Voraussetzungen gemäß § 9 Abs. 1 JAG:
Der Bachelorgrad wird nur an Studierende des Studiengangs Rechtswissenschaft verliehen, die mindestens zwei Semester an der Juristenfakultät der Universität Leipzig studiert haben und
- die Voraussetzungen für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erfüllt haben oder vom Landesjustizprüfungsamt zur staatlichen Pflichtfachprüfung zugelassen wurden und
- die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung an der Universität Leipzig bestanden haben.
Wir rechnen damit, dass Anträge ab dem 1. April 2025 gestellt werden können und die Verleihung nicht an eine bestehende Immatrikulation der antragstellenden Person gebunden ist. Sobald die erforderliche Rechtsverordnung erlassen ist, werden wir an dieser Stelle darüber informieren.