Wem steht nach geltendem Recht die Kompetenz für die Entscheidung zu, ob angehende Priester an theologischen Fakultäten staatlicher Universitäten studieren oder an kircheneigenen Hochschulen ausgebildet werden sollen: den Kirchen oder dem Staat? – Für die aktuelle Ausgabe der NVwZ ist Prof. Uhle dieser Frage am Beispiel der aktuellen Diskussion um die Kölner Hochschule für Katholische Theologie (KHKT) nachgegangen. Ob die Regelungen des Preußenkonkordats von 1929 und der nordrein-westfälischen Verfassung von 1950 miteinander harmonieren oder konfligieren und wie eine eventuelle Normenkollision aufzulösen wäre, kann ab sofort unter dem Titel „Konkordat und Verfassung – Die Regelungen des Staatskirchenvertragsrechts und die (landes-)verfassungsrechtliche Garantie des Rechts zur Errichtung kirchlicher Hochschulen für die Priesterausbildung“ entweder hier oder in der Print-Ausgabe der NVwZ (NVwZ 2024, S. 1534 ff.) nachgelesen werden.
Beitrag von Prof. Uhle in der NVwZ erschienen