Nachricht vom

Wann kommt der integrierte Bachelor? - Kaum eine Frage wurde von den Studierenden der Fakultät in den vergangenen Monaten öfter gestellt. Prof. Dr. Michael Zwanzger, der den Prozess der Einführung des Bachelor-Abschlusses als Studiendekan initiiert und in den vergangenen Monaten maßgeblich vorangebracht hat, gibt im Gespräch Aufschluss zu Konzept und Status Quo des integrierten Bachelors und auch darüber, welche wesentlichen Hürden bis zur Umsetzung noch zu überwinden sind.

Liebe Studentinnen, liebe Studenten,

meine Amtszeit als Studiendekanat ist eigentlich vorbei. Die Dekanin hat mich aber gebeten, Sie zum Abschluss noch über den Stand des Bachelor-Projekts zu informieren, weil dort etwas zu viele Gerüchte und Missverständnisse im Umlauf sind. 

 

Was können Sie uns denn zum aktuellen Stand in Sachen Bachelor-Studiengang sagen?

Der Stand der Dinge ist folgender: Die Fakultät hat den Grundsatzbeschluss gefasst, einen Antrag auf die Einrichtung eines integrierten Bachelor-Studiengangs zu stellen. Die Antragsunterlagen sind weitgehend ausgearbeitet; sie werden vermutlich noch vor Weihnachten vom Fakultätsrat verabschiedet und beim Rektorat eingereicht werden. Das bedeutet: Es gibt den politischen Willen der Fakultät, den Bachelor einzuführen, und es gibt ein Konzept dafür. Mehr aber noch nicht. Es ist keineswegs sicher, ob der Bachelor so eingerichtet werden kann, wie wir uns das vorstellen, und ob das Vorhaben den Weg durch die Gremien der Universität übersteht.

 

Woran könnte es scheitern?

Der Teufel steckt, wie so oft, im Detail. Es gibt gleich mehrere Restriktionen, die wir beachten müssen. Die erste ist, dass die Fakultät den Bachelor nur umsetzen kann, wenn er die Lehrressourcen nicht zusätzlich belastet. Die zweite Restriktion sind die Akkreditierungsvorgaben für Bachelorstudiengänge:   Von ihnen gibt es nicht gerade wenige, und sie passen nur begrenzt für das juristische Studium. Die dritte Restriktion sind Vorgaben des Landesgesetzgebers, an denen wir nicht vorbeikommen. Das alles ist relativ komplex und hat bereits die Ausarbeitung des Konzeptes ziemlich aufwendig gemacht. Mehrere Entwürfe mussten aufgegeben werden, weil sie mit der einen oder anderen Vorgabe nicht in Einklang zu bringen waren.

 

Was sieht das jetzige Konzept für den Bachelor vor?

Wir streben derzeit einen integrierten Bachelor an, der so konzipiert ist, dass die normalen Studienleistungen im rechtswissenschaftlichen Studium zugleich als Modulleistungen verbucht werden. Es gibt also kein „getrenntes“ Bachelor-Studium mit eigener Einschreibung; sind die nötigen Module erfolgreich absolviert, wird der Bachelor auf Antrag erteilt. Erforderlich dafür sollen ungefähr die Leistungen sein, die im normalen Studium bis zum 6. Semester erbracht sind; dazu gehört auch der Abschluss des Schwerpunktbereichsstudiums mit der Klausur und der wissenschaftlichen Studienarbeit, die dann als Bachelorarbeit gewertet wird. Ob ein solcher integrierter Bachelor eingeführt werden kann, liegt jedoch nicht alleine in unserer Hand.

 

Sondern? Mit welchen Hürden ist noch zu rechnen?

Die Entscheidung hängt maßgeblich von der Prüfung durch die zuständigen Stellen und Gremien der Universität ab, und hier können noch Stolpersteine auftauchen. Es ist z.B. schon fraglich, welches Verfahren zur Anwendung kommt: Ist die Einrichtung eines Bachelor-Abschlusses in einem Staatsexamensstudiengang die Neueinrichtung eines Studiengangs, oder ist es die Änderung eines bestehenden Studiengangs? Daneben ist unsicher, ob der Modulzuschnitt und die Modulgewichtung, die wir erarbeitet haben, den zahlreichen Anforderungen genügt, die an modularisierte Studiengänge gestellt werden. Hier gibt es Gestaltungsspielräume, über deren Grenzen man streiten kann. Und schließlich ist auch die Frage nach einer Regelstudienzeit und einer Höchststudienzeit ein neuralgischer Punkt, weil es in Sachsen für reine Bachelorstudiengänge sehr enge gesetzliche Vorgaben gibt – ganz anders als etwa in Berlin. Sollten diese Vorgaben auch für einen integrierten Bachelor gelten, ist das Konzept nur sehr eingeschränkt umsetzbar, und auch die Möglichkeiten einer rückwirkenden Erteilung sind dann sehr begrenzt.

 

Wenn alles so käme, wie wir uns das wünschen, wann könnten wir frühestens mit der Einführung des integrierten Bachelors rechnen?

Wenn wir viel Glück haben, kann der integrierte Bachelor schon zum kommenden Wintersemester eingeführt werden. Sollten aber noch Hindernisse auftreten, sind Verzögerungen sehr wahrscheinlich. Es ist auch nicht auszuschließen, dass das Vorhaben noch vollständig scheitert, etwa dann, wenn zentrale Teile des Konzepts bei der Prüfung nicht akzeptiert werden oder wenn weitere Anforderungen gestellt werden, die die Fakultät nicht erfüllen will oder kann.

 

Lohnt es sich, auf den Bachelor zu warten?

Im Moment gibt es den Willen der Fakultät und einen Plan; alles Weitere ist noch unsicher. Bitte verlassen Sie sich bei Ihren Studienplanungen daher nicht darauf, dass es zur Einführung eines integrierten Bachelors kommen wird. Sollte sich die Einführung abzeichnen, werden wir Sie informieren. Diese schöne Aufgabe hat dann aber mein Nachfolger, dem ich bei dem Vorhaben viel Erfolg wünsche.

 

Wir möchten Sie auf die aktualisierten Hinweise  zur Einführung des Bachelorstudiengangs vom 22.08.2023 aufmerksam machen.