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Die Aufnahmeanträge für die Einstellung zum 1. Mai 2025 sind bis zum 20. Februar 2025 einzureichen. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist. Sollten bis zu diesem Zeitpunkt einzelne Bewerbungsunterlagen fehlen, kann auf Antrag eine Nachfrist zur Einreichung gewährt werden. Dies gilt nicht für das Gesamtzeugnis der Ersten Juristischen Prüfung.

Ferner möchten wir Sie auf die Informationen für Rechtsreferendare im Themenportal der sächsischen Justiz hinweisen. Die Bewerbungsunterlagen können dort eigenständig heruntergeladen und ausgedruckt werden.