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Die für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung notwendigen praktischen Studienzeiten können in der vorlesungsfreien Zeit im Wintersemsester 2022/2023 im Rahmen eines Gruppenpraktikums bei Gerichten und der Staatsanwaltschaft des Freistaates Sachsen absolviert werden.

Gruppenpraktikum beim Freistaat Sachsen

Noch bis zum 30.11.2022 können sich Studierende für ein Gruppenpaktikum bei einem der aufgeführten Gerichte in Sachsen sowie bei der Staatsanwaltschaft in Leipzig für die vorlesungsfreie Zeit nach dem Wintersemester 2022/2023 bewerben. 

In der Gruppenausbildung werden die Studierenden in einer Gruppe zusammengefasst und von einer Richterin bzw. einem Richter oder einer Staatsanwältin bzw. einem Staatsanwalt als Gruppenleiter:in betreut. Die Ausbildung richtet sich nach einem von der Gruppenleiterin bzw. dem Gruppenleiter erstellten Zeit- und Ausbildungsplan. 

Aktualisierte Hinweise zu den Gruppenpraktika (Stand September 2022) finden Sie hier: 

INFORMATIONEN UND BEWERBUNGSMODALITÄTEN
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