Pro ausgehändigtem Selbsttest wird ein Erklärungsbogen bereitgestellt, welcher als Nachweis für „getestet“ dient. Die Studierenden sind verpflichtet, die Selbsttests vor dem ersten Lehrveranstaltungstag der Woche durchzuführen. Das Ergebnis soll von einer:m anderen Studierenden, im Ausnahmefall von einer anderen Person, in einer Erklärung mit Datum, Uhrzeit, Name, Matrikelnummer und Unterschrift bestätigt werden. Das Testergebnis ist 48 Stunden gültig.
Wo genau Sie die Tests erhalten können, erfahren Sie hier.