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Die Universität Leipzig bietet zum kommenden Wintersemester erstmalig eine Spezialisierung im „Recht der Politik“ an. Die Einrichtung des neuen Schwerpunktbereiches war am 24. Januar 2024 im Fakultätsrat beschlossen worden.

Mit seinen forschungs- und praxisnahen Lehrveranstaltungen erweitert und vertieft der Schwerpunktbereich die Kenntnisse im Verfassungs- und Verwaltungsrecht. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Regulierung des politischen Prozesses und den Transformationsleistungen der Verwaltung zwischen Politik und Gesellschaft. Damit richtet sich der Schwerpunktbereich insbesondere an Studierende mit ausgeprägtem Interesse für politische Zusammenhänge.

Als Ansprechpartner des neuen Schwerpunktbereiches fungiert Professor Dr. Arnd Uhle, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere für Staatsrecht, Allgemeine Staatslehre und Verfassungstheorie.

„Der neue Schwerpunktbereich ermöglicht nicht nur eine Vertiefung der Grundkenntnisse im Verfassungs- und Verwaltungsrecht, sondern vermittelt auch praxisnahe Einblicke in die zunehmend an Bedeutung gewinnenden Verfahren der politischen Willensbildung“, erläutert Uhle. „Wer an der rechtlichen Regulierung des politischen Prozesses interessiert ist und beruflich eine Beratungstätigkeit auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts – namentlich in Parlamenten und Ministerien, in Parteien und politischen Stiftungen, aber auch in Nichtregierungsorganisationen und öffentlich-rechtlich ausgerichteten Rechtsanwaltskanzleien – oder eine fachjournalistische Tätigkeit anstrebt, findet hier ein unentbehrliches Angebot für den Erwerb der erforderlichen Kompetenzen sowie den Aufbau eines entsprechenden fachlichen Profils“.

Die Pflichtveranstaltungen im neuen Schwerpunktbereich werden von Prof. Arnd Uhle, Prof. Johannes Eichenhofer und Jun.-Prof. Fabian Michl abgedeckt. Angeboten werden Vorlesungen zu Parteien und Wahlen (Recht der Politik I), zu Parlament und Regierung (Recht der Politik II) und zu Transformationen der Verwaltung (Recht der Politik III). Hinzu kommen zahlreiche Wahlfach-Veranstaltungen – etwa zur Verfassungstheorie, zum Sächsischen Verfassungsrecht, zum Staatskirchen- bzw. Religionsverfassungsrecht oder auch zum Informationsrecht. Eine Übung zum Recht der Politik sowie einschlägige Seminarangebote werden das Veranstaltungsangebot abrunden.

 

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