Erstmals seit Inkrafttreten des Grundgesetzes ist am 6. Mai 2025 die Wahl eines neuen Bundeskanzlers nicht in der ersten, sondern in der zweiten Wahlphase erfolgt. Aus diesem Anlass untersucht Prof. Uhle in seinem neuen Beitrag „Präzedenzlose Kanzlerwahl – Geschäftsordnungs- und verfassungsrechtliche Vorgaben für die Wahl des Bundeskanzlers“ gemeinsam mit Prof. Dr. Philipp Austermann die rechtlichen Modalitäten der Bundeskanzlerwahl. Im Zentrum der Überlegungen steht hierbei die Frage, ob die zweite Wahlphase nach den Bestimmungen des geltenden Geschäftsordnungs- und Verfassungsrechts unmittelbar an die erste Wahlphase angeschlossen werden darf. Erörtert wird insbesondere, ob Wahlvorschläge in dieser zweiten Wahlphase als sog. selbstständige Vorlagen zu behandeln sind und einer geschäftsordnungsrechtlichen Verteilfrist unterliegen. Ob der Wahlvorschlag am 6. Mai 2025 demgemäß der Form einer Bundestagsdrucksache genügen musste und ob es tatsächlich – wie der Deutsche Bundestag angenommen hat – einer Zwei-Drittel-Mehrheit zur Abweichung von einer dreitätigen „Verteilfrist“ bedurfte, kann ab sofort hier oder in der Print-Ausgabe der NVwZ (NVwZ 2025, S. 873 ff.) nachgelesen werden.
Beitrag von Prof. Uhle in der NVwZ erschienen