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Die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wirft weiterhin zentrale verfassungs- und medienpolitische Fragen auf. Prof. Dr. Hubertus Gersdorf, Experte für Medienrecht, äußert sich im Deutschlandfunk zur verfassungsrechtlichen Trennung von Rundfunkreform und Beitragsfestsetzung.

Die Bundesländer haben sich auf eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geeinigt, doch viele Fragen bleiben offen. Besonders umstritten ist die Kopplung von Reformmaßnahmen an die Höhe des Rundfunkbeitrags.

Prof. Dr. Hubertus Gersdorf, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht an der Juristenfakultät unserer Universität, unterstreicht im Deutschlandfunk die verfassungsrechtlich gebotene Trennung dieser beiden Bereiche. „Die Beitragsfestsetzung darf mit Reformvorhaben nicht verbunden werden, das ist verfassungsrechtlich ausgeschlossen“, betont er.

Gleichzeitig stehen die Rundfunkanstalten vor der Herausforderung, Effizienzsteigerungen umzusetzen und ihre digitale Präsenz weiterzuentwickeln. Welche strukturellen Anpassungen dabei erforderlich und rechtlich zulässig sind, bleibt Gegenstand der politischen und juristischen Debatte.

Den vollständigen Beitrag mit den Einschätzungen von Prof. Gersdorf und weiteren Expert:innen zur Rundfunkreform finden Sie hier:

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