschaft auf Antrag einen Bachelorgrad verleiht.
Die dazu erforderliche Rechtsverordnung, die die Einzelheiten zur Verleihung des Bachelorgrades regelt, steht derzeit noch aus. Aus diesem Grund kann die Fakultät momentan keine genaueren Auskünfte über das Verfahren geben.

Voraussetzungen gemäß § 9 Abs. 1 JAG:

Der Bachelorgrad wird nur an Studierende des Studiengangs Rechtswissenschaft verliehen, die mindestens zwei Semester an der Juristenfakultät der Universität Leipzig studiert haben und

  • die Voraussetzungen für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erfüllt haben oder vom Landesjustizprüfungsamt zur staatlichen Pflichtfachprüfung zugelassen wurden und
  • die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung an der Universität Leipzig bestanden haben.

Wir rechnen damit, dass Anträge ab dem 1. April 2025 gestellt werden können und die Verleihung nicht an eine bestehende Immatrikulation der antragstellenden Person gebunden ist. Sobald die erforderliche Rechtsverordnung erlassen ist, werden wir an dieser Stelle darüber informieren.