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Juristische Staatsexamina gehören zu den anspruchsvollsten Prüfungen, denen sich Studierende in Deutschland stellen. Nicht selten sind sie mit großem psychischen Druck verbunden. Eine Reform wünschen sich daher nicht nur Studierende, sondern auch Vertreter der Fakultäten. Im "Hamburger Protokoll" haben sie deswegen entsprechende Vorschläge festgehalten.

Die Hamburger Bucerius Law School (BLS) hatte Anfang Dezember 2023 Dekan:innen verschiedener juristischer Fakultäten aus ganz Deutschland sowie den Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften und die Initiative iur.reform zu einer Diskussionsrunde mit dem Titel "Reform der ersten Prüfung – was können, sollen, müssen wir tun?" eingeladen. Auch Prof. Dr. Katharina Beckemper, Dekanin der Juristenfakultät der Universität Leipzig, war Teilnehmerin der Sitzung. Sie zeigte sich abschließend "sehr glücklich, dass die Initiative von einem Hochschul-Präsidenten ergriffen worden ist, der sich getraut hat, nicht nur innerhalb der Professor:innenschaft und der Ministerialebene zu diskutieren, sondern alle Statusgruppen zu einem Workshop einzuladen." Noch nie sei so gleichberechtigt über Möglichkeiten zur Reform des Jurastudiums nachgedacht worden. 

Verabschiedet wurde das Hamburger Protokoll, das insgesamt vier Kernforderungen und mehrere weitere Reformansätze enthält:

1. Die Reduktion des Pflichtfachstoffs durch Verlagerung aus dem Examen in das Studium

2. Einführung eines integrierten Bachelor of Laws (LL.B.)

3. Einrichtung barrierefreier Ansprechstellen zur Konfliktvermeidung und -prävention in Prüfungssituationen

4. Monitoring der mit der ersten Prüfung zu verfolgenden Ziele

Ziel des Protokolls ist es, die Reform des ersten juristischen Staatsexamens spürbar voranzutreiben. Einen ausführlichen Beitrag zum Arbeitstreffen in Hamburg lesen Sie in der LTO.